Autor Thema: Kurzgeschichtenwettbewerb  (Gelesen 2866 mal)

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Niklas

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Kurzgeschichtenwettbewerb
« am: 25.10.2015 | 01:51 »
Liebes Forum,


der scius-Verlag veranstaltet einen Kurzgeschichtenwettbewerb zum Thema Dungeon! Wer also schon immer seine boshafte Seite ausleben und eine Heldengruppe auf dem Papier so richtig quälen wollte, ist hier sicherlich richtig!  :)

http://www.scius-verlag.de/der-verlag/kurzgeschichten-wettbewerb/

Offline Feuersänger

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Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #1 am: 25.10.2015 | 02:17 »
Was ist das für ein Verlag, bei dem offenbar keiner weiss, wie man "separat" schreibt?
Der :T:-Sprachführer: Rollenspieler-Jargon

Zitat von: ErikErikson
Thor lootet nicht.

"I blame WotC for brainwashing us into thinking that +2 damage per attack is acceptable for a fighter, while wizards can get away with stopping time and gating in solars."

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Offline 1of3

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Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #2 am: 25.10.2015 | 08:44 »
Vielleicht weiß man da ja, was Nebensilbenabschwächung ist.

Offline Feuersänger

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Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #3 am: 25.10.2015 | 08:57 »
Offenbar auch nicht, sonst würde man es ja erst recht richtig schreiben.
Der :T:-Sprachführer: Rollenspieler-Jargon

Zitat von: ErikErikson
Thor lootet nicht.

"I blame WotC for brainwashing us into thinking that +2 damage per attack is acceptable for a fighter, while wizards can get away with stopping time and gating in solars."

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Niklas

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Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #4 am: 25.10.2015 | 09:57 »
Für die Website ist ein Mensch zuständig, der offenbar öfter einmal seine eigenen Texte gegenlesen sollte.  :-[ Sorry!

Ich hoffe, wir konnten trotzdem ein wenig Interesse für unseren (garantiert von Lektoren begleiteten) Wettbewerb wecken!

Offline Edvard Elch

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Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #5 am: 25.10.2015 | 11:16 »
Wenn das ein Wettberwerb sein soll, könntet ihr vielleicht etwas mehr zu Bewertungskriterien, Jury und Preisen sagen.

Dann noch zwei Dinge, die mir etwas fischig vorkommen:

Zitat
- Minderjährige dürfen gern teilnehmen. Da ein Vertrag zwischen Autor und Verlag zustande kommt, benötigen sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, diese müssen die Unterschrift leisten!

Welcher Art ist dieser Vertrag, den man mit einer Einsendung eingeht? Kann man den irgendwo einsehen?

Zitat
- Jeder Beitragende erklärt sich damit einverstanden, dass sein Text in einer Anthologie veröffentlicht wird.

Zu welchen Konditionen? Das solltet ihr vielleicht klar machen. Oder ist das dann Verhandlungssache?
Kants kategorischer Imperativ, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“

Drømte mig - mein Rollenspielblog.

Offline Gilgamesch

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Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #6 am: 25.10.2015 | 11:27 »
Keine gewaltverherrlichenden Texte? Ich dachte, es geht um klischeehafte Dungeon-Fantasy. Ist Gewaltverherrlichung da nicht ein zentraler Inhalt?

Ansonsten, damit hier nicht tanelorn-typisch nur Negatives steht: schön, dass ihr sowas macht und mir gefällt das Verlagslogo. :)

Niklas

  • Gast
Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #7 am: 25.10.2015 | 11:44 »
Danke  ;D

Zum Thema Gewalt: Es geht nicht um die Ablehnung dungeon-typischer Handlungselemente, die natürlich Gewaltdarstellungen beinhalten können, sondern vielmehr um den Ausschluss von Texten, hinter deren Inhalt eine Aussage steht, die z.B. im echten Leben zu Gewalt gegen Andere aufruft.

Zu den Konditionen: Alle der  hier genannten Bedingungen sind für derartige Wettbewerbe "normal", die Ausschreibung ist so aufgebaut, dass sie sich in die Auflistungen in gängigen Autorenforen einfügt. Hier aber gern ein paar erläuternde Worte: Jeder Beitragende behält die Rechte an seinem Text, nur das Recht zur Erstveröffentlichung räumt er uns ein. Im Gegenzug erhält er ein Freiexemplar. Je nach Anzahl der letztlich veröffentlichten Texte wird ggf. auch ein Honorar an die Autoren gezahlt, ein solches wird nach einem Schlüssel berechnet, der verschiedene Faktoren (z.B. die Seitenzahl) berücksichtigt. Unsere Autorenverträge sind nicht öffentlich zugänglich, orientieren sich aber an den Mustern des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die online einsehbar sind. All das sind die gängigen Konditionen für derartige Wettbewerbe, wie sie z.B. auf "leselupe" oder "autorenforum" ausgeschrieben sind.

Hauptintention derartiger Ausschreibungen ist es, jungen Talenten ein Forum zu bieten, ihre Geschichten publizieren zu können. Ein Vertrag kommt selbstverständlich erst mit der Aufnahme in die Anthologie zustande.
« Letzte Änderung: 25.10.2015 | 12:00 von Niklas »

Niklas

  • Gast
Re: Kurzgeschichtenwettbewerb
« Antwort #8 am: 25.10.2015 | 11:48 »
Bewertungskriterien sind ein schlüssiger Aufbau, eine Einhaltung der Vorgaben sowie natürlich die Idee hinter Geschichte. Überraschende Wendungen, witzige Passagen usw.
Wie bewertest du ein Buch, ob du es gut findest? So gehen auch wir vor. Geschichten sollen unterhalten, wenn sie uns gut unterhalten, ist die Chance auf eine Veröffentlichung hoch !