Generell habe ich schon oft den Eindruck gewonnen, dass viele Autoren / SLs / Gruppen beim Spiel in Fantasysettings von sehr modernen Rechtsauffassungen und -gepflogenheiten ausgehen. Beispielsweise, dass man automatisch von Grundsätzen wie Unschuldsvermutung, Zeugnisