Hier ist ein ziemlich guter Artkel zum Thema Widerruf (Nicht: Rücktritt):
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117Wichtig: Falls ihr schon physische Ware erhalten habt, muss die wieder zurück. Es gäbe zwar die Möglichkeit, dass man sich mit PG darauf einigt, dass man diese Ware behält und sie nur die Differenz erstatten. Da das aber eine Rückantwort seitens PG erfordert und sie das bekanntlich nicht tun, kann man eigentlich auch gleich die Ware mit zurückschicken. Diese Ware muss nicht im Originalzustand sein, allerdings noch wiederverkaufsfähig. Ich hab seinerzeit die Dresden-Files-CD per Paket zurückgesandt und die Kosten in Rechnung gestellt.
Zu der Frage, wie man eine schriftliche Willenserklärung sicher zum Empfänger bringt:
1. Telefax: Ist prima, allerdings braucht man einen Sendebericht, auf dem die erste Seite mit ausgedruckt worden ist. Und PG muss sein Faxgerät angeschlossen haben.
2. Brief per Einschreiben: Geht, wenn ein Zeuge den Brief eintütet, zur Post bringt und dann am besten auf der Kopie des Schreibens bestätigt, dass er das so gemacht hat. Tatsächlich würde ich da die Variante des Einwurfeinschreibens wählen, auch da bekommt man eine Bestätigung und er wird in den Briefkasten gelegt, da gibt es die Möglichkeit der Annahmeverweigerung also gar nicht erst.
Gleiches gilt übrigens, wenn ihr Ware per Paket zurückschickt
3. Brief per Boten: Geht auch, auch hier müsste der Bote dann Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben.
4. Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen
Kurz zur Sache nochmal:
Bevor ich mich an den Anwalt wenden kann - erstmal Brief mit Frist, bis wann ich bitte die Rückzahlung bzw. Umtausch will an PG schicken, oder?
Also quasi:
"Bitte um Rückzahlung des Geldes bis 15.07." mit Einschreiben an den PG-Verlag?
1. Widerrufserklärung an PG übermitteln, siehe oben. Und bitte den oben verlinkten Artikel beachten, insbesondere wenn ihr schon Ware bekommen habt.Dann würde ich das insgesamt als Paket machen, auch da bekommt man von der Post eine Zustellbestätigung.
2. Ich persönlich würde vom Datum des Schreibens 21 Tage rechnen und das als Frist zum Zahlungs
eingang setzen. Wenn du nach dem Tag der gesetzten Frist noch kein Geld hast, kannst du zum Anwalt gehen, ich würde dann noch 2-3 Tage warten. Oder wenn du nett sein möchtest, kannst du noch mal mahnen, aber auch hier muss die Frist angemessen sein, ich würde da dann 14 Tage ab Datum des Mahnschreibens nehmen.