Von offizieller Seite gab es bezüglich der Gründe verschiede Aussagen, von zusätzlicher Arbeit über eine unklare Rechtesituation war eigentlich alles dabei, wenn auch nichts das sonderlich überzeugend war.Ich glaub das mit der unklaren Rechtsitualtion bezog sich vorallem auf die Anfrage ob nicht ältere out-of-Print (die noch aus der Zeit stammen als e-Books noch Science Fiction waren >;D) Abenteuer als PDF veröffentlicht werden könnten.
Ich glaub das mit der unklaren Rechtsitualtion bezog sich vorallem auf die Anfrage ob nicht ältere out-of-Print (die noch aus der Zeit stammen als e-Books noch Science Fiction waren >;D) Abenteuer als PDF veröffentlicht werden könnten.Das Verbot der "fotomechanischen Wiedergabe" ist allerdings auch schon älter als das älteste e-Book. Insofern ist die Frage nach der Legalität im Zweifelsfall recht einfach zu beantworten: Egal wie, Vervielfältigung in welcher Form auch immer ist nicht zulässig. Auch, daß Publikationen damit teils gar nicht mehr zugänglich sind, ändert nichts daran.
Das Verbot der "fotomechanischen Wiedergabe" ist allerdings auch schon älter als das älteste e-Book. Insofern ist die Frage nach der Legalität im Zweifelsfall recht einfach zu beantworten: Egal wie, Vervielfältigung in welcher Form auch immer ist nicht zulässig. Auch, daß Publikationen damit teils gar nicht mehr zugänglich sind, ändert nichts daran.
Der Admin vom Tanelorn hat allerdings bereits bei der Diskussion über die Weitergabe von Rollenspielmusik klargestellt, dass eine derartige Diskussion im Tanelorn NICHT erwünscht ist, auch um das Forum vor eventuellen Abmahnungen zu schützen.
Das sollte man wohl respektieren.
MWN sind die einzigen legaken Quellen für DSA-PDFs hier (http://www.f-shop.de/cgi-bin/f-shop/rollenspiele/das_schwarze_auge_aventurien/pdfs?id=mbS8WiKz&mv_pc=346) und hier (http://www.fantasy-download.de/shop/index.php?cPath=1_24).
Ich glaub das mit der unklaren Rechtsitualtion bezog sich vorallem auf die Anfrage ob nicht ältere out-of-Print (die noch aus der Zeit stammen als e-Books noch Science Fiction waren >;D) Abenteuer als PDF veröffentlicht werden könnten.
Wir können das Thema hier nicht diskutieren...Wenn Du mir jetzt noch erklären könntest, wie Du auf die Gefahr einer Abmahnung kommst, wenn jemand anmerkt: "Im Zweifelsfall nicht"... Wovon die ersten beiden Worte übrigens auch die Verkürzung ein Stück weit erklären könnte, die ich mir in der Tat erlaubt habe, als Nicht-Jurist schon gar. Wenn jemand mit besseren Kenntnissen die Grenzen des legitimen Umgangs aufzeigt, ist sogar das meiner Vermutung nach noch nicht abmahngefährdend, und von einer Liste mit den aktuellen URLs für illegal angebotenes Material sind wir, soweit ich sehe, doch in der Debatte gerade eher noch recht weit entfernt, oder?
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.Ganz egal also, wie man an eine pdf-Datei eines DSA-Werks gekommen ist, solange nicht ausdrücklich erlaubt ist, es weiterzugeben, ist es mit diesem Satz (aller Wahrscheinlichkeit nach, ich bin kein Jurist) generell verboten.
Das Kopieren kompletter Bücher etwa ist verboten, es sei denn, man kopiert zum Privatgebrauch und das Buch ist seit mindestens zwei Jahren vergriffen.
Der Knackpunkt ist eben, dass der Themenstarter die Bücher NICHT weitergeben will, ...Aber er fragt, ob er als Empfänger sie weitergegeben bekommen kann, und das wiederum läßt sich anhand des Gesetzestextes durchaus herausfinden.
Das Theme "DSA-Werke als PDF" ist in meinen Augen weitaus interessanter...Aber es läuft auf exakt dasselbe heraus. Entweder es steht darauf oder dabei oder darin, daß es zur Weitergabe freigegeben ist - dann weiß man bescheid. Oder es steht nicht da, dann weiß man auch bescheid: Man sollte es lassen.
