Vielleicht hilft das bei der Meinungsfindung:
http://www.vzbv.de/meldung/ebooks-lesen-erlaubt-weiterverkaufen-verboten
Danke für den Link. Interessant. Nur im Ergebnis heißt es wieder: Unklar.
Die unterschiedliche Behandlung von Software und anderen digitalen Werkarten wie zum [Beispiel] eBooks ist nicht nachvollziehbar. [...] Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist nicht rechtskräftig. Der vzbv wird Berufung einlegen.
Sprich: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kämpft dafür, dass digitale Bücher weiterverkauft werden dürfen, nachdem es ein Urteil dagegen gab.