@ErikErikson
Es regt mich durchaus auf wenn ich sehe wenn Leute die Lüge verbreiten das bei Crowdfunding-Projekten kein Kaufvertrag zustande kommt.
Es regt mich durchaus auf wenn ich sehe das diese Leute die Lüge wiederholen und sich dabei noch darauf berufen sich "in die Materie eingearbeitet" zu haben.
Wo bereits einmal "Crowdfunding Recht" googeln zur Information entlarven wird das hier eine Lüge verbreitet wird.
Es regt mich durchaus auf wenn ich sehe das die Leute, nachdem ihre Lüge aufgeflogen ist, alles dafür tun um Teilnehmer an Crowdfunding Projekten um ihr Recht zu bringen.
Wo dann auch gerne Strohmänner von anderen, internationalen Crowdfundings aufgebaut werden.
Ansonsten ist hier nicht Kickstarter/Crowdfunding allgemein das Thema sondern Prometheus Games.
Das heißt was ich beschrieben habe sind die normalen Rahmenbedingungen für Crowdfundings in Deutschland.
Da ich an keinem Finanzierungsprojekt von Prometheus Games beteiligt bin, und auch keine Ausbildung im Recht habe, würde ich solchen Unterstützern die es betrifft, empfehlen sich mit dem eigenen Rechtschutz in Verbindung zu setzen oder dem Verbraucherschutz. Wobei es, um es unkomplizierter zu händeln, sinnvoll sein kann, Prometheus Games zu kontaktieren, höflich zu bleiben, und mit dem Verweis darauf was man über die generelle rechtliche Lage weis, eine einvernehmliche Lösung zu ersuchen.
@Wellentänzer:
Sammelklagen sind in Deutschland, nach meiner Kenntnis, in der Form nicht, oder zumindest nicht so einfach, zulässig.
Wie man auch im Kontext der Problematik um VW ersehen konnte.