Autor Thema: Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus  (Gelesen 11844 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Gast

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #25 am: 8.05.2003 | 16:30 »
was ist eigentlich die strafe im mittelreich, wenn ein söldner einen 2händer führt, ohne jede erlaubnis?

Also diese Frage kann ich beim besten Willen nicht verstehen, Doppelsöldnern (die Söldner die mit 2händer umgehen können) dürfen auch 2händer tragen.
Warum sollte ein Söldner der mit 2händern so gut wie nicht umgehen könnte einen solchen verwenden?

Was eine Bestrafung betrifft hängt das ganz davon ab wo man ist, beim einem Stadttor von Garet mit 2händer durchzugehen kann sehr unangenehm werden wenn man dazu nicht berechtigt ist, im großteil Aventuriens (vor allem mitten am Land) kümmert sich keine Sau darum und über 90% der Aventurier können sowieso nicht lesen.

Offline Asdrubael

  • Grufti-, Nerd- und Frauenversteher
  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 8.873
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Asdrubael
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #26 am: 10.05.2003 | 20:41 »
Ich glaube eher, dass man mitten im Land damit Probleme bekommt ala "wir wollen hier so Leute wie dich nicht". Gerade weil gerade viele kleine Gemeinden bestimmt schon schlechte Erfahrungen mit Zweihänder-schwingenden Glücksrittern haben.
Und ein Paladin ist nun mal ein Krieger und kein Therapeut.

Misantropie ist halt in der Gruppe lustiger  ;D

Gast

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #27 am: 10.05.2003 | 21:05 »
Das kann ich mir auch recht gut vorstellen, aber das sind eher kleinere Probleme wenn man aus einem Dorf rausgeschmissen wird.

Offline Alrik aus Beilunk

  • Hero
  • *****
  • R:reizt zum Widerspruch! S:nicht auf die Goldwage!
  • Beiträge: 1.918
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Alrik aus Beilunk
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #28 am: 10.05.2003 | 21:10 »
Kennen normale Büttel eigentlich den Codex überhaupt? Ist das also ein eher internes Gesetz der Akademien oder allgemeines Rechtsgut?
Teils teils.

Ein Büttel weis das ein Magier bestimmte Kleidung tragen muß, das ein Magier Privilegien hat und was er tun muß um einen Magier gefangen zu halten.

Genaueres Wissen haben eigentlich nur Gildemagier in Richterfunktion, Praiosgeweihte, Hesindegeweihte und Richter.
Quote: Ambrose Bierce  
Cynic, n: a blackguard whose faulty vision sees things as they are, not as they ought to be.

Gast

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #29 am: 10.05.2003 | 21:33 »
Das mit Kleidung ist auch so eine Sache siehe Akademie Salamandersteine.

Ob ein Büttel wirklich weiss was er machen soll bei einem Magier ist nicht so sicher, aber er wird ihm jede Menge Metall umschnallen und jemald hohlen der sich richtig auskennt.

Der Codex ist nur bedingt allgemeines Rechtsgut, sonnst könnten Akademien keine Sonderregelungen haben.

Lfsp

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #30 am: 18.06.2003 | 16:41 »
Ich denke auch das der Codex Albyricus mit Waffen und Kleidervorschrifften nur für Gildenmagier gilt!
Und zu den Kleidervorschriften würde ich zusätzlich sagen, das zum Beispiel ein Druide, der in Magierrobe rumläuft (vielleicht ein pro-Gildenmagier und Gilden-Gesetzestreuer Druide :) *g*) sich strafbar machen würde, da er vortäusch ein Gildenmagier zu sein!
Wie Lord V. schon sagte, wird bestimmt bei der Bestraffung z.B. einer Hexe, die einen Bauern durch Zauberrei verletzt hat, bezug zum Codex Albyricus genommen.

Offline Cenrim

  • Adventurer
  • ****
  • pkg list -a games/pnp/*
  • Beiträge: 761
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Cenrim
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #31 am: 29.07.2003 | 11:32 »
der kram mit den schußwaffen in bethana bezieht sich wohl auf die kleineren kleinst-torosionsgeschützte (balestra, noch wahrscheinlicher ballestrina)

eine hexe ist sehr natur verbunden, deshalb könnte der speer der jagd/verteidigung in der wildnis dienen...

ein eifriger inquisitor kriegt fast jeden auf den scheiterhaufen, wenn du nähmlich sagst, das der für einen inquisitor eifrig ist...
ein normaler inquisitor ist ja schon fanatisch!

ich weiß nich, ich würde sagen,  in nem kleinen kaff ham die halt ne vorstellung von magiern und da wundern die sich schon über n 2händer... über nen bogen würde auch viel gequatscht werden, aber wenn der magier nich mehr ganz jung is, werden sich nur wenige leute an ihn rantrauen...
ein erfahrener magier (so an die 10.ST) dürfte schon einiges an selbstbewusster macht ausstrahlen... mit der richtigen kleidung ham die leute dann schon respekt, oder?

ob die das mit dem eisen wissen?
inner kleinen stadt nich wirklich, oder? die werden ihn fesseln, knebeln und die augen verbinden und sich sicher fühlen, weiler sich kaum bewegen kann!
« Letzte Änderung: 29.07.2003 | 11:37 von Cenrim »
lala la la lah, lala la la lah...

