Autor Thema: Home of the Underdogs  (Gelesen 1340 mal)

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psycho-dad

  • Gast
Home of the Underdogs
« am: 11.05.2005 | 19:57 »
HIER mal ne Interesante Site für Nostalgiker, C64-Freaks und Shareware-Liebhaber  :d

Kenn die Site schon länger, hab den link aber erst jetzt wiedergefunden.

in der 43-seitigen freeware-Liste finden sich neben Fanprojekten auch ältere Spiele, teilweise auch richtig Kultige sachen, für die man früher noch ein Schweinegeld ausgegeben hat.

z.B. Battlecruiser 3000 A.D. (wenn ich mich recht erinnere)
Hexuma (echt starkes textadventure mit z.T. sehr schönen bildern und genialer Storry, die sich auch in einer Chuthullu-runde gut machen würde, denke ich...)
Die Kathedrale
Kings Quest I + II
u.v.m.

Besondere Empfehlung für ein Probespiel:
Ragnarok/Vallhalla  :d

einfach mal ein bissel Stöbern  :) Im Prinzip ist für jeden geschmack was dabei  :D

Man darf zwar während des Downloads Keinen Downloadmanager benutzen, und man ist auch auf einen Download auf einmal begrenzt, aber bei der geringen Dateigröße macht das kaum was aus  :)

P.S.:
Falls es bereits ein thema gibt, wo dieser Post besser reinpasst, plädiere ich auf "Schiebung"  ;D
« Letzte Änderung: 11.05.2005 | 20:27 von psycho-dad »

Catweazle

  • Gast
Re: Home of the Underdogs
« Antwort #1 am: 11.05.2005 | 20:09 »
Kleiner Hinweis:
bei der genannten Seite geht es um sog. Abandon-Ware. Rechtlich gesehen ist das ziehen der meisten Programme von dort höchst ... fragwürdig. Abandon-Ware funktioniert nach dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter" und da die Programme schon veraltet sind oder die Firma nicht länger existiert ist für viele dieser Downloads nicht mit einer Strafe zu rechnen. Das heißt aber nicht, dass es erlaubt ist!

HotU beinhaltet in seiner Datenbank aber auch Perlen aus Freeware und Public-Domain, die durchaus auch einen Blick wert sind.

psycho-dad

  • Gast
Re: Home of the Underdogs
« Antwort #2 am: 11.05.2005 | 20:14 »
Kleiner Hinweis:
bei der genannten Seite geht es um sog. Abandon-Ware. Rechtlich gesehen ist das ziehen der meisten Programme von dort höchst ... fragwürdig. Abandon-Ware funktioniert nach dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter" und da die Programme schon veraltet sind oder die Firma nicht länger existiert ist für viele dieser Downloads nicht mit einer Strafe zu rechnen. Das heißt aber nicht, dass es erlaubt ist!

Hmm... ok, kann sein... Aber was ich derzeit so alles unter "Freeware" so gesehen hab, ist IMHO so alt, das sich die produktion des Spieles für den Hersteller längst ausgezahlt hat (haben müsste). ABer danke für den Hinweis, werd wohl demnächst ein bischen aufpassen, was ich mir so saug  :)