Moment mal.
Sie geben mir 45,00 €, damit ich mir ein Regelwerk kaufe--> in Ordnung.
Sie geben mir 45,00 €...und ich kaufe mir davon ein Regelwerk, dass ich am Tisch einsetze--> nicht in Ordnung?
Ist es die Definition des "Geschenks", die "Zweckgebundenheit"...oder was macht den Unterschied?
Frage 1: Nicht ganz
Frage 2: Klug gestellt, also zusammen mit dem ersten Teil.
Ein Geschenk ist "something voluntarily transferred by one person to another without compensation", (hier zitiert weil präzise als Wikipedia.de), d.h. deine Gruppe entschließt sich, dir etwas zu geben, z.B. einen Geldbetrag, der einem Regelwerk entspricht, oder das Regelwerk selbst, Ende des Vorgangs.
Wenn erwartet wird, dass du davon ein Regelwerk kaufst, dass du zum Leiten für die Gruppe benutzt: siehe "compensation" also in etwa "Gegenleistung", d.h. das zweite steht im Zusammenhang mit dem ersten.
In der Praxis ist so eine scharfe Trennung natürlich schwierig, zumindest in dieser Konstellation.
Ich würde das natürlich noch einmal abgrenzen von "Bezahlung", was ja impliziert, dass es eine Leistung in irgendeiner Form gibt, in der Erwartung, dass dafür eine Gegenleistung transferiert wird. Die an die Verwendung der Bezahlung wieder wird vom Zahler keine Gegenleistung geknüpft.
Streng genommen: Wenn ihr eine tolle Runde habt, und dann dem SL "Bezahlung" anbietet, ist das keine, wenn er keine Gegenleistung erwartet hatte, es sei denn Ihr verbindet das mit der Erwartung einer zukünftigen Gegenleistung. Aufgrund der zeitlichen Nähe gibt es aber natürlich auch einen Bezug zur ersten Sitzung, von daher kann man darüber streiten. Das kennt man ja sicher aus diversen Korruptionsverfahren, dass ein organisatorische oder zeitliche Nähe zwischen einer jemand substantiell nützlichem Handlung, und einem Geschenk des Profitierenden an den Handelnden den "Geschenk"-Charakter in Frage stellen lässt. Weniger anrüchig kann man das ja auch in diesem Fall so sehen.
Wenn Ihr ihm stattdessen ein neues Buch in die Hand drückt, mit der Erwartung er möge das Leiten, könnte man das natürlich "Bezahlung in Sachmitteln" nennen, aber wenn das Buch für das Spiel notwendig ist, entsteht den Spielern direkt ein Mehrwert. Für mich persönlich macht das Geben von Dingen auch allgemein noch einmal einen Unterschied. Geld sagt ja aus "Hier, mach ihn erster Linie etwas für dich als Gegenwert für die Leistung", während eine Sache normalerweise zeigt, dass man aufgrund seiner Vetrautheit mit dem Gegenüber auf einen Wunsch oder eine (mögliche) Vorliebe eingeht, und in diesem Fall sozusagen die Aussage dazu kommt "Hey, ich würde gerne weiter in Zukunft mit dir Rollenspielen".
Bezüglich der Frage: Wenn jetzt ein bestimmtes dauerhaft System gespielt werden soll, und die Spieler schenken dem Leiter das Regelbuch, fällt das schon eher unter "Spesen", ähnlich wie ein Essensbeitrag, was ich absolut ok finde, insofern lassen wir das außen vor. Wenn sie ihm das Buch schenken, und insgeheim hoffen, dass es geleitet wird, dass aber nicht geplant war, ist das eine Grauzone. Ich persönlich würde das "Geschenk" nennen (und i.O. finden), wenn dann nachher nicht auf die Erfüllung der Erwartung gedrängt wird.
Wenn Sie das Geld schenken, mit der Erwartung, dass er sich ein Regelwerk kauft...behaupte ich mal realistisch, dass der gleiche Fall vorliegt. Alternativ liegt der Fall vor, dass die Spieler der Meinung sind, er sollte sich mit einem bestimmten Buch etwas Gutes tun, obwohl sie keiner Erwartungen habe bezüglich des Spielens. Das ist dann eine besondere Art von Geschenk, i.O.
Wenn Sie ihm einfach nur Geld geben, s.o., kommt es auf die Ewartungen an.
Ich muss glaube ich nicht dazu sagen, dass eine Vereinbarung irgendeiner Art, also " Wir geben dir 30 Euro im Momat, dafür leitest du einmal die Woche" eine stärker
berechtigte Erwartung erzeugt, und damit nicht unter Geschenk fällt.
tl;dr: Beides i.O.; Es kommt neben der Zweckgebundheit auf die Erwartungshaltung an.