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Pen & Paper - Spielsysteme => D&D - Dungeons & Dragons => D&D5E => Thema gestartet von: Nebula am 12.11.2015 | 11:22
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Oder wie das heisst.
Es gab ja mit 3.5 diese OGL also man konnte eigene Settings entwerfen, musste nur hinten diese OGL veröffentlichen. Dadurch gab es viele Settings und Bände von anderen Anbietern
Das wurde ja mit 4 und 5 eingestampft? oder gibts das doch noch?
Mutants&Masterminds nutzt ja auch das D20 und bringt damit sogar eigene Regelwerke raus.
Wer kennt sich damit aus? Wird es sowas auch mal für D&D 5 geben?
Ah sehe gerade, daß es für die 4e sogar ne OGL gab. Daß ihr seht, daß ich auch google benutzen kann :P
http://rpg.stackexchange.com/questions/45024/is-there-a-ogl-or-gsl-license-for-dd-5e
OGL D20 http://www.wizards.com/default.asp?x=d20/oglfaq/20040123f
Dann andere Frage, nachdem es keine OGL gibt: wollt ihr das? oder reichen euch (hehe) die offiziellen Settings, also die Schwertküste?
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Die WotCies hatten mal gesagt sie würden sich die Geschichte mit der OGL für die fünfte Edition erst nochmal anschauen wollen aber das ist jetzt auch schon länger her und ich habe das ehrlich gesagt auch nicht näher verfolgt.
Das hindert diverse Third Parties allerdings nicht daran eigene Produkte für die 5th auf Basis der alten OGL rauszubringen. Ob das rechtlich allzu wasserdicht ist weiss ich nicht.
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Es wurde angedeutet, dass es eine OGL geben soll, allerdings wolle man warten, bis sich die 5E etabliert habe, da man sie wünschte, dass 3PP damit vertraut sind und qualitativ hochwertige Produkte anbieten. So meine Erinnerung.
GSL und OGL sind übrigens verschiedene Dinge. Ebenso, wie drei Buchstaben in Google eintippen und Enter drücken etwas anderes ist, als Google benutzen zu können.
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Die rechtliche Lage ist in der Tat extrem schwierig für uns Deutsche, aber die OGL ist mitnichten nur auf D&D 3E festgelegt, siehe die ganzen Retroklone aus der OSR Welle. Hier auch unterscheiden zwischen Spielen welche die OGL nur "kopieren" und damit ihrerseits anderen Publishern erlauben kompatible Sachen zu veröffentlichen (z.B. FATE) und Spielen die die originale OGL von Wizards benutzen um d20-basierte Sachen zu machen. Da D&D 5E von den Grundwerten her ja durchaus kompatibel ist sollte es kein großes Problem sein 5E-kompatibles Material zu veröffentlichen. Publisher wie Frog God Games haben ihre 5E Materialien z.B. unter der OGL veröffentlicht.
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OGL ist ein Lizenzformat, wie man das von Software kennt. Damit gibt der Rechteinhaber Teile seiner Rechte ab. CC-Lizenzen machen etwas ganz ähnliches.
Die OGL erlaubt mitnichten Settings oder Abenteuer zu bauen. Sie erlaubt es das Regelwerk (oder was auch immer unter OGL steht) mit oder ohne Veränderungen nachzudrucken.
Deshalb kann man D&D bei d20srd.org ziemlich vollständig lesen.
Um ein Abenteuer oder ein Setting zu machen, brauchst du keine besonderen Lizenzen. Du darfst nur nichts aus dem ursprünglichen Werk abschreiben, bzw. nur im Rahmen von Zitaten. Und du darfst das Logo nicht nutzen, weil Markenrecht.
Meistens steht da dann "Ein Abenteuer. Geeignet zur Verwendung mit D&D 5". Etwa wie "Staubsaugerbeutel. Geeignet für Miele 2000, Hoover 3000".
