Autor Thema: Songtextseiten werden verklagt  (Gelesen 10528 mal)

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Offline Barbara [n/a]

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #25 am: 18.04.2005 | 16:39 »
Texte, Musik, etc. gehören jemandem, er hat also die Rechte daran. Und was mit seinem Eigentum geschieht oder nicht geschieht, ist zunächst mal seine Sache. Oder willst du, das andere mit deinem Eigentum machen, was sie wollen?
Na klar.  Beschweren sich die Sänger oder die Firma?
Die Künstler verkaufen die Rechte an Text und Melodie an die Verlage. Deswegen klagen die Verlage und nicht die Künstler.

@Gauntlet:
Was du schreibst ist so polemisch, dass es nicht mal Spaß macht dagegen zu argumentieren.
Das stimmt leider. Ich würde lieber eine sachliche Diskusion zu dem Problem führen.
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Offline Red White Dragon

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #26 am: 18.04.2005 | 16:43 »
@Gauntlet:
Was du schreibst ist so polemisch, dass es nicht mal Spaß macht dagegen zu argumentieren.

Und jemanden, der nen Sontext auf die HP stehlt als Verbrecher zu bezeichnen ist was? Genau das machen die Firmen heutzutage. Aber wie ich hier sehe, gibt es keine Gegenwehr.
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Offline Thalamus Grondak

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #27 am: 18.04.2005 | 16:47 »
Ob es nun rechtlich in Ordnung ist, solche Abmahnungen zu verschicken oder nicht, ist völlig unerheblich. "Abzocke" ist kein rechtlich-wertender, sondern ein Moralisch-wertender Begriff, und in der Beziehung kann ich "Gauntlet" nur zustimmen.
Was da gemacht wird ist reine Abzocke und nichts weiter. Dieses, und beinahe alle Foren die ich kenne sind voll von Urheberrechtlich geschütztem Material, und ist auch ohne Songtexte nicht weniger angreifbar.
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Offline Boba Fett

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #28 am: 18.04.2005 | 16:49 »
@All:
Wenn es gegen geltendes Recht verstösst, Songtexte zu zitieren, weil die unter das Urheber-Recht fallen, dann darf das groFaFo keine Zitate abdrucken.
Diverse Debatten über Abzocke oder nicht sind diesbezüglich unrelevant, da es einen klaren juristischen Sachverhalt gibt. Und wenn wir uns darüber hinwegsetzen, machen wir uns angreifbar.
Will sagen, im schlimmsten Fall wird dann der Fortbestand des groFaFo riskiert (kein geld mehr da zum betreiben) und das will ja wohl keiner.
Deswegen kann hier gerne Meinungsäußerung betrieben werden, ob das Abzocke sei oder nicht, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass die Texte hier nicht stehen dürfen.

Was mich noch interessieren würde, wäre die Frage, ob man sich selbst oder andere anzeigen darf, wenn urheberrechtlich geschützte Texte verbreitet wurden - durch singen dergleichen... ;D
Wenn das so wäre, müsste man alle Karaoke Kneipen dichtmachen und auch alle Leute, die in der Öffentlichkeit singen abmahnen. ;D
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Preacher

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #29 am: 18.04.2005 | 17:07 »
Wenn das so wäre, müsste man alle Karaoke Kneipen dichtmachen und auch alle Leute, die in der Öffentlichkeit singen abmahnen. ;D

Nein, denn die Karaoke-Kneipen zahlen GEMA-Gebühren. Die GEMA komm auch bei Konzerten gerne im Nachhinein zum Veranstalter und kassiert ab - denn schließlich hätten die anwesenden Bands ja auch Covers spielen können.
Mit diesen Gebühren ist man damit rechtlich sicher, damit "kauft" man zeitlich befristet das Recht, Urheberrechtlich geschütztes Material aufführen zu dürfen.
Wie die Sachlage bei Gesang in der Öffentlichkeit (trällernd durch die Fußgängerzone marschieren) ist, weiß ich nicht. Ich denke, der Punkt ist das bewußte Veröffentlichen der Lyrics - wobei ich es ehrlich gesagt für mehr als dämlich halte, da dann zu kassieren - wenn man den Songtexte vorliegen hat, ist das ja kein Grundm die CD nicht zu kaufen - die Musik hat man damit schließlich noch lange nicht.

Wenn das so losgeht, dann dürfte s wirklich schwierig werden, noch irgendetwas zu zitieren.

