Du kannst auch ohne Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Kostet ein paar Euro, aber die zahlt dann (hinterher) PG.
Öhm, nicht notwendigerweise.
OK: OT-Exkurs, nicht völlig exakt:
Tatsächlich sind die Gerichtskosten nicht so hoch: € 32,00 wenn du eine Forderung unter € 500,01 hast.
Dass PG hinterher die Kosten zahlt, ist allerdings nur richtig, wenn sie 1. keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid/Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen oder 2. das doch tun, das Ganze vor einen Richter geht und der dann ein Urteil in deinem Sinn fällt. Dann werden aber auch (vorher) die Gerichtskosten höher. Was dann wieder nicht ganz so einfach, denn dafür musst du die Klage sinnvoll begründen. Auch das darf man vor dem Amtsgericht selbst tun, sollte aber schon wissen, was man da tut...
Und selbst dann kommen noch die Kosten für einen Gerichtsvollzieher, sofern PG nicht freiwillig zahlt. Die sind dann aber wieder nicht soo hoch. Und die werden letztlich auch vom Schuldner getragen. Wenn sie denn beitreibbar sind...
Denn es bleibt das wirtschaftliche Prozessrisiko: Macht PG endgültig dicht (was IMHO allerdings recht unwahrscheinlich ist, weil da letztlich zwie Leute persönlich haften), kannst du recht bekommen, wie du willst und bleibst trotzdem auf deiner Forderung hängen. Erhöht um die verauslagten Gerichtskosten
Die Grundidee im Zivilrecht ist, das gerichtliche Verfahren Geld kosten. Und die holt sich der Staat erst einmal vom Kläger, sorgt dann aber im Normalfall dafür, dass der erfolgreiche Kläger sein verauslagtes Geld vom Beklagte ersetzt bekommt.
Ausnahme: Man kann sich so einen Prozess so gar nicht leisten, dann gibt es die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe (übrigens auch für die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Aber Vorsicht: Die Gerichtskosten schauen auch bis zu IIRC 3 Jahren, ob du immer noch zu wenig Geld hast und hlen sich das sonst nachträglich.
Pyromancers Aussage ist also durchaus richtig, bildet aber auch gleichzeitig den bestmöglichen Gang der Dinge ab (also abgesehen davon, dass PG freiwillig ihren Verpflichtungen nachkommt). Der schlechteste Fall ist teurer.
Ende Exkurs, verbunden mit der Bitte, das hier jetzt nicht ausufern zu lassen. Wenn es weitere Fragen gibt, kann ich die (in Maßen...
) vielleicht per PN klären.
(Soll noch mal einer sagen, das Rollenspiel nicht bildet...
)