Ja, der Film Indiana Jones III darf gezeigt werden, aber z.B. ein Comic, bei dem es nur um Unterhaltung geht, bzw. das nicht vorher überprüft und abgesegnet wurde, in dem darf keine Rune, kein Hakenkreuz oder ähnliches gezeigt werden.
Und wer übernimmt dieses vorherige absegnen in Deutschland ?
Da eine staatliche Zensur nicht stattfindet, gibt es von staatlicher Seite hier keine Stelle.
Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien wird nur auf Antrag aktiv und auch nur nach der Veröffentlichung, nicht danach.
Es gibt allerdings eine Vorzensur von privater Seite, nämlich durch die FSK bei Filmen, durch die USK bei Computerspielen und interaktiven Medien, und bei den Comicverlagen durch juristische Gutachten.
Bei Filmen sind dies meist Schnitte ( häufig auch komerziell motiviert, eine Freigabe ab 16 bringt mehr Kunden als eine Freigabe ab 18 ), bei Computerspielen ein zurückfahren der Effekte ( kein Blut, ect ) oder das auswechseln von Grafiken ( bei Indiana Jones und das Geheimnis von Atlantis wurden die Hakenkreuze durch eiserne Kreuze ersetzt ).
Bei Comics wird eben ausgebalkt ( z.B. Druuna )
Zum Tel kann es auch sein, dass es willkürliche Einzelentscheidungen bei beiden Sachen gibt.
Auweia Alrik, in Sachen Unterscheidung verschiedener visueller Medien solltest du aber noch mal ganz von vorne anfangen
Für die Bundesprüfstelle gibt es keine Unterscheidung, sie ist für alle Medien zuständig.
Für die Staatsanwaltschaft gibt es auch keine Unterscheidung.
Wenn in einem Anime zur Unterhaltung ein Hakenkreuz verboten ist, dann auch in einem Unterhaltungsfilm wie Indiana Jones.
Im übrigen ist genau die Wilkür des Staatsanwalts das Problem. Ein Staatsanwalt könnte sogar "Das Leben ist schön" wegen den Hakenkreuzen beschlagnahmen lassen.
Wenn also Viva/MTV Problem kriegen sollte weil in einem Anime ein Hakenkreuz auftaucht, dann nicht weil das in einer Unterhaltungssendung verboten ist, sondern weil ein Staatsanwalt mal wieder Karriere machen will.