Kannst du den Gedanken etwas weiter ausführen. Ich sehe nämlich lediglich höchstens einen Unterschied im Regelmechanismus des Setzens, nicht des Setzens an sich.
Der Unterschied liegt in den mit dem erklärten Speilstil verbundenen Anforderungen und Erwartungen an diese Spielsetzungen und daraus ergibt sich wie das, was der Spielleiter setzt korrekt aussehen darf bzw. wann er überhaupt zu solchen Setzungen greifen darf /sollte.
Wenn jemand in einer Sandbox den wichtigsten Zeugen vor der Ausage umgenietet hat, dann ist das halt erst einmal so, ggf. muss das Experiment da abgebrochen werden, vielleicht wird es auch nach Aussprache geretcont da neu aufgesetzt, aber nicht plötzlich ein neuer Zeuge erfunden. So ein aus dem Himmel fallender Fix würde als ernsthafte Störung des Spielspaßes aufgefasst, ebenso, wenn es ernsthaft unglaubwürdig erscheinen würde, dass der Zeuge den Zwischenfall so provoziert hat oder dass wirklich keinerlei andere Hinweise zu finden sind.
Was der SL dann setzen soll sind die bisher vielleicht noch nicht so genau ausgeearbeiteten Bereiche auf der Suche nach einer Alternativlösung. Und da würde es eben weitere Proteste geben, wenn diese Setzungen mit einer logischen Fortschreibung des bisherigen Settings kollidieren würden und erkannt wird, dass da andere Ziele treibend sind.
Wer da als echte Herausforderung spielt, hat wohl auch kein Interesse an einem heimlichen Fix, wird hier aber ggf. protestieren, wenn die oder die folgende Situation als "nicht fair" eingestuft wird, z.B. weil die einzige Lösung sich nicht ohne grobe Verbiegungen aus den gegebenen Umständen ableiten ließen.
Jemand der narrativistisch denkt, will z.B. das Drama, dass aus einer Situation kommt, wo wichtige Informationen gegen andere Güter abgeogen werden müssen und das schicksalhafte Gewicht, welches aus so einer Entscheidung entspringt. Diewürde ebenfalls klar entwertet, wenn dieses Dilema dann plötzlich exhopp aufgelöst würde.
Für die Storytellerfront - so mein Eindruck als Externer - muss sich das Endergebnis dann ästetisch angenehm anfühlen, wie Randbedingungen dazu sind dann wild wechselnd nach Geschmack und bevorzugtem Substil, aber oft fallen da die Befindlichkeiten der Stile oben kaum bis gar nicht ins Gewicht.
Es ist also nicht das Fällen eines "Urteils", welches den Spielleiter kennzeichnet, sondern das "Gesetzeswerk" und die dahinterstehende von ihm verfolgte "Rechtsphilosophie", die er dabei anwendet.