1. Er darf normal weiterhandeln und seine restlichen Aktionen (Bewegung, auch auf NSC zu, Angriff(e)) durchführen, er wurde nur unterbrochen?
oder:
2. Seine restlichen Aktionen verfallen, er bleibt an der Stelle an der er unterbrochen wurde stehen.
Unterbrochen heißt erst einmal nicht, daß restliche Aktionen verfallen.
So kann der Charakter unterbrochen werden, der Gegner schießt auf ihn, trifft aber nicht. Damit hat sich für den Charakter und seine geplante Aktionsfolge nichts geändert.
Wenn sich der Charakter aber auf einen Gegner zu bewegen wollte, dieser in unbricht und dann per Sprint weit, weit wegläuft, dann darf sich der Charakter zwar wie angekündigt auf ihn zu bewegen, aber es könnte nicht mehr sinnvoll sein dies zu tun. - Hier ist es die Entscheidung des Spielleiters, wie mit dem Abbrechen der erklärten Aktionsfolge umgegangen wird.
Wenn der Charakter mitten in der Bewegung unterbrochen wird, z.B. nach 2" seiner 6" Bewegung, und er wird dabei durch einen Treffer, Zauber, Trick, Willensduell Angeschlagen, dann ist erst einmal die Frage, ob er seine Bewegung noch fortsetzen kann, offen. Angeschlagen bedeutet halbe Bewegungsweite. Es blieben dem Charakter noch 4", die er aber nach dem Treffer, Zauber, etc. nicht mehr voll weitergehen kann. - Manche Runden lassen den Charakter nach einem Treffer am Punkt stehen. Der Angeschlagene stoppt erst einmal seine Bewegung. - Man kann auch argumentieren, daß er trotz Wirkung von Treffer, Trick, etc. noch weiter in dieselbe Richtung stolpert und so die Hälfte seiner "Restbewegung" ausführen darf (was insbesondere beim Versuch von Deckung zu Deckung zu gehen lebensrettend sein kann, wenn die Restbewegung den Charakter noch zur Deckung gelangen läßt).
Wurde der Charakter in der Aktionsfolge des Unterbrechenden Angeschlagen, so kann er sich NICHT in derselben Runde per Willenskraftwurf erholen! Das geht NUR ZU BEGINN seiner eigenen Aktionsfolge. Diese hatte aber bereits begonnen, BEVOR er Angeschlagen wurde. - Er kann natürlich immer einen Bennie ausgeben um den Angeschlagen-Zustand auch mitten in seiner unterbrochenen Runde loszuwerden.
Und wenn ein Charakter in der Unterbrechungsrunde des Gegners Angeschlagen wurde und KEINEN Bennie einsetzt, dann kann er auch KEINE seiner geplanten Aktionen ausführen, so diese nicht im Angeschlagen-Zustand ebenfalls erlaubt sind.
Darf man, wenn man durch einen Unterbrechungsangriff angeschlagen wird, nach dem Angriff sofort versuchen, den Angeschlagen-Zustand wegzuwürfeln, wenn man
a) Noch nichts getan hat
b) Bereits freie Aktionen ausgeführt hat (incl. Bewegung)
c) Bereits eine Teilaktion durchgeführt hat (z.B. einen zusätzlichen Angriff)?
NEIN. Und zwar bei allen Varianten a, b, und c.
Wollte ein Gegner On Hold VOR dem Charakter agieren, so kann er dies immer tun, solange die Karte des Charakters im "Countdown" noch nicht dran ist. Das erfordert KEINEN Unterbrechungswurf (Geschicklichkeit gegen Geschicklichkeit), sondern er handelt einfach KOMPLETT VOR dem Charakter mit der aufkommenden Karte.
Sobald ein Charakter aber nach "Countdown" mit seiner Aktionsfolge an der Reihe ist, läuft dessen Runde. Daher würden Effekte, die bei Beginn dessen Runde eintreten (wie das Verlieren des Abzuges aus Wild Attack oder Tricks auf die Parade oder eben der Erholungswurf aus dem Angeschlagen-Zustand), SOFORT eintreten. Eine Unterbrechung erfolgt somit IMMER NACH diesen Rundenstart-Effekten. Diese stellen KEINE HANDLUNGEN dar, sondern erfolgen AUTOMATISCH! Daher kann man sie auch nicht unterbrechen, sondern man muß VOR dem "Countdown" handeln, wollte man z.B. noch vom Parade-Abzug profitieren.
Erfolgt also eine Unterbrechung der Runde eines Charakters, kann sich dieser NUR durch einen Bennie-Einsatz aus einem Angeschlagen-Zustand erholen, den er während der Unterbrechungsrunde seines Gegners erhalten hat. Einen Willenskraftwurf, also einen Erholungswurf, hat er erst wieder NÄCHSTE Runde.