Ich bin kein Steuerfachmann, das ist alles aus dem Gedächtnis, ohne Gewähr, vielleicht veraltet, und das soll auch keine Rechtsberatung sein.
Das sind (wenn du das nebenher "zum Spaß" machst) Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, und wenn du damit mehr als 400(?) Euro im Jahr verdienst, dann musst du das auf deiner Steuererklärung angeben, kannst aber theoretisch im Gegenzug dann natürlich auch alles (anteilig) von der Steuer absetzen, was du für diese Tätigkeit benutzt, die Schreibmaschine z.B.
Vorher melden musst du nichts, und wenn du das komplett über dtrpg laufen lässt, dann kriegst du einfach am Ende die Tantiemen raus, und so lange das weniger als 400 Euro im Jahr sind war's das.