Autor Thema: The Safewords of Cthulhu  (Gelesen 1752 mal)

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Offline Case

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The Safewords of Cthulhu
« am: 29.06.2019 | 14:39 »
Derzeit ist eine Debatte im Gange, was vom Cthulhu Mythos wirklich offen und frei ist und welche Inhalte geschützt sind. Die Deutsche Lovecraft Gesellschaft hat diese Diskussion mit FHTAGN bewusst bereits vor mehr als zwei Jahren begonnen. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, keine geschützten Inhalte zu verletzen.

Unsere "Whitelist" an Wesen und Ritualen hat mittlerweile auch die internationale Cthulhu Community erreicht und mündet aktuell in diesem Beitrag von Cthulhu Reborn, einer sehr renomierten Webseite im Cthulhu Universum (u.a. stammt das Abenteuer Der Maschinenkönig aus CR 8 vom Autor).

https://cthulhureborn.wordpress.com/2019/06/29/the-safewords-of-cthulhu/

Wir sind sehr gespannt, wie es in diesem Thema weiter geht und ob Chaosium sich hierzu äußert. Im aktuellen Streit geht es um ein Projekt namens Open Cthulhu, welches von Chaosium zur Einstellung der Veröffentlichung aufgefordert wurde. Die Details der Vorwürfe sind bis dato aber noch unklar.

Im Zuge dieser Angelegenheit wurde auch deutlich, dass viele Werke wie bspw. Delta Green oder Raiders of R'lyeh (und auch FHTAGN) auf einer Publikation namens Legend von Mongoose Publishing (2011) basieren. Hier ist derzeit eine Aussage von Chaosium offen. Legend, was gedanklich auf RuneQuest basiert, legt das Fundament des Prozentsystems, sowie von Attributen, Fertigkeiten und Regelmechaniken.

Es bleibt spannend, wie sich Chaosium zu dieser Publikation positionieren wird.

Offline Dark_Pharaoh

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Re: The Safewords of Cthulhu
« Antwort #1 am: 29.06.2019 | 16:29 »
Wirklich spannend. Aber die Reaktionen sind ja bisher sehr positiv, wie das angegangen wurde.

Offline Case

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Re: The Safewords of Cthulhu
« Antwort #2 am: 29.06.2019 | 20:57 »
Als Notiz zur späteren Einarbeitung in Errata:

Hastur und der König in Gelb werden als zwei verschiedene Entitäten aufgeführt. Hastur wird zwar auch im Theaterstück König in Gelb erwähnt, aber ob die beiden ein und dasselbe Wesen sind, wird nicht explizit gesagt. Diese Darstellung könnte möglicherweise mit Werken des Autors James Blish kollidieren.

Aus dem Jagenden Schrecken (Hunting Horror) wird Formloser Jäger, da das Wesen zwar zuerst von HPL erwähnt, jedoch im Anschluss sehr stark von Derleth erweitert wurde. Diese Werke stehen noch unter Copyright. Um hier eine klare Abgrenzung herzustellen, benennen wir das Wesen um.

(Thanks to Travern from YSDC)

Offline Case

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Re: The Safewords of Cthulhu
« Antwort #3 am: 30.06.2019 | 17:27 »
Wir werden Gloon in Gott des versunkenen Tempels umbenennen, da das Wort Gloon nicht in der Kurzgeschichte Der Tempel vorkommt, auf die sich diese Wesenheit bezieht. Gloon wird in der Geschichte The Coming Race von  Edward Bulwer-Lytton (1871) erwähnt, die zwar gemeinfrei ist, aber die Verbindung zu einem Großen Alten nicht wirklich deutlich macht. Gloon wurde im Laufe der Zeit durch die Rollenspielcommunity mit Inhalten belegt und die Rechtelage ist daher vermutlich sehr undurchsichtig.

Offline D. M_Athair

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Re: The Safewords of Cthulhu
« Antwort #4 am: 1.11.2019 | 12:43 »
Wir sind sehr gespannt, wie es in diesem Thema weiter geht und ob Chaosium sich hierzu äußert. Im aktuellen Streit geht es um ein Projekt namens Open Cthulhu, welches von Chaosium zur Einstellung der Veröffentlichung aufgefordert wurde. Die Details der Vorwürfe sind bis dato aber noch unklar.

Im Zuge dieser Angelegenheit wurde auch deutlich, dass viele Werke wie bspw. Delta Green oder Raiders of R'lyeh (und auch FHTAGN) auf einer Publikation namens Legend von Mongoose Publishing (2011) basieren. Hier ist derzeit eine Aussage von Chaosium offen. Legend, was gedanklich auf RuneQuest basiert, legt das Fundament des Prozentsystems, sowie von Attributen, Fertigkeiten und Regelmechaniken.

Mal kurz die Zusammenfassung, was der Stand der Dinge ist:
Nachdem Regelsysteme an sich kaum schützbar sind und Legend das umbenannte Mongoose RuneQuest II ist, das von den Autoren zu Mythras weiterentwickelt wurde, hat sich gezeigt, dass die Rechte von Chaosium durch die (alte) Mongoose Runequest OGL nur dahingehend verletzt werden, dass der Begriff/die Marke "Runequest" rechtwidrig drin steht. Gegen die Verlage, die BRP/Runequest-Abkömmlinge produzieren und die noch die MRQ OGL nutzen, kann Chasoium rechtlich vorgehen1. Allerdings können sie nicht die Regelwerke an sich verbieten, sondern nur geschützte Inhalte und Begriffe. Das Betrifft lediglich v.a. die Verwendung der MRQ OGL.

Anders gesagt: Wer die MRQ-OGL durch die Legend OGL austauscht, ist auf der sicheren Seite (was Runequest angeht). Cthulhu-Rechte sind nochmal was anderes (da wurden aber die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ja schon von Case beschrieben).

Hier die Chaosium-Stellungnahme aus der hervorgeht, dass Chaosium mit der Situation nicht so ganz glücklich ist und die Dinge lieber abschreckend unklar lassen würde. Aber die Situation ist wie sie ist. Wahrscheinlich würden vor Gericht Other Suns und Privateers & Gentlemen aus den 80ern als Präzendenzfälle gewertet, warum die RQ-Regeln nicht schützbar sind. Oder: Greg Stafford & wohl auch Charlie Krank haben Regelsysteme, die RQ/BRP-Abkömmlinge sind, gewähren lassen. Das kann vom neuen Chaosium nun nicht wieder eingefangen werden.



1
Crooked Staff Publishing, D101 Games, The Design Mechanism, Mongoose, Cakebread & Walton, Alephtar Games, Arc Dream Publishing, ... Die meisten stehen eh mit Chaosium im Austausch. D101 Games hat z.B. ne Lizenz für das Fanzine "Hearts in Glorantha".
« Letzte Änderung: 1.11.2019 | 12:46 von D. Athair »
"Man kann Taten verurteilen, aber KEINE Menschen." - Vegard "Ihsahn" Sverre Tveitan