Autor Thema: Haftungsregelungen beim LARP  (Gelesen 2261 mal)

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Offline Blechpirat

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Haftungsregelungen beim LARP
« am: 10.05.2011 | 13:05 »
Anlässlich der auf dem Nordcon ausgetragenen NERF-Gun-Schlacht stelle ich mir gerade die Frage, wie anderswo die Haftungsfrage geregelt wird - nehmen wir an, jemand verletzt sich oder verletzt einen anderen. Gibt es da Erfahrungswerte?

Offline Don Juan

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Re: Haftungsregelungen beim LARP
« Antwort #1 am: 15.05.2011 | 20:34 »
Also auf Larp-Cons steht sowas für gewöhnlich in den AGBs. Inwiefern die im Ernstfall wirklich greifen kann ich dir leider nicht sagen, würde dies allerdings auch sehr gerne in Erfahrung bringen.

Magst du ein wenig erläutern was auf der Nordcon war?

Offline Blechpirat

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Re: Haftungsregelungen beim LARP
« Antwort #2 am: 15.05.2011 | 21:42 »
Auf dem Nordcon wird es (er findet am ersten WE im Juni statt) eine Nerfgunschlacht geben, die ich zusammen mit JollyOrc verbrochen habe. Wir spielen Menschen gegen Zombies. Dazu steht ein Außengelände und eine Turnhalle zur Verfügung.