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also könnte man jetzt ein D&D 5 Abenteuer schreiben mit dem Hinweis "kompatibel mit D&D 5" ohne Lizenz oder ähnliches zu bezahlen. Man dürfte wegen Copywright nichts rauskopieren sondern nur auf die offiziellen Bücher verweisen also z.b. Siehe PHB Seite 34?
Aber ich dürfte nicht sagen: Der Barbar heisst hier Rager und seine Power Frenzy heisst: Bloodthirst?
Oder dürfte man sowas auch, wenn man sagt: Siehe PHB Seite X und in unserem Setting heisst Barbar Rager?
Also nicht daß ich das vorhabe aber manchmal denke ich mir, daß man aus D&D auch sowas wie Savage Worlds, Dungeonslayer oder Fate machen könnte, man müsste bei Scifi nur halt z.b. statt Wizard einen Tech machen und statt einen Sorc einen Cyborg mit Implantaten + entsprechende Umformulierung der Spells: kein Feuerball sondern eine Phosphor Entladung per Tech.
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Du kannst problemlos einen Schlörk erfinden, der Werte wie ein Beobachter aber ohne Disintegrate, dafür mit Otto hat. (Siehe MM xx, PHB xx)
Umstritten ist, ob so Sachen wie die Struktur einer Charakterklasse noch Zitat ist, wenn du sie ganz neu schreibst. Vermutlich ja zumal in Amerika.
Und ansonsten berufen sich die Autoren gern auf die 3.5-OGL. Da steht ja schon drin, was eine Charakterklasse und ein Feat etc. ist.
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ja das ist die Frage.
Also ich würde jetzt keine Regelmechanik umschreiben, sondern nur den Fluff
Es sollte ja in einem Scifi Setting keine Magie geben, eher PSI oder Technik. Damit kann man genauso einen Feuerball/Charm Person abbilden. Aber viele Leute stehen halt auf eine gute Begründung und Formulierung, wie etwas Fluff technisch funktioniert. Sowas könnte natürlich ein Spieler sich selber überlegen, aber manche mögen sich die Arbeit nicht machen ^^
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Also soweit ich das weiß - habe die Teile nicht gekauft und daher auch nicht gelesen - sind die 5E Abenteuer von Fog God Games, Goodman Games und den anderen 3rd Party Publishern jetzt auch nicht anders aufgebaut als für andere Editionen, will sagen: die reden da auch nicht verschwurbelt um den heißen Brei herum. Einen ganz so schlimmen Eiertanz würdest du also auch nicht machen müssen.
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Barbarian, Wizard etc sind ganz normale englische Wörter, also kann man die auch bedenkenlos verwenden. Wäre ja noch schöner!
Man darf halt wohl keine Statblocks oder Regeltexte kopieren. Selber neue Statblocks schreiben dürfte aber wieder kein Problem sein.
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Sowohl Frog God Games als auch Goodman Games haben aber auch einen Anwalt bei sich selbst im Team (der sollte es Hasbro/WotC doch auf deinen Prozess ankommen lassen durchaus schonmal dagegenschiessen kann) rein rechtlich gibt es aber momentan keine Lizenz fuer die 5e in der WotC/Hasbro ganz klar erklaert was man einfach so nutzen darf und was nicht.
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Barbarian, Wizard etc sind ganz normale englische Wörter [...]
Das hat man bis vor ein paar Tagen von STEAMPUNK auch gedacht ::)
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Das hat man bis vor ein paar Tagen von STEAMPUNK auch gedacht ::)
Kontext?
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Jemand möchte Steampunk als Wortmarke registrieren. Es wäre dann immer noch ein normales Wort, nur dürfte dann niemand außer dem Markeninhaber das Wort für die angezeigten Produktgruppen als Titel verwenden. Man beachte : Solches hat ein Mensch BEANTRAGT. Widerspruch läuft.
Man beachte: Anders als Urheberrecht, muss man Marken beantragen. Es wäre vielleicht sogar möglich, WIZARD als Wortmarke zu registrieren. Kann durchaus sein, dass das für Softgetränke oder Hosenträger durchgeht.