Ach ja: "Matrix" ist ein geschützter Begriff (früher FASA, heute wohl Fanpro). Mich würde nun aber interessieren, wie der Film "Matrix" damit umgegangen ist. Oder ob man in wissenschaftlichen Veröffentlichungen das Wort noch benutzen darf oder nicht - schließlich wird es da ja in ganz anderem zusammenhang benutzt.

[ironie]
Wenn man dafür was abdrücken muß, dann lasse ich die Rechte an den Worten "Ich", "man", "es" und "machen" in allen möglichen Variationen eintragen. Die haben ich zwar nicht geschaffen (ebensowenig, wie die SR-Autoren das Wort "Matrix" kreiert haben), aber möglicherweise krieg ich dann Kohle von jedem, der spricht oder schreibt.
[/ironie]

Gast

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #30 am: 18.04.2005 | 17:14 »
Dieses, und beinahe alle Foren die ich kenne sind voll von Urheberrechtlich geschütztem Material, und ist auch ohne Songtexte nicht weniger angreifbar.

Beispiele?

Offline Red White Dragon

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #31 am: 18.04.2005 | 17:23 »
Dieses, und beinahe alle Foren die ich kenne sind voll von Urheberrechtlich geschütztem Material, und ist auch ohne Songtexte nicht weniger angreifbar.

Beispiele?

Benutzernamen, Benutzerphotos, Signaturen (Da sind ja auich manchmal Songtexte drinnen),...
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Preacher

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #32 am: 18.04.2005 | 17:30 »
Wie zum Beispiel dein Nickname? Oder dein Avatar? Oder die Klingeltöne, die Du nach eigenem Bekunden auf deinem Handy hast?

Nicht alles, was man nicht selbst gemacht hat unterliegt einem Urheberrecht.

Offline Thalamus Grondak

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #33 am: 18.04.2005 | 17:42 »
Beispiele?

Attacks of Opportunity bzw. Gelegenheitsangriffe

Der Threadtitel ist eine direkte Gegenüberstellung von Englischem Regelbegriff, und Deutscher übersetzung.
Aussage von Amigo Spiel & Freizeit:
Die Deutschen Regelbegriffe von D&D sind eine Übersetzungsleitung von AS&F und somit Urheberrechtlich geschützt. Eine direkte gegenüberstellung Deutscher und englischer D&D Regelbegriffe, auch auszugsweise, ist untersagt.

The Tale of Tinúviel ist sicherlich auch noch irgendwo geschützt.

Das sind nur 2 kleine Beispiele.
Die Avatare die von diesem Forum angeboten werden sind größtenteils auch geschützt.
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Offline Lord Verminaard

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #34 am: 18.04.2005 | 17:55 »
Leute, ich bin kein Urheberrechtsspezialist und darf sowieso in dieser Form hier gar keinen Rechtsrat erteilen. Ich habe dazu auch nur kurz ins Gesetz und nicht in die Kommentierung geschaut. Aber:

- Auszugsweise Zitate sind immer okay.

- Die Verwertung eines fremden Werkes, um ein eigenes Werk zu schaffen, ist okay. Darunter dürften nach meiner Schätzung so was wie FanFiction und Abenteuer zu existierenden Rollenspielen fallen. Problematisch wird es, wenn ihr Geld damit verdienen wollt, weil ihr dann in den Bereich geschützter Marken kommt.

- Die Verwendung eines Nicks dürfte vermutlich noch kein "Verbreiten eines Werks" i.S.d. Urheberrechts sein, und wenn doch, dann wäre es im Zweifel wohl ein Zitat. Das Markengesetz hingegen gilt nur im geschäftlichen Verkehr.

- Problematisch wird es da, wo man ein fremdes Werk inhaltlich wiedergibt. Wenn ihr also einen vollständigen Songtext wörtlich veröffentlicht oder eine Regelzusammenfassung online stellt, kann das problematisch sein. Und auch bei Bildern, die ihr auf euren Webspace stellt oder als Avatar verwendet, solltet Ihr darauf achten, dass diese entweder ausdrücklich "frei" sind oder ihr eine Genehmigung des Berechtigten habt.

