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Online 1of3

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[B&B] Revision der Angriffe ?
« am: 14.01.2011 | 22:37 »
Moin.

Nach einem B&B-Spiel neulich habe ich mir einige Fragen gestellt.

B&B kennt seit je her drei Arten von Angriffen: Körperliche, Entmutigende und Verwirrende. Charaktere können für jede dieser Arten Angriffsfähigkeiten lernen und Charaktere können unterschiedliche Verteidigungsschwellen haben, mit denen sie sich gegen entsprechende Angriffe zur Wehr setzen. (Es ist also ggf. günstig mit einer Schadensart "anzugreifen", gegen welche das Ziel anfällig ist.)

Aller Schaden wird in der gleichen Schadensleiste eingetragen und addiert sich damit. Die Auswirkungen sind insofern gleich.


Nun war es ursprünglich so, dass die Schadensleiste nur szenenweise benutzt und danach gelehrt wurde. Es bestand die Möglichkeit, dass angerichteter Schaden Nachwirkungen verursachte. Das war für jede Schadensart eine unterschiedliche mechanische Auswirkung, was das ganze ziemlich kompliziert gemacht hat.

Deshalb ist das rausgeflogen und der Schaden blieb seit dem stehen. Das ist einfach, aber mir drängt sich der Eindruck auf, dass dieses Verfahren nicht ganz zum dargestellten Inhalt passt. Ein Charakter lässt sich vielleicht leichter verwirren, wenn man ihm vorher etwas Angst gemacht und ihm ein reingehauen hat, aber die Verwirrung wirkt sich letztlich doch irgendwie anders aus als z.B. eine Verletzung, nämlich nur bei dem gewissen Umstand, den sie umfasst. Eine Verletzung dagegen behindert in umfassenderer Weise.

Mit anderen Worten: Ich trauere ein wenig dem ursprünglichen Verfahren hinterher und überlege es zumindest auf Verrwirrend anzuwenden. Also nach einer Szene wird verwirrender Schaden gelöscht und in etwas Anderes umgewandelt.

Frage: Ist es das Wert?



Zusätzlich überlege ich Schock-Schaden zu streichen. Das war ursprünglich eine Art Bugfix, damit man nicht zu lange auf zu schwachen Gegnern rumhaut. Inzwischen scheint mir das aber nicht mehr nötig zu sein (zumal sich die Würfelzahl grundsätzlich um eins erhöht hat), und der Verwaltungsaufwand ist doch enorm. Es ist das, was selbst ich am meiste vergesse.

Frage: Drinbehalten, ersatzlos streichen oder nur abändern?



Drittens überlege ich, was untrainierte Angriffe angeht. Das geht auch seit jeher und die Regel besagt, dass ein Charakter einfach würfeln kann, ohne eine Fähigkeit einzurechnen. Dazu muss man wissen, dass jede Fähigkeit bei B&B einen frei wählbaren Namen und eine Spezialanwendung hat, die aus einer Liste ausgewählt wird. Angriff in einer Schadensart ist eine solche Anwendung. Generell können Spezialanwendungen nicht benutzt werden, wenn man keine passende Fähigkeit hat (oder Verstand werfen möchte). Angriff ist eine Ausnahme, weil es sinnvoll ist, dass jeder irgendwie zuhauen, bedrohen oder lügen kann. Die anderen Anwendungen sind schon deutlich esoterischer.

Nun gibt es aber, eine weitere Methode, um gewisse Dinge zu bewürfeln, für die man keine Fähigkeit hat, sog. Reputationsproben. Dabei wird die Reputation, also das allgemeine Charakterlevel, als Fähigkeit verwendet. Diese Methode findet Anwendung besonders bei Fluchtversuchen o.ä.

Ich überlege nun, ob untrainierte Angriffe auch Reputationsproben sein sollen. Sie steigen dann automatisch mit und es ist quasi eine Regel weniger: Dinge die man ohne Fähigkeit tun kann, gingen dann immer auf Reputation.

Die Frage ist dann aber, was es einem Charakter bringt die erste Stufe in einer Angriffsfähigkeit zu kaufen bzw. ob es nötig ist, einen einen bestimmten Effekt. (Grundsätzlich können Fähigkeiten maximal so hoch sein, wie Reputation +2 des Charakters.) Ein genereller Vorteil, ein Fähigkeit zu haben, ist bereits, dass man sonst keine Verstärkungen - das sind zusätzliche Effekte - daran hängen kann. Mehrere Gegner angreifen o.ä. kann also nur wer, auch Angreifen richtig gelernt hat.

Allerdings ist es dann natürlich eine gewisse Newbie-Falle. Angriffsfähigkeiten machen nur Sinn, wenn man sie entweder auf Stufe+2 lernt oder ne Verstärkung wählt, was man eigentlich auch nur tun will, wenn man die Fähigkeit einigermaßen gut kann.

Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, Kosten erst ab dem Punkt zu veranschlagen, der über die Würfel einer Reputationsprobe hinausgeht. Das scheint mir aber ein ungeheurer Aufwand zu sein. Da wäre es einfacher, bei untrainierten Angriffen einfach einen Schaden abzuziehen.

Frage: So lassen oder Reputationsprobe oder Reputationsprobe mit "-1 Schaden" oder anders?