Es geht um den Haftbefehl, wenn bei einer Zwangsvollstreckung nicht kooperiert. Ja, ich habe den gesehen. Zufrieden.
Wobei 'nicht kooperiert' schon fast eine nette Formulierung ist.
Die beiden Gesellschafter der GbR sind gesetzlich verpflichtet, ein Verzeichnis über ihr geschäftliches und persönliches Vermögen zu erstellen und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit ein Eides Statt zu versichern. Diese Verpflichtung sind beide nicht nachgekommen, weswegen immerhin ein Richter verfügt hat, dass sie (bis längstens 6 Monate) in Haft zu nehmen sind, bis sie ihrer Verpflichtung doch noch nachkommen.
Das ist IMHO ein mindestes mittelgroßer Mittelfinger in Richtung der Gläubiger und letztlich auch in Richtung der Kunden und belegt eindrucksvoll, dass genau die Leute, die so gerne feinsinnig andeuten, dass letztlich alle anderen, die Umstände, ein ominöser Fluch oder notfalls auch das chinesische Neujahrsfest verantwortlich sind, selbst nicht gewillt sind, die Verantwortung für ihre Verbindlichkeiten zu übernehmen. Und wir reden da nicht von irgendwelcen Behauptungen, sondern das sind allesamt Forderungen, die gerichtlich bestätigt (In Ledalese: tituliert) sind.
Im Grunde können sie sich alle warmen Worte a la 'Wir haben verstanden', 'wir verändern mal wieder alles' oder 'wir wollen doch nur spielen' sparen: Wenn man darauf schaut, wie sie sich tatsächlich verhalten, bekommt man einen ganz guten Eindruck von ihren tatsächlichen Prioritäten.