Noch ein paar Anmerkungen zu den Gimmicks: Rechtlich könnten die durchaus Sinn machen. Wenn es per CF nur die stinknormalen Bücher gibt, die im Falle einer Auslieferung (nur mal so hypothetisch gedacht, dass die wirklich nochmal auf die Idee kommen, irgendein Regelwerk wirklich auszuliefern) auch sofort überall im Laden zu kaufen sind, dann ist das rechtlich ziemlich offensichtlich eine nackte Vorbestellung. Und dann dürfte das Fernabsatzgesetz (mittlerweile ins BGB integriert) zur Anwendung kommen, mit all den damit verbundenen Folgen.
Das ist alles etwas anders, wenn es um Spezialanfertigungen geht, die nur im CF hergestellt werden und hinterher nicht im Laden verfügbar sind. Zumindest könnte man hier rechtlich so argumentieren. Letztlich wird ja hier versucht, zahlreiche rechtliche Vorteile, die ein Kunde bei Internetgeschäften hat, über die Crowdfoundingschiene auszuhebeln. Es wird z.B. auf kein Widerrufsrecht hingewiesen, also geht man offenbar davon aus, dass es ein solches nicht gibt. Das kann man nur schwer begründen bei Standardbüchern. Bei speziellen Särgen, die in Handwerker in Thüringen angeblich speziell auf Anforderung herstellt, geht das besser. Eine endgültige rechtliche Klärung gibt es meines Wissens hier nicht.
Und noch ein Wort zu den Gimmicks: Wenn man mal davon ausgeht, dass die irgendwann nach einigen Jahren mal gemacht und ausgeliefert werden, dann stellen die ja nette zinslose Kredite dar. Und solange nichts produziert und ausgeliefert wird, was ja bislang bei den meisten Projekten der Fall ist, dann sind es schlicht Einnahmen.
Also einige Gründe, an den Gimmicks festzuhalten.