Übersetzungsrechte sind im Deutschen Rechtsverständnis ja Urheberrechte, d.h. die Hauptrechte an den Übersetzungen können eigentlich nur die konkreten Übersetzer haben, wobei die Verlage dann eben normalerweise erst mal zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte wollen. Die verfallen aber, wenn ein Titel nicht mehr erwerbbar ist (früher war das: Nicht mehr nachgedruckt wird, wenn er beim Verlag vergriffen ist). Ich glaube allerdings, dass Übersetzer dann genaugenommen erst mal ihre Nutzungsrechte zurückfordern müssen bzw. den Verlag auffordern, Nachauflagen zu produzieren und eine Frist dafür setzen.
Kurz: In Sachen konkrete Texte wäre es wahrscheinlich am schlauesten, erst einmal die Übersetzer ausfindig zu machen, sie zu bitten, die Nutzungsrechte zurückzufordern und die Sachen dann mit ihnen gemeinsam online zu packen - nur hast du damit noch nicht den ganzen Markenrechts-Kram abgedeckt ... kurz: wird wahrscheinlich sehr, sehr schwer.
EDIT: Ach ja, die Autoren der Originalautoren haben natürlich nach deutschem Rechtsverständnis auch noch Urheberrechte an dem Text ... da sie aber wahrscheinlich in den USA (wo das m.W. geht) alle Rechte an den Texten an den Verlag verkauft haben dürften, ist es da vielleicht sogar einfacher. Wahrscheinlich ist die ganze Backlist da komplett mit allen rechten an den Texten an die Wizards gegangen, sodass man sich nur mit denen einigen müsste.