Autor Thema: Ein paar sonderregeln für Waffen  (Gelesen 1884 mal)

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Ein paar sonderregeln für Waffen
« am: 21.02.2005 | 17:17 »
Waffen Sonderregeln
Schwere Dauerfeuerwaffen
Schwere Dauerfeuerwaffen können nur im Dauerfeuer Modus abgefeuert werden und verbrauchen die Doppelte Munition.

Flammenwaffen
Der Schaden kann Frei zwischen mehreren Zielen innerhalb der Reichweite aufgeteilt werden.
Brennende Ziele erhalten in den Folgerunden weiterhin Schaden in Höhe des ursprünglichen Brandschadens -1. Flammenwaffen können nur einmal Pro Runde abgefeuert werden.

Schrot-Munition
Schrotmunition Reduzieren den Wert für Ausweichen um 2 Punkte, hat jedochstark begrenzte Reichweite.

Panzerbrechende Munition.
Panzerbrechende Munition halbiert den Panzerungswert des Gegners.

Granaten
Granaten können Stärke + Kraftakt mal 5 Meter geworfen werden. Granatwerfer schießen Granaten mit der Reichweite ihrer Waffen.

Explosivwaffen
Explosivwaffen richten ihren Schaden in einem großen Wirkungsbereich an.
Schlägt eine Probe fehl, weicht das Geschoss W10 Meter in eine der Situation angepasste Richtung ab.

Laserpointer
Ein Laserpointer ermöglicht es einen Abzug von bis zu  -2 auf die Trefferchance zu ignorieren.

Kettenwaffen
Kettenwaffen richten einen Punkt schaden mehr an.

Energie-Waffen
Diese Waffen negieren die Panzerung des Ziels.

Zielfernrohr
Ein Zielfernrohr verdreifacht die Reichweite der Waffe
Plasmawaffen

Einige von den Dingen stehen auch in der Waffenkunde.


Edit:
Wenn ihr noch Sonderregeln für Waffen oder Ausrüstung habt können wir sie ja hier zusammentragen  :)
« Letzte Änderung: 22.02.2005 | 09:25 von max »
StGB § 328 Absatz 2, Nr.3 :
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Ein paar sonderregeln für Waffen
« Antwort #1 am: 22.02.2005 | 06:17 »
Ich würde zum werfen nicht Stärke + Kraftakt, sondern  Stärke + Fernkampf nehmen.
Es ist ja nicht nur rohe gewalt die die Granate ans Ziel bringt, sondern Hand-Auge-Koordination.
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Offline max

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Re: Ein paar sonderregeln für Waffen
« Antwort #2 am: 22.02.2005 | 09:23 »
@ 8t88 ja stimmt ... darüber hatte ich mir noch keine Gedanken gemacht.
StGB § 328 Absatz 2, Nr.3 :
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Offline 8t88

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Re: Ein paar sonderregeln für Waffen
« Antwort #3 am: 22.02.2005 | 09:50 »
Ich emien das stünde auch rigendwo als vorschlag... ich habs immer so gemacht, und es konnte auch jeder nachvollziehen!

Danke Max, das sind klasse regeln.
Ich hab nur so wenig zeit, und bin etwas eingesspannt, sonst würd ich noch meine detailiertere Meinung und Ideen dazu Posten!
Freu mich dich und JJack an board zu haben! :d
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