Dann wollen wir mal.
Das Ding ist, das Crowdfundings steuertechnisch noch Neuland sind und es garantiert noch keine so festen Regeln für irgendwas gibt, wie es bei traditionellen Methoden etwas zu verkaufen der Fall ist.
Ein Beispiel - in dem Moment wo, in dem ein Buch über ein Crowdfunding finanziert wird, existiert es in der Regeln noch nicht. Und ist in der Regel auch noch nicht beim Verzeichnis lieferbarer Bücher gemeldet. Da wäre schonmal ein Ansatz, bei dem sich zwei Dutzend Leute bei Börsenverein des Deutschen Buchhandels evtl. mal irgendwann Gedeanken zu machen werden - aber das bezweifle ich sehr, da Crowdfundings auch für diesen Verein alter Männer zu neu, hipp und fremdartig sein dürfte
Zweite Sache - es werden in der Regel bereits beim laufenden Crowdfunding Rabatte auf die Pledgelevel gewährt. Wir machen das nach Absprache mit unserem Steuerberater, einem Anwalt (und sogar jemandem vom Finanzamt
) z.B. über das Werkzeug "Subskriptionspreis". Die Preise gelten halt nur für den Zeitraum des Crowdfundings und des Pledgemanagers - danach gelten erst die "richtigen" Preise.
Auch das passiert meist, bevor das Buch überhaupt bei der VLB gemeldet ist.
Insofern ist der Crowdfundingpreis für das Einzelprodukt oder ein Bundle oder ein größeres Paket auch ohne irgendwelche Gutschein-Tauschaktionen ungleich dem späteren Verkaufspreis. Alleine das man bei Kickstarter nur volle Eurobeträge angeben kann und Preise für Bücher eher auf .95 oder .99 enden, ergibt schon eine Differenz.
Das führt insgesamt dazu, das ein Crowdfunding-Buch so eine Art "Schrödingers-Rollenspielbuch" ist.
Zu der konkreten Sache mit der Gutscheinaktion:
1) man macht für 50€ bei einem CF mit. Natürlich ohne die Absicht, das später als Gutschein für einen höheren Wert einzulösen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es natürlich diese Gutscheinaktion auch gar nicht.
2) das Buch erscheint lange Zeit nicht, und es wird als Ausgleich angeboten, das man für den Rücktritt vom CF einen Gutschein im Wert von 60€ erhält.
3) dies ist mMn eine legitimes Vorgehen, um die Kuh (etwas) vom Eis zu bekommen. Man bekommt für das Entgegenkommen sozusagen einen Mehrwert von 10€ - man tauscht nicht ein 50€ Buch gegen ein 60€ Buch ein - da das noch nicht exisitiert, man es noch nicht real gekauft hat, es nirgendwo gemeldet ist und weder als 7% noch als 19% Artikel wirklich exisitert oder dem Börsenverein bekannt ist.
3a) Kleiner Fakt, der aber mit der Sache nicht direkt was zu tun hat
- ein Gutschein hat solange er nicht eingelöst ist auch keinen Mehrwertsteuersatz - den bekommt er im Prinzip erst Rückwirkend bei Einlösung. Hat uns in unserem Online-Shop einige graue Haare verursacht
Ich bin natürlich kein Anwalt und das Thema ist recht komplex, aber zumindest ist das natürlich was, worüber wir uns schon ein wenig informiert haben. Nicht bei sowas wie dem konkreten Fall, natürlich.