Aber es läuft auf exakt dasselbe heraus. Entweder es steht darauf oder dabei oder darin, daß es zur Weitergabe freigegeben ist - dann weiß man bescheid. Oder es steht nicht da, dann weiß man auch bescheid: Man sollte es lassen.
Das Verbot der "fotomechanischen Wiedergabe" ist allerdings auch schon älter als das älteste e-Book. Insofern ist die Frage nach der Legalität im Zweifelsfall recht einfach zu beantworten: Egal wie, Vervielfältigung in welcher Form auch immer ist nicht zulässig. Auch, daß Publikationen damit teils gar nicht mehr zugänglich sind, ändert nichts daran.Ich glaub du hast mich völlig falsch verstanden.
Ich glaub du hast mich völlig falsch verstanden.
Noch mal ausführlich:
Konkret wurde gefragt (ich weiß jetzt nicht mehr in welchem Forum), ob es denn nicht möglich sei, dass Ulisses Ur-Altabenteuer (insbesondere die Metaplotrelevanten), bei denen eine geduckte Neuauflage sich nicht rechnen würde, als e-Book rausbring.
Von Ulisses hieß es dazu, dass das nicht möglich wäre, da in den damaligen Verträgen mit den Autoren das nicht abdecken würden (weil es halt damals keine e-Books gab) und man entsprechend erst wieder einzeln mit allen Autoren verhandeln müsste, was zu aufwändig wäre.
Konkret wurde gefragt (ich weiß jetzt nicht mehr in welchem Forum), ob es denn nicht möglich sei, dass Ulisses Ur-Altabenteuer (insbesondere die Metaplotrelevanten), bei denen eine geduckte Neuauflage sich nicht rechnen würde, als e-Book rausbring.Ich hatte es in der Tat nicht so verstanden, aber das Problem verschiebt sich nur um eine Ebene. Ulisses kann sich sogar noch wenige erlauben als jeder Nutzer, weil die als kommerzieller Verlag ja unter ständiger Beobachtung stehen. Nur, weil sie die Texte und Bilder haben, dürfen sie sie nicht einfach verwenden, auch wenn das nur ein paar Handgriffe wären, das geht nach deutschem Urheberrecht halt so nicht (vor allem §32, nebst Teil a und c, sagt einiges dazu). Eine Wiederaufnahme des Verkaufs würde ja unter anderem bedeuten, daß man die Autoren am Erlös beteiligen muß. Wenn man einmal eine Auflage druckt und verkauft, weiß man, was die Autoren zu kriegen haben. Aber wenn Monat um Monat ein eBook verkauft werden kann, das dafür aber über Jahre hin? Das wiederum heißt, daß es eine Menge Buchhaltungsvorgänge für Centbeträge gibt - das würde mich persönlich auch, äh, naja, ***.
Andererseits... "Wir haben keinen Kontakt mehr zu den Leuten" kommt mir als Begründung sehr eigenartig vor, ich kenne allerdings die Praxis im Verlangswesen ja auch nicht. Ich hätte aus dem Urheberrecht, § 34, geschlossen, daß es theoretisch ja doch Möglichkeiten und Wege geben muß, den erforderlichen Kontakt wieder aufzunehmen. (Was jetzt meint: Möglichkeiten, die über das Übliche hinausgehen. Telefonbücher wälzen kann ja jeder.) Und "nicht mehr mit DSA in Verbindung gebracht werden", wenn man da eine Printpublikation hat? Hallo, Realismus-Probe, 3W20 bitte... :-o ?
Einigt man sich halt auf ne Pauschalabgabe.Was formell nicht geht, wenn ein Gesetz das schlicht und ergreifend verbietet. - Nein, ich bin mir nicht sicher, ob es das tut, ich bin kein Jurist. Aber im Urheberrecht stehen eben zuweilen auch Dinge, die einem das Leben echt unnötig schwer machen, und UrhG § 26 könnte dazugehören. Inwieweit man solche Passagen durch einen Vertrag außer Kraft setzen kann...? Für sowas braucht man vermutlich einen fest angestellten Juristen *seufz*.