Heißt das, dass ich mich mit meinen D&D4-Monstern und -Encountern in meinem Blog noch in einer rechtlichen Grauzone bewege?
Kann man noch nicht sagen. Websites unterliegen nicht der GSL sondern der (noch nicht vorhandenen) Fansite policy.
Wenn du allerdings Originalmaterial (z.B. komplette Monsterwerte aus dem MM o.ae.) verwendest koennte es kritisch werden.
Das heißt, WotC will nicht, dass ich z.B. bei einem Monster auf die Seite verweise, auf der es im Monster Manual zu finden ist? Was ist, wenn ich mich darüber hinewegsetze und Seitenangaben einsetze? Verstoße ich damit gegen die Bedingungen? oO
Gegen die GSL schon, wie es mit der Fansite policy aussieht erkennt man dann ja wenn es die gibt.
Aber solange du den korrekten Monsternamen (und das Buch in dem es zu finden ist) nennst sollte es fuer den Leser kein Problem sein das Teil nachzuschlagen.
Klar waere es schoener wenn man die kompletten Daten nutzen koennte, aber durch den Abschnitt sollen "Raubkopien" (wie zu 3.x-Zeiten die Pocket Handbooks von Mongoose) verhindert werden.
Das kannst du aber beheben indem du "passende" Monster einfach selbst neu baust... deren komplette Werte darfst du nutzen (und hast den Vorteil, dass Spieler die das MM auswendig kennen nicht gleich saemtliche Werte runterbeten koennen
)