Autor Thema: Frage zu Ebay  (Gelesen 1785 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Rauthorim

  • Postingschlächter!
  • Famous Hero
  • ******
  • Beiträge: 3.627
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Rauthorim
Frage zu Ebay
« am: 6.04.2004 | 23:06 »
Ich habe heute mal ein bisschen bei Ebay gestöbert und dabei bin ich des öfteren über folgende Klausel bei den Auktionen gestolpert:

Zitat
Der angebotene Artikel ist im Zustand wie oben beschrieben, jedoch handelt sich um einen Privatverkauf. Das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten.

Ist so eine Klausel rechtens?
Das ist keine Signatur.

Offline Meister Analion

  • manchmal lustig
  • Famous Hero
  • ******
  • Der Meister hat immer recht!
  • Beiträge: 2.678
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Meister Analion
Re: Frage zu Ebay
« Antwort #1 am: 6.04.2004 | 23:26 »
Ja, sonst müßte der Verkäufer jahrelang Garantie geben.
PS: alle Aussagen sind nur meine persönliche Meinung. Ihr habt meine ausdrückliche Erlaubnis, eine andere Meinung zu vertreten.

A government is a body of people usualy notably ungoverned.

Offline Roland

  • königlicher Hoflieferant
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 7.376
  • Username: Roland
    • Sphärenmeisters Spiele
Re: Frage zu Ebay
« Antwort #2 am: 6.04.2004 | 23:29 »
Jain. Beim Verkauf von gebrauchten Waren von Privat zu Privat kann die die einjährige Haftung des Verkäufers ausgeschlossen werden.

Der Ausschluss ist natürlich nur für versteckte Mängel wirksam, die dem Verkäufer unbekannt sind und die er nicht zu verantworten hat.

In wie weit das bei neuen Artikeln gilt, weiß ich leider nicht aber bei denen hat man ja zumindest  Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.

Who knows what evil lurks in the hearts of men? The Shadow knows!

http://www.sphaerenmeisters-spiele.de