Autor Thema: Rechtslage FSV-Auflagen  (Gelesen 953 mal)

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Offline Incantatar

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Rechtslage FSV-Auflagen
« am: 30.05.2017 | 16:31 »
Weiß jemand ob ASS Altenburger noch die Rechte an den FSV-Veröffentlichungen besitzt? Die alten Originale werden ja als PDF wieder verkauft. Ich frage mich ob es prinzipiell möglich wäre, das auch für die deutschen Veröffentlichungen zu tun.
Urheberrecht ist leider so komplex, dass oft Unternehmen selbst nicht wissen, wer was wirklich darf. Nach so einer langen Zeit bestimmt noch extra schwierig. Dann sind es auch noch digitale Kopien...
Die Perspektive, das in Lizenz zu geben und über OBS noch daran zu verdienen, könnte man den Beteiligten doch vielleicht schmackhaft machen?

Offline Settembrini

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Re: Rechtslage FSV-Auflagen
« Antwort #1 am: 31.05.2017 | 17:49 »
Tolle Idee! :d
Hast Du mal gefragt?
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Abenteuerpunkt. das fanzine des autorenkollektivs.
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Achamanian

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Re: Rechtslage FSV-Auflagen
« Antwort #2 am: 31.05.2017 | 18:16 »
Übersetzungsrechte sind im Deutschen Rechtsverständnis ja Urheberrechte, d.h. die Hauptrechte an den Übersetzungen können eigentlich nur die konkreten Übersetzer haben, wobei die Verlage dann eben normalerweise erst mal zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte wollen. Die verfallen aber, wenn ein Titel nicht mehr erwerbbar ist (früher war das: Nicht mehr nachgedruckt wird, wenn er beim Verlag vergriffen ist). Ich glaube allerdings, dass Übersetzer dann genaugenommen erst mal ihre Nutzungsrechte zurückfordern müssen bzw. den Verlag auffordern, Nachauflagen zu produzieren und eine Frist dafür setzen.
Kurz: In Sachen konkrete Texte wäre es wahrscheinlich am schlauesten, erst einmal die Übersetzer ausfindig zu machen, sie zu bitten, die Nutzungsrechte zurückzufordern und die Sachen dann mit ihnen gemeinsam online zu packen - nur hast du damit noch nicht den ganzen Markenrechts-Kram abgedeckt ... kurz: wird wahrscheinlich sehr, sehr schwer.

EDIT: Ach ja, die Autoren der Originalautoren haben natürlich nach deutschem Rechtsverständnis auch noch Urheberrechte an dem Text ... da sie aber wahrscheinlich in den USA (wo das m.W. geht) alle Rechte an den Texten an den Verlag verkauft haben dürften, ist es da vielleicht sogar einfacher. Wahrscheinlich ist die ganze Backlist da komplett mit allen rechten an den Texten an die Wizards gegangen, sodass man sich nur mit denen einigen müsste.
« Letzte Änderung: 31.05.2017 | 18:22 von Rumpel »

Offline TeichDragon

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Re: Rechtslage FSV-Auflagen
« Antwort #3 am: 31.05.2017 | 18:56 »
Dazu kommt, das PDFs in den alten Verträgen bis vor wenigen Jahren überhaupt nicht bedacht wurden.
D.h. der Verlag (oder der Rechtsnachfolger, so es überhaupt einen gibt) müsste mit den Autoren bzw. Übersetzern nachverhandeln, was in den Übersetzungsrechten wohl damals auch nie abgedeckt war..
Und auch mit dem Lizenzgeber nicht.

Zusammen mit dem was Rumpel schon schrieb: Eher unmöglich.

Offline Incantatar

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Re: Rechtslage FSV-Auflagen
« Antwort #4 am: 1.06.2017 | 00:51 »
Dachte ich mir eigentlich auch schon. Der Umkehrschluss ist aber auch, dass es mit höchster Wahrscheinlichkeit niemanden interessiert, wenn Scans der Übersetzungen irgendwo hochgeladen werden. Hat irgendwer eigentlich mal einen Scan gesehen?