Nein, das ghet nur mit einem Fluch Bannen/ Remove Curse. Der hebt nichtd en Fluch auf dem gegenstand auf, setzte ihn aber gewissermaßen für die Verbindung zwischen Besitzer und verfluchtem Gegenstand auf, so dass der Schild leigen gelassen, der Helm abgesetzt, der Ring abgestreift werden kann.
Sollte der verfluchte Gegenstand, aber dem Besitzer unfreiwillig/ unbeabsichtigt entwendet werden (z.B. der ZAuberer mit dem Ring -1 RK wird betäubt und ein Dieb nimmt den Ring), dann ist (so würde ich das Regeln) die Verbindung dann aufgehoben, wenn der Gegenstan ein neues Opfer gefunden hat.
Setz der Dieb sich den Ring alos auf den Finger, ist der Zauberer den Fluchring los.
Verkauft der Dieb den Rind an einen durchkommendne Händler oder verliert ihn an Knödel den Dickfingerbarbaren beim Läuserennen (Dickfinger kann den Ring aber nicht benutzen), dann wird der Fluchbeladene nach den Gegenstand suchen. Ich würde dann den Regeln für Geas verwenden, wenn sich da der SC/ Spieler sträubt oder dem "Ruf des Gegenstande nicht folgen kann.
Die Fluchwirkung könnte dann umschalgen in einen Fluch wie dem des gleichnamigen umgekehrten Spruches von Fluch Bannen.
Das wäre so meine Regelung.