Zur Grundfrage:
Wie bereits festgestellt, gibt es _ein paar_ Settings, die Mago- oder Theokratien oder beides darstellen. Es heisst übrigens Bartimäus, nicht Bartolomäus.
Forgotten Realms sind so eine Mixed Bag, da gibt es einerseits z.B. die Zhentiler, Rashemen, Thay, oder Aglarond; andererseits eben auch noch mehr als genug Feudalreiche in denen Zauberer offiziell keine Herrschermacht haben.
Fantasy-Settings mit starker Magie müssen sich durchaus die Frage gefallen lassen, warum es bei ihnen nicht die Regel ist. Das Argument "Die meisten Magier interessieren sich nicht für politische Macht" wird gerne bemüht, ich finde es aber extrem fadenscheinig. Es reicht ja im Zweifelsfall, wenn _ein_ Magier solche Ambitionen entwickelt. Gerade _wenn_ sich alle andern nicht für Politik interessieren -- dann muss der eine den anderen Magiern nur zusichern, dass er sie in Ruhe lassen wird, und schwupp ist es ihnen egal wenn er den Laden übernimmt.
Ansonsten meinetwegen ein Zirkel Gleichgesinnter, wenn ein einzelner nicht reicht.
Mal kurz einen Vergleich zur Veranschaulichung: in diesem unseren Lande hat zwar der Großteil der Juristen keine Ambitionen, Abgeordneter zu werden. Dennoch stellen Juristen unter unseren Abgeordneten mit Abstand die häufigste Berufsgruppe. Und die können nichtmal ihre Konkurrenten in Fliegenpilze verwandeln!
Zurück zur Fantasy; es mag durchaus sein, dass auch ein ambitionierter, machthungriger Magier keine Lust hat, sich selbst offiziell auf den Thron zu setzen. Dann kann er aber immer noch als Berater oder Bitterböser Großwesir oder Grausige Eminenz im Hintergrund die Strippen ziehen. Entweder durch subtile Einflußnahme auf den (genretypischen) König, oder ganz brachial mit Beherrschungsmagie.
Kurzum: wenn in einer High Magic Welt ein Mundaner den Herrscherposten inne hat, müsste man eigentlich fast Gift drauf nehmen können, dass er in Wirklichkeit unter der Fuchtel eines Zauberers steht - sei es mehr oder weniger publik.
Als Fantasy-Topos ist das zwar wie gesagt nicht unüblich, aber nutzt sich eben auch beizeiten ab.