Autor Thema: [Waffen] Flammenwerfer  (Gelesen 1983 mal)

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[Waffen] Flammenwerfer
« am: 30.11.2004 | 11:40 »

Flammenwerfer

Schadensschritte 3

Der Schaden kann Frei zwischen mehreren Zielen aufgeteilt werden, allerdings kommt die oben genannte Regel für Freiräume zur Anwendung.
Brennende Ziele erhalten in den Folgerunden weiterhin Schaden in Höhe des ursprünglichen Brandschadens -1.
Bsp. Untoter Legionär bekommt 5 Schaden durch Flammenwerfer. In der Folgenden Runde erhält er 4 weitere Schadenspunkte, dann 3 usw.
Flammenwerfer können nur einmal pro Runde abgefeuert werden

 

Offline max

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Re: [Waffen] Flammenwerfer
« Antwort #1 am: 30.11.2004 | 11:47 »
Ok ich merks mir  ;)
StGB § 328 Absatz 2, Nr.3 :
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Offline max

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Re: [Waffen] Flammenwerfer
« Antwort #2 am: 7.12.2004 | 13:43 »
Habt ihr keine Meinung zu dem Ding  :-[ ?
StGB § 328 Absatz 2, Nr.3 :
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Offline critikus

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Re: [Waffen] Flammenwerfer
« Antwort #3 am: 7.12.2004 | 15:12 »
Naja, ich setze selten einen Flammenwerfer ein. Eigentlich nie. Ich liebe es, wenn meine Spieler sich zünftig prügeln.
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Re: [Waffen] Flammenwerfer
« Antwort #4 am: 10.02.2005 | 09:22 »
Ich würds so machen:
Schadensschritt 4.
Wer wirklich Schaden bekommt, der hat bis zur löschung 1 Folgeschaden, das aber Maximal 4 TKampfrunden lang.
Sonst ist das ne nette Idee!
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