Autor Thema: Beschlagnahmt und indiziert?  (Gelesen 3271 mal)

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Offline Jiriki

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Beschlagnahmt und indiziert?
« am: 14.02.2006 | 16:12 »
Ich hätte da mal 'ne Frage zum Thema beschlagnahmte und indizierte CD's.
Ein Freund von mir meinte ich müsse mir umbedingt mal Butchered at Birth von Cannibal Corpse anhören, er könne mir die besorgen .. ein wenig auf Wikipedia gesurft und gesehen das die CD sowohl Indiziert als auch beschlagnahmt is .. was genau heißt das? Also wo ist der Unterschied zwischen beschlagnahmt und Indiziert und wie wirkt sich das überhaupt aus?
Hier bei der Diskographie gesehen http://de.wikipedia.org/wiki/Cannibal_Corpse
Schonmal danke für eure Antworten.

Edit:Ok wie ich grad sehe heißt Indiziert ja bereits das ich das ganze nicht in den Händen halten darf - von daher hat sich das ganze eigentlich erledigt aber interessieren würde mich der Unterschied tortzdem noch.
« Letzte Änderung: 14.02.2006 | 16:18 von Black »

MadMalik

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #1 am: 14.02.2006 | 16:19 »
Indiziert -> wird im laden nich ausgelegt, aber kannst du legal kaufen, wenn du Volljährig bist.
Beschlagnahmt -> Der Staat behält sich das Recht vor, jede Kopie davon einzusammeln. Der Verkauf ist illegal.

Offline Jiriki

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #2 am: 14.02.2006 | 16:23 »
Oha.
Demnach ist dann ein Import aus dem Ausland illegal, wenn die CD beschlagnahmt ist?
Jetzt weiß ich immerhin warum ich die CD nicht will ;)

Offline dr.fendo

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #3 am: 14.02.2006 | 16:39 »
Ohje, wenn das ne Cannibal Corpse CD is weiß ich glaub ich wer für den Rechtsstatus verantwortlich ist.  ~;D
"Zwerge sind keine Berge"

Jon Snow

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #4 am: 14.02.2006 | 16:42 »
Was ist dann der Unterschied zwischen "Ab 18" und "indiziert". Nur die Präsentation der Ware?

OT: Cannibal Corpse sind scheiße  :P

MadMalik

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #5 am: 14.02.2006 | 16:44 »
Jenau, Ab 18 darfst du im Regal stehen haben, indiziert ist das bewerben verboten, und damit die Auslage.

Offline Boba Fett

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #6 am: 14.02.2006 | 16:47 »
Lustig ist, dass die CD bei Amazon.com einfach zu bestellen ist...
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline Selganor [n/a]

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #7 am: 14.02.2006 | 16:56 »
Fuer indizierte Sachen darf keine (offene) Werbung gemacht werden.

Ab 18 Sachen kannst du offen im Laden stehen haben (auch wenn da Minderjaehrige drin sind) und auch Werbeposter o.ae. dafuer haben, aber bei indizierten Sachen ist das nicht mehr erlaubt

Mehr dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/BPjS
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Offline Asdrubael

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #8 am: 14.02.2006 | 17:04 »
Lustig ist, dass die CD bei Amazon.com einfach zu bestellen ist...

amazon.com ist auch ein amerikanisches unternehmen und die CC wird nur in Deutschland verboten sein  ::)
aber strenggenommen dürfte AMazon die dann nicht nach Deutschland exportieren und müsste da checks drauf haben ;)
Und ein Paladin ist nun mal ein Krieger und kein Therapeut.

Misantropie ist halt in der Gruppe lustiger  ;D

Offline 6

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #9 am: 14.02.2006 | 17:33 »
amazon.com ist auch ein amerikanisches unternehmen und die CC wird nur in Deutschland verboten sein  ::)
aber strenggenommen dürfte AMazon die dann nicht nach Deutschland exportieren und müsste da checks drauf haben ;)
Die Checks müssten die Amazonen eigentlich noch immer haben. Schliesslich hatte Amazon mal ein Problem mit dem Copyright von "Mein Kampf" in Deutschland, nachdem es dann nicht mehr möglich war über Amazon.com das Buch nach Deutschland zu kaufen...
Ich bin viel lieber suess als ich kein Esel sein will...
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Nicht Sieg sollte der Zweck der Diskussion sein, sondern
Gewinn.

Joseph Joubert (1754 - 1824), französischer Moralist

MadMalik

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #10 am: 14.02.2006 | 18:38 »
Joah, weil die alleinigen Rechte liegen in DE Land beim Freistaat Bayern... die Begrüdung dafür ist mir egal, aber es hilft mir meine blinden Vorurteile gegen alles bayrische zu stärken. Wobei das weniger mit Copyright zu tun hatte, als mit dem Verkaufsverbot in DE Land, Barnes&Noble hat sich das jedenfalls als Grund angegeben, als sie eine ähnliche Aufforderung aus DE Land bekommen.

Wobei es nur ein Verkaufsverbot gegen das Buch gibt, ich glaube Teil einer privaten Sammlung ist es dann wieder legal, solang es nicht verbreitet wird. Ich könnte mir jetz die mühe machen, und die passenden Paragraphen raussuchen, aber das deutsche Gesetz ist bei Verbot und Sonderausnahmen recht... Umfangreich.
« Letzte Änderung: 14.02.2006 | 18:40 von Daniel Wesson »

psycho-dad

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #11 am: 29.03.2006 | 20:07 »
Wie ist das eigentlich jetzt... mit dem neuen Jugendschutzgesetz wurde doch der Status "Indiziert" aufgehoben und durch ein "verblindlich ab 18" ersetzt...

IIRC war "Indiziert" die alte version von "Ab 18", mit der Gesetzesänderrung wurde es dann Legal, diese Titel zu bewerben... oder Täusche ich mich da ?  ???

Offline Scorpio

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Re: Beschlagnahmt und indiziert?
« Antwort #12 am: 29.03.2006 | 20:19 »
Wenn du das neue Jugendschutzgesetz vom April 2003 meinst...
Indizierungen gibt es noch. Allerdings kann kein Medium mehr indiziert werden, was von einer Stelle mit einer Alterskennzeichnung versehen wurde. Hat ein Film oder ein Spiel also eine Freigabe mit "Keine Jugendfreigabe" darf es zwar nur an Leute über 18 verkauft werden, ist aber frei verkäuflich. Allerdings ist das nur eine Verkomplizierung der Situation, da die Behörde die Freigabe auch verweigern kann. Dann kann der Film oder das Spiel noch von einer Juristenkommision überprüft werden um zu sehen ob das ganze Dingen rechtlich einwandfrei ist (keine Kinderpornographie oder Material gegen die Verfassung wie Nazipropaganda). Wenn die ihr okay gibt, dann ist das Produkt ab 18 frei verkäuflich, kann aber jederzeit indiziert werden. Übrigens ist jedes Medium bis zu seiner Prüfung "Ab 18". Der Erfahrungswert zeigt, das quasi alle Spiele und Filme, welche die Freigabe der Juristenkommision erlangten, kurze Zeit später indiziert wurden.
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