Unter Militarisierung versteht man im Allgemeinen vor Allem die Ausstattungsseite und damit verbunden das Vorgehen der Polizei.
Eine generelle Tendenz zum Kanonenfutter kann man mit dem Begriff mMn nicht verbinden; gibt ja auch sehr professionelles Militär - nur sind die Mittel eigentlich definitionsgemäß andere als die der Polizei, auch wenn die Übergänge in bestimmten Bereichen fließend sind/sein müssen.
Ehrlich gesagt finde ich den Begriff zugleich ziemlich nichtssagend und so mit Bewertungen aufgeladen, dass man ihn komplett außen vor lassen sollte.
Aber mit dem Rest gehe ich ziemlich konform:
Benötigt werden massenweise Prügelbullen, taffe Elite HTRs und besonene Personenschützer.
...
Wenn in SR hingegen "nachträglich" sich um Ganger/Runner Überfälle kümmern keine Option ist, sondern "schickt sofort die Kavallerie", damit die Terroristen
noch am Ort des Geschehens und im laufenden Run gestellt/bekämpft werden, so dreht das extrem viel.
Genau - hier verschmelzen Polizeiarbeit und Sicherheitsdienstleistung in dem Sinne, dass eine deutliche Verschiebung der Prioritäten hin zu Prävention und Intervention und weg von Ermittlung im Nachgang und Sicherstellen von "Gerechtigkeit" erfolgt.
Das bedeutet mehr oder weniger automatisch, dass man sich auf bestimmte Bereiche konzentriert und der Staat damit sogar den theoretischen Anspruch aufgibt, das Gewaltmonopol zu besitzen (auch wenn man das oftmals nach außen immer noch anders darstellen wird), von der Lebenswirklichkeit ganz zu schweigen.
Genau das ist jetzt auch der Punkt, auf den ich hinaus will, nämlich weg von der Straße und hin zu dem, was das für die Rechtspraxis bedeutet.
Bei den Konzernen ist man damit relativ schnell fertig.
Welcher Konzern hätte jedoch nicht selbst Bedarf an "Abstreitbaren"? Warum sie "aus Rache" umbringen, wenn man sie auch "zum lieben Mitkonkurrenten" spielen schicken kann?
hier dienen Ermittlungen zur
- Identifizierung der Profis, Brauchbaren, Ablenkungskanonenfutter
- Erpressung der Runner
- Aufspüren von Sicherheitslücken
Einmal das, und zum Anderen ergibt es für Konzerne überhaupt keinen Sinn, irgendwas anderes als ein ausgeprägtes Feindstrafrecht zu haben.
Die "klassischen" Ziele von Strafverfolgung und Strafvollzug können ja überhaupt nur bei den eigenen Bürgern/Angestellten greifen und für alle Außenseiter (speziell Runner, aber im Grunde auch jeder andere "Fremdkörper") ist das die reine Verschwendung von Zeit und Ressourcen, sobald man sich mal von irgendwelchen umfassenden rechtstheoretischen und moralischen Anspruchshaltungen gelöst hat.
Kurz: Die können machen, was sie wollen und tun das auch in dem Rahmen, der sich mit ihrem Selbstbild und ihrer angestrebten Außenwirkung vereinbaren lässt.
Die öffentlichen Bereiche stehen deutlich mehr im Zwiespalt zwischen den eigenen Möglichkeiten und dem theoretischen/moralischen Anspruch.
Da wird es dann vor Allem in Sachen Strafvollzug interessant, weil die Mittel für heute übliche Haftstrafen schlicht nicht mehr da sind und die Kapazitäten nicht ausreichen.
Man wird also sehr wahrscheinlich auf Schnellverfahren und zügige Urteile setzen, um überhaupt irgendwie den Überblick behalten zu können und in Sachen Strafe auf andere Methoden ausweichen, vorzugsweise auf solche, die Geld bringen statt Geld kosten.
Sprich hohe Geldstrafen, Konfiszierungen und sonstige Verpflichtungen.
Das bedeutet vor Allem, dass man für die meisten Vergehen und auch für viele Verbrechen oftmals nur mit hohen Geldstrafen zu rechnen hat, die ein Runnerteam auch mal aus der Portokasse bezahlt (Korruption hier sogar noch außen vor - das wäre ja noch mal eine ganz andere Baustelle).
Im Grunde ist das nur die Fortsetzung des Gedankengangs bei den Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Erziehungseffekt hat man da eigentlich kein Interesse daran, die hartnäckig Verstoßenden in endgültiger Form zu bestrafen und ihnen z.B. die Verstoßmöglichkeit zu entziehen - solange die es nicht zu sehr übertreiben, sind eigentlich alle damit zufrieden, wenn die in schöner Regelmäßigkeit zahlen und fertig.
Dazu kommt noch das Großthema SINlose. Wenn deren Bürgerrechte wie teils beschrieben massiv eingeschränkt bis nicht vorhanden sind, ist der Schritt zu dem Gedanken nicht groß, dass bei SINlosen als Geschädigten grundsätzlich kein öffentliches Interesse an
irgendeiner Form der Strafverfolgung für den Großteil des Straftatenkataloges besteht und diese Verfahren mehr oder weniger garantiert eingestellt werden.
Und das wäre natürlich ein gigantischer Unterschied zu heutigen Rechtsstaaten - Beispiele, wie das in der Praxis aussehen kann, gibt es aber in der jüngeren Geschichte schon einige.