Autor Thema: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...  (Gelesen 16215 mal)

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Offline Lichtbringer

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #50 am: 25.09.2015 | 10:01 »
Ich mag bekloppt sein, aber ein weniger absichtlich überzogenes Dokument könnte ich mir durchaus vorstellen. Vor allem in Vereinen gibt es teilweise sehr spezielle Spieler...

Offline TeichDragon

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #51 am: 25.09.2015 | 10:02 »
Ich leg das mal unserer D&D Runde vor. Ich wollte schon immer mal wissen, was meine Krankenversicherung alles abdeckt  :gasmaskerly:

 ~;D :d

Offline Tindrana

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #52 am: 26.09.2015 | 12:24 »
Also von Gruppenvertrag steht da ja nichts im Regelwerk, sondern nur eine Checkliste auf der man ankreuzt mit welchen optionalen Regeln man spielen möchte. Also wenn es immer wieder zu Regeldiskussionen kommen würde, dann würde ich das schon einsetzen, denn dann steht es Schwarz auf Weiß und niemand kann sich rausreden.

In meinen Gruppen sind wir jedoch bisher immer ohne ausgekommen.

Auch wenn man sagen wir 10 unterschiedliche Gruppen leitet, dann kann das auch ganz hilfreich sein.

Wem es nicht gefällt kann es einfach weglassen.

Ich finde das ist in dem Regelwerk echt gut gemacht, man versucht die Spieler so wenig wie möglich zu etwas zu zwingen, dass war ja bei DSA 4.1 manchmal total anders.

Gruß

avon


Offline Galatea

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #53 am: 7.11.2015 | 22:21 »
Vor allem in Vereinen gibt es teilweise sehr spezielle Spieler...

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Offline Bad Horse

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #54 am: 7.11.2015 | 23:01 »
Ich finde den Punkt "Sexuelle Handlungen werden am Spieltisch... [Option] ...mittels geschmackvoller bild- oder videotechnischer Darstellungen verdeutlicht" niedlich.

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Offline Perikles

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #55 am: 24.01.2018 | 16:49 »
Für die meisten Situationen dürfte doch eine "verbindliche" Absprache reichen, ohne dafür einen  Vertrag aufsetzen zu müssen?

Offline Boba Fett

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #56 am: 24.01.2018 | 17:02 »
Der Begriff „Vertrag“ ist völlig irreführend, denn die Absprachen werden in der Regel nicht schriftlich festgehalten.
Es unterzeichnet auch niemand und die Absprachen sind Richtlinien und keine verbindlichen Verpflichtungen.
Es kann auch niemand wegen „nicht-Einhaltung“ verklagt (oder belangt) werden.

Und die Absprachen unterliegen ständigen Ergänzungen, Veränderungen und Neuverhandlungen.
Und oftmals wird implizit (Regelung gilt durch gemeinsames Einverständnis, solange niemand Einspruch erhebt, beziehungsweise durch Hinterfragen zum Thema macht) verhandelt.

Beispiele: Solange kein Raucher dabei ist, wird nicht darüber geredet, wie man das mit dem Rauchen macht.
Wenn ein Raucher hinzukommt, wird es thematisiert. Der Gastgeber hat dabei erstmal Hausrecht, danach einigt man sich auf einen für alle tragbaren Kompromiß.
Üblicherweise wird bei Harald gespielt. Wenn der aber im Urlaub ist, wird das neu ausgehandelt. Ausweichort war immer Klaus, aber der hat eine Katze und der Neue (der Raucher) hat eine Katzenhaarallergie...
Der Spielleiter würfelt immer offen. Nur dieses Mal ist es ein ganz besonderes Abenteuer, da möchte er ein paar Effekte heimlich ermitteln...
Wir haben verabredet, dass alle vor dem Spiel gegessen haben sollten. Klaus kommt so knapp von der Arbeit, dass er unterwegs einen Döner fängt und denn am Spieltisch mampft. Fliegt der jetzt deswegen raus oder muß er im Schneetreiben draußen den Döner verspeisen? (obwohl alle bei ihm spielen...)
Daß niemand nackt mitspielt, muß nicht extra verhandelt werden. Trotzdem ist diese Selbstverständlichkeit irgendwo auch Teil der Rollenspiel-Gruppen-Absprache.
Letzte Woche traf sich die Ganze Runde zum Chillen in der Sauna. Und hat da ein paar Szenen ingame durchgespielt. War das jetzt eine Verletzung der „nicht nackt“ Absprachen? Nein, denn im gemeinsamen Konsens (keiner beschwerte sich) wurde es akzeptiert. Ist die Regel außer Kraft? Nein, sagt der gesunde Menschenverstand (GMV).
...

Ist eigentlich gar nicht schwer. Einfach GMV einsetzen.
Und manchmal lohnt es sich sogar die eine oder andere Verabredung festzuhalten.
Und nicht immer alles (Begriff „Vertrag“) wörtlich nehmen.
Der Terminus stammt aus der Übersetzung „social contract“ und steht eher für Verhaltensrichtlinien im gemeinsamen Miteinander.
Sozusagen der gruppeninterne „Rollenspieler-Knigge“.
« Letzte Änderung: 24.01.2018 | 17:11 von Boba Fett »
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline Talasha

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #57 am: 24.01.2018 | 17:20 »
Für die meisten Situationen dürfte doch eine "verbindliche" Absprache reichen, ohne dafür einen  Vertrag aufsetzen zu müssen?
guck mal auf das Erscheinungsdatum.  ;) Ansonsten das was Boba sagt.