Damien

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #32 am: 8.09.2003 | 21:24 »
Die +3 auf Fernwaffen für den Bethanischen Kampfmagier sind in der Tat wohl eines der seltsamen Dinge, die man mit DSA4 nun ausgebügelt hat. Aber es steht ja auch dabei, daß ein Dispens für Fernwaffen momentan vor den Gildenoberen beantragt ist...

Was den CA für andere Magieanwender angeht: Es ist nunmal das einzige Gesetzeswerk, welches sich mit auf magischem Wege begangenen Taten bzw. Untaten auseinander setzt. Von daher kann es auch nur das einzige Werk sein, nach dem Hexen, Druiden und andere, nicht durch Sondergesetze (wie Elfen) behandelte Magieanwender abgeurteilt werden können. Die Kleider- und Waffenvorschriften können nur für die Gilden gelten, da es ansonsten keine ausreichend organisierten Gruppen von Magieanwendern gibt, die sich dem CA als ganzes unterordnen könnten (schon mal versucht, einem Hexenzirkel einen Gesetzestext vorzulesen oder einen Druidenzirkel zu finden? Von Schelmen mal ganz zu schweigen...). Meines Erachtens geht die mittelreichische Rechtsprechung eh nur bei den Gilden von organisierten Zauberkundigen aus und hält die anderen maximal für Lehrer-Schüler-Traditionen. Abgesehen davon sind gerade die Kleidervorschriften auch (aber nicht nur!) als soziale Komponente zu sehen - wer ein studierter Magus ist, kann es (nach dem Willen der Gildenobersten) auch ruhig zeigen, im Gegensatz zu den anderen, meist auf Heimlichkeit bedachten Gruppierungen.

Zum Zweihänder beim Söldner: Der Zweihänder ist in den Regeln mit dem "p" für Privilegierte Träger ausgestattet, was bedeutet, daß das Tragen dieses Schwertes dem Adel, dem Krieger-und Ritterstand sowie den Geweihten der Rondra vorbehalten ist. Es ist sicherlich auf der einen Seite ein Versuch der Redaktion, Klein-Alrik vom schwingen großer Messer (und entsprechender Schadenswürfelmengen) abzuhalten, aber auf der anderen Seite auch ein mE sehr stimmiger Teil Aventuriens (zumindest Mittel- und Horasreich). Es ist ein Standessymbol, ein Zeichen dafür, daß der Träger dieser Waffe ein jemand ist und nicht einfach nur besagter Klein-Alrik aus dem Dorf am Großen Fluß, das noch nicht einmal einen Namen hat.
Die "Unsitte" der Doppelsöldner ist in den letzten Jahren aufgekommen und wird von den Behörden und vielen Adeligen stillschweigend geduldet, aber gerade die Rondra-Kirche, der Bund des Schwertes, läuft Sturm gegen diesen Abbau eines ihrer Meinung nach göttinnengegebenen Privilegs, und viele Krieger, die eh nicht gut auf Söldner zu sprechen sind, sehen in den Doppelsöldnern eine Aufweichung ihres Standes als ausgebildete, akademische Kämpfer. Das sollte man einen solchen Söldner auch ruhig mal spüren lassen...
Übrigens: Andergaster sind ohne das "p" in der Waffentabelle des MBK...

Damien

Eulenspiegel

  • Gast
Re:Unerlaubter Waffenbesitz nach Codex Albyricus
« Antwort #33 am: 11.10.2003 | 04:20 »
Man muss auch beachten, dass die Obrigkeiten auf dem Lande sehr abergläubisch sind. Das heißt, wenn da mal ne Hexe vorbeikommt, dann wird sie nicht unbedingt wegen ihrer Waffe verhaftet, sondern weil sie angeblich für die schlechte Ernte letztes Jahr (oder die Totgeburt, oder...)verantwortlich ist.

 Der Hexe in unserer Runde habe ich deswegen geraten, sich nicht als Hexe, sondern zum Beispiel als Händlerin zu erkennen zu geben.
Und wenn alle Welt denkt, die Dame sei Händlerin, dann kommt auch niemand auf die Idee, sie wegen tragen eines Speeres zu verurteilen. (Sie muss halt nur darauf aufpassen, dass niemand sie als Hexe erkennt.)

Und falls doch, gibt es genügend Stoff für ein eigenes Abenteuer: Aus der Stadt flüchten und versuchen seinen Namen reinzuwaschen kann schon spannend sein...


Ansonsten gelten die Waffenverbote für ALLE Magiekundigen außer Elfen.
« Letzte Änderung: 11.10.2003 | 04:24 von Eulenspiegel »