Bitte beachten: Das sind nur "educated guesses" und keine zuverlässigen Rechtsauskünfte! Im Zweifel jemanden fragen, der sich wirklich damit auskennt.
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Offline Teethquest

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #35 am: 18.04.2005 | 18:00 »
Auch wenn ich Gauntlets Argumentation für "auf Kanonen mit Spatzen schießen" ;) halte, muss ich ihm im Grunde Recht geben. Die Entwicklung stinkt mir ebenfalls. Die ganzen Klagewellen und Abmahnungen sind Vorbereitungen zur völligen Umstrukturierung des Internets. Die Konzerne wollen dieses Medium für sich nutzbar machen, auch wenn es dadurch vielleicht zerstört wird. Das neue Medium ist eine unberechenbare Konkurenz für alle Medienkonzerne und darf daher so nicht weiter existieren. Da sind alle Mittel recht. Von Klagen gegen Minderjährige, bis hin zu Defarmierungen. Diese exorbitanten Summen, die gerne genannt werden sind lächerlich. Die meisten Klagen haben wohl kaum Aussicht auf Erfolg. Wenn man es aber schafft die User so weit zu verunsichern, dass sie sich nicht mehr trauen etwas in Foren zu schreiben oder an Projekten mitzuwirken stirbt das Netz. Dann haben die Konzerne ihr Ziel erreicht.
Also, nicht nur Gauntlet lässt hier heiße Luft ab, sondern auch die, gegen die er rebelliert.

Um jeglicher Flamerei vorzubeugen: Ich bin kein extrem Linker und auch kein extrem Rechter. Ich halte den Kapitalismus nicht für böse und bin mir durchaus bewusst, dass der obige Text voller Polemik ist. Außerdem enthält er unzureichende Fakten ;)
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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #36 am: 18.04.2005 | 18:06 »
Ich gebe dir schon Recht, dass die Medienindustrien versuchen, das Internet nach ihren wünschen umzustrukturieren. Ich finde die Klage gegen Songtextseiten auch nicht gut. Aber ich sehe: Es gibt ein Copyright und das mit Recht. Nun sollen bitte Leute, die sich damit auskennen, entscheidungen treffen und die Freiheit des Internets mit der Copyright - Sache in Einklag bringen.

Übrigens: Was ist eine Defarmierung? Das Beseitigen von Bauernhöfen aus einer bestimmten Region?

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Offline Teethquest

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #37 am: 18.04.2005 | 19:36 »
Huch, diffamieren heißt das. Man lernt auch nie aus ;)

Ich wollte eben nur darauf hinweisen, dass auch auf Seiten der Medienindustrie nicht alles Hand und Fuß hat. Die produzieren auch eine Menge heiße Luft. Genau deshalb gibt es auch keine Leute, die sich damit auskennen. Das Internet ist eine rasende Entwicklung und kein Mensch weiß wo das hinläuft. Medienkonzerne denken an Konzepte der Vergangenheit. Internetuser sind nicht selten utopisch in ihren Vorstellungen. Am Ende kommt es darauf an, wer die Nerven behält, wer sich nicht unterkriegen lässt und wer die besseren Ideen hat.
Ich bin mir fast sicher, dass sich bereits ein Sieger abzeichnet. Es ist ja auch ein ungleicher Kampf :)
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Offline Haukrinn

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #38 am: 18.04.2005 | 21:14 »
Natürlich hat so ein Thema wie immer zwei Seiten. Da haben wir auf der einen Seite die Industrie, die mit einem mittlerweile schon 20 Jahre alten Medium immer noch vollkommen planlos gegenüber steht und auf der anderen Seite Menschen, die meinen, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, in dem man sich alles mögliche erlauben kann. Beide Haltungen halte ich für daneben. Wenn ein 16jähriger genug Verstand besitzt, eine Homepage zu bauen, kann man ihn auch für Urheberrechtsverletzungen belangen. Denn dem (c)-Zeichen sollte er in seinem Leben schon oft genug über den Weg gelaufen sein, um zu wissen, was es bedeutet. Auf derartige Verstöße mit Abmahnungen zu reagieren, halte ich aber für ganz und gar unangemessen. Das die Medienindustrie, die immer mit dem erhobenen Zeigefinger der Pädagogik vorran schreitet, zu solchen Methoden greifen muß, wo doch ein klärendes Gespräch die Sache schnell aus dem Weg räumen könnte, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern sorgt auch noch dafür, daß die Gefühle hochhkochen (das sieht man ja gerade hier wieder sehr gut). Keine gute Ausgangsbasis, um auch in Zukunft noch viele CDs zu verkaufen. Und da wundern sich die Plattenbosse, warum ihre Verkaufszahlen einbrechen...

Was mich vor allem an diesem ganzen Kram stört, ist, daß diese Dinge immer gleich über Anwälte geregelt werden müssen (Sorry Vermi  ;) ). Früher hat man die "Schuldigen" zumindest noch auf ihren Verstoß hingewiesen und eine Frist zur Korrektur gesetzt. Heutzutage wird gleich abgemahnt... und zwar mit Beträgen, die in meinen Augen mehr als unangemessen sind.
Zu dieser eh schon ziemlich hinterfotzigen Taktik kommt auf diesem Wege dann auch noch der üble Geruch der Geldscheffelei hinzu. Und das nicht selten sogar haltlos und zu unrecht (Ich habe mich dem Urheberrechtswahn erst vor kurzem persönlich herumärgern müssen. Glüchlicherweise (für das Konto meines Kontrahenten ;D ) ohne Anwalt).
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Offline Ruinenbaumeister

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #39 am: 26.05.2005 | 14:19 »
Beispiele?

Attacks of Opportunity bzw. Gelegenheitsangriffe

Der Threadtitel ist eine direkte Gegenüberstellung von Englischem Regelbegriff, und Deutscher übersetzung.
Aussage von Amigo Spiel & Freizeit:
Die Deutschen Regelbegriffe von D&D sind eine Übersetzungsleitung von AS&F und somit Urheberrechtlich geschützt. Eine direkte gegenüberstellung Deutscher und englischer D&D Regelbegriffe, auch auszugsweise, ist untersagt.

Konzerne untersagen gerne Dinge, die sie gar nicht untersagen dürfen.
Das deutsche Urheberrechtsschutzgesetz erlaubt eine Diskussion über das besagte Produkt (wär ja auch Schwachsinn, wenn man auch das noch verbieten würde). Im Rahmen dieser Diskussion darf man soviel zitieren, wie nötig ist. Wenn die Gefahr besteht, daß diejenigen, die nur die englische Version haben, nichts mit dem deutschen "Gelegenheitsangriffe" zurecht kommen (oder umgekehrt), darf man die Übersetzung nennen. AS&F kann das gerne abmahnen, aber das Recht haben sie nicht auf ihrer Seite.
Das bedeutet natürlich nicht, daß sie nicht trotzdem einen Prozeß gewinnen könnten. Schließlich kann sich nicht jeder Netznutzer eine Rechtsschutzabteilung wie eine Firma leisten.

Edit: Recht aufschlußreich ist diese Seite: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html

Man beachte dort vor allem: "Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Zitate immer dann zulässig sind, wenn sie das kulturelle Leben im Sinne einer geistigen Auseinandersetzung bereichern. Andererseits sind Zitate dann nicht erlaubt, wenn sie ein Originalwerk soweit wiedergeben, daß man einen nahezu vollständigen Kenntnisstand erhält und somit die Verwertungschancen des Urhebers einschränkt."
« Letzte Änderung: 26.05.2005 | 14:31 von Prof. Moritz Galgenhöfer »
Und wenn ich mich im Zusammenhang
des Multiversums betrachte, wie oft bin ich?

Xantus

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #40 am: 26.05.2005 | 15:43 »
Die "Publischerindustrie" hat die Künstler schon seit rund 1800 in ihren eisigen Klauen... wird sich vielleicht mit der Zeit ändern, aber ich zweifle daran.

Btw: Einen ganzen Song zu zitieren ist kein Zitat im Sinne des Rechts - sondern eine Veröffentlichung eben dieses Songs.

Was mich nur wundert ist, dass die erst jetzt darauf gekommen sind (mit den Abmahnungen)... wird sich aber nicht lohnen, wie immer.

Ich hoffe nur, dass diese Industrie irgendwann endlich vom Anlitz unseres Marktes verschwindet - nur sind die meisten Künstler leider so dumm sich immer wieder auf diese Knebelverträge einzulassen, obwohl on demand publishing inzwischen kaum noch etwas kostet.
« Letzte Änderung: 26.05.2005 | 15:45 von Xantus »

Offline Ruinenbaumeister

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #41 am: 26.05.2005 | 17:26 »
Bringt es den etwas? Books on demand sind jedenfalls selten erfolgreich, und ich glaube kaum, daß es in der Musik anders ist.
Und wenn ich mich im Zusammenhang
des Multiversums betrachte, wie oft bin ich?

NiceGuyEddie

  • Gast
Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #42 am: 26.05.2005 | 19:00 »
Zitat
Bringt es den etwas? Books on demand sind jedenfalls selten erfolgreich, und ich glaube kaum, daß es in der Musik anders ist.

Ich kann mir auch vorstellen, dass ich als Künstler lieber den Vertrieb eines Konzerns hinter mir habe als ... gar nichts.

Xantus

  • Gast
Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #43 am: 26.05.2005 | 20:10 »
Dafür gibtst du als Künstler alle Rechte auf, d.h. sobald der Konzern dich vermarktet sind das Copyright und alle Nutzungsrechte beim Konzern.
Dabei riskierst du, dass der Konzern dich schlecht vermarket und du ebenfalls garnichts davon hast. Geht der Konzern pleite (oder die Tochter wo du deine Nutzungsrechte gelassen hast), dann gehen diese in die Insolvenzmasse und du guckst voll in die Röhre.

Btw: Als Künstler siehst du von den Summen sowieso nur Bruchteile, bei Büchern sind es immerhin so um die 10-40% vom Listenpreis (je nachdem ob du den Druck selbst zahlst).

Hohl dir einen Manager und lass den dich vermarkten, das ist billiger sofern du mit echten Auflagen aufwarten willst und du hast am Ende mehr davon.

Sobald du jedenfalls deine Nutzungsrechte los bist - bist du machtlos, da hast du garnichts mehr zu sagen. Hinzu kommen die üblichen Knebelverträge die überall deftig sind (Musik, Software) und du i.d.R. die Nutzungsrechte für die Zukunft ebenfalls aufgibst, der Konzern darf natürlich auswählen ob er deine nächsten Publikationen vermarktet, macht er das nicht - dann bist du auf weitere Publikationen bei diesem Konzern gebunden und wirst das auch bleiben.
« Letzte Änderung: 26.05.2005 | 20:14 von Xantus »

Offline Haukrinn

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #44 am: 26.05.2005 | 21:46 »
Dafür gibtst du als Künstler alle Rechte auf, d.h. sobald der Konzern dich vermarktet sind das Copyright und alle Nutzungsrechte beim Konzern.

Öhm, entschuldige meine eventuelle Rechtsunkenntnis, aber seit wann ist es bitte in Deutschland möglich, Urheberrechte zu übertragen?
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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #45 am: 26.05.2005 | 23:04 »
Eh, ich schrieb Nutzungsrechte.... (?) was hat das mit Uhrheberrechten zu tun ?

Offline Haukrinn

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #46 am: 27.05.2005 | 10:23 »
Du schriebst explizit der Künstler gibt alle Rechte auf und [ist] das Copyright beim Konzern.
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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #47 am: 27.05.2005 | 23:44 »
Copyright != Uhrheberrechte. Copyright gilt für den US Raum und ist übertragbar, Uhrheberrecht nicht.

Nutzungsrechte können exklusiv sein, dann hast du zwar noch immer das Uhrheberrecht - das wiederum ist wertlos ohne Nutzungsrechte. Nutzungsrechte bringen das Geld, nicht das Uhrheberrecht.

Ja, in der Theorie hast du die Möglichkeit den Vertrag zu brechen, dann musst du aber a) Schadenersatz leisten und b) die Vertragsstrafen blechen -> kann sich niemand leisten. Das ist aber Wortklauberei und hat in der Praxis keine Bedeutung. Alles was du verdienen würdest ist Schaden für den Vertragspartner, d.h. du kannst alles abdrücken.

Kurzum: zu sagen hast du nichts mehr.
« Letzte Änderung: 27.05.2005 | 23:48 von Xantus »

Munchkin

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Re: Songtextseiten werden verklagt
« Antwort #48 am: 31.05.2005 | 22:14 »
Daß Anwaltskanzleien nur kläglich vom Abmahnen leben...ich weiß nicht? Wenn ich da an einen Anwalt aus Süddeutschland denke, der gerne Abmahnbriefe verschickte weil Jugendliche  vergessen haben den Disclaimer - auf rein privaten Seiten - anzugeben usw. Dieser Anwalt scheint recht gut im Geschäft zu sein.

Das Herausnehmen der Texte war wohl nötig, weil sonst nämlich die Plattform ziemlich schnell offline gehen würde, wenn ein Abmahntsunami das Grofafo erreiche.