Daß niemand nackt mitspielt, muß nicht extra verhandelt werden. Trotzdem ist diese Selbstverständlichkeit irgendwo auch Teil der Rollenspiel-Gruppen-Absprache.
Das hängt natürlich von Geschlecht, Alter und BMI ab.
« Letzte Änderung: 24.01.2018 | 17:23 von Talasha »
"Haben Sie Bücher zu Pawlows Hunden und Schrödingers Katze?"
"Da klingelt was bei mir, aber ich kann nicht sagen ob sie da sind oder nicht"

Offline Matterich

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #58 am: 24.01.2018 | 19:09 »
:D was für ein geniales Thema! Vielen Dank für diese Threadnekromantie! :D

Chiungalla

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #59 am: 24.01.2018 | 19:59 »
Der Begriff „Vertrag“ ist völlig irreführend, denn die Absprachen werden in der Regel nicht schriftlich festgehalten. ...

Irreführend aber in dieser Beziehung nur in dem Sinne, dass die meisten Leute eine eher schwammige Vorstellung davon haben was ein Vertrag ist. Die meisten Verträge werden mündlich oder sogar non-verbal geschlossen. Jedes Mal, wenn man einkauft schließt man einen Vertrag. Und viele Verträge unterliegen einer Kulanz, werden nachverhandelt u.s.w.

Der strikte schriftliche Vertrag auf den man am Ende verklagt wird, wenn man ihn nicht wortwörtlich einhält, kommt zwar vor, ist aber eher die Ausnahme.

Offline Rhylthar

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #60 am: 24.01.2018 | 20:04 »
Irreführend aber in dieser Beziehung nur in dem Sinne, dass die meisten Leute eine eher schwammige Vorstellung davon haben was ein Vertrag ist. Die meisten Verträge werden mündlich oder sogar non-verbal geschlossen. Jedes Mal, wenn man einkauft schließt man einen Vertrag. Und viele Verträge unterliegen einer Kulanz, werden nachverhandelt u.s.w.

Der strikte schriftliche Vertrag auf den man am Ende verklagt wird, wenn man ihn nicht wortwörtlich einhält, kommt zwar vor, ist aber eher die Ausnahme.
Doch, Boba hat vollkommen Recht. Mündliche Verträge sind bindend, so lange ein Vertrag nicht einer anderen Form bedarf. Also wenn ich meinen Audi A6 mit allem Schnick-Schnack an der Autobahnraststätte Hünxe gegen Bargeld verkaufe, besiegelt nur durch einen Handschlag (geht aber auch ohne), ist das ein Vertrag. Und auch auf diesen Vertrag kann ich verklagt werden.

Kulanz und Nachverhandlung sind Dinge, die man machen kann, aber nicht muss. Wenn eine der Seiten es nicht will, gilt der ursprüngliche Vertrag.
“Never allow someone to be your priority while allowing yourself to be their option.” - Mark Twain

"Naja, ich halte eher alle FATE-Befürworter für verkappte Chemtrailer, die aufgrund der Kiesowschen Regierung in den 80er/90er Jahren eine Rollenspielverschwörung an allen Ecken wittern und deswegen versuchen, möglichst viele noch rechtzeitig auf den rechten Weg zu bringen."

Für alle, die Probleme mit meinem Nickname haben, hier eine Kopiervorlage: Rhylthar.

Chiungalla

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #61 am: 24.01.2018 | 20:26 »
Doch, Boba hat vollkommen Recht.

Ich habe ihm ja auch nicht widersprochen.

Und auch auf diesen Vertrag kann ich verklagt werden.

"Kann" ist da ein sehr entscheidendes Wort.

Und Du beziehst Dich in Deinen Ausführung ausschließlich auf den Vertrag als mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das ist aber schon eine Sonderform des Vertrags und das eigentliche Wort hat eine viel weitere Bedeutung. Sie schließt z.B. auch nicht rechtlich bindende Versprechen mit ein.

Offline Rhylthar

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #62 am: 24.01.2018 | 20:51 »
Nein, das ist keine Sonderform. Vielleicht eine Unterart, wenn man soziale Verträge als andere Art sehen will. Aber auch diese unterliegen keinerlei Kulanz oder Nachverhandlung, beim Bruch dieser Verträge sind Konsequenzen zu erwarten. 

"Gruppenverträge" wie hier sind eher lose Absprachen.
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Für alle, die Probleme mit meinem Nickname haben, hier eine Kopiervorlage: Rhylthar.

Offline Boba Fett

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #63 am: 24.01.2018 | 20:52 »
Können wir die „was ist ein Vertrag“ Klugscheißerei einstellen?
Bringt keinen weiter. PM untereinander, wenn ihr das braucht.
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline Rhylthar

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #64 am: 24.01.2018 | 21:02 »
Können wir die „was ist ein Vertrag“ Klugscheißerei einstellen?
Bringt keinen weiter. PM untereinander, wenn ihr das braucht.
Du hast doch angefangen.  ;D

Ich bin eh fertig; Handball läuft.  ;)
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Offline TeichDragon

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #65 am: 24.01.2018 | 21:06 »
Ich mach diesen 3 Jahre alten "1. April Scherz" jetzt dicht.
"Verträge" dürfen gerne in Anwaltsforen oder sonstwo diskutiert werden.  ~;D

Offline Boba Fett

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Re: DSA5-Gruppenvertrag: Noch deutscher geht's nicht...
« Antwort #66 am: 24.01.2018 | 21:10 »
Als ob mich das schließen eines Themas jemals abgehalten hätte, noch was zu schreiben.... ;D
-scnr-
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