Naja, vor allem ist da die Rede von "Unternehmen" und "geschäftsmäßige Tätigkeit". Das wird man einem privaten Rollenspielblog wohl schwerlich andichten können.
Du musst unterscheiden zwischen
§5 TMG und
§55 I RStV.
§5 TMG gilt für "geschäftsmäßige" Telemedien.
§55 I RStV gilt für "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen".
1. Man muss beachten, dass geschäftsmäßig nicht unbedingt gewerblich heißt.
2. Den Beitrag, den ich verlinkt habe, hat sich auf §5 TMG bezogen. Dieser sei gültig, egal ob der Server im Inland oder Ausland steht.
Zu §55 I RStV habe ich keinen Beitrag zu ausländischen Servern gefunden. Aber mir fällt kein Grund ein, wieso für §55 I RStV nicht das gleiche für ausländische Server gelten sollte wie für §5 TMG.
Wenn ich das richtig sehe, steht der Server vom Tanelorn zum Beispiel in Großbritannien (
hcidata,
ip2location), aber hat wenn ich mich nicht irre dennoch ein Impressum nach §55 I RStV:
Tanelorn-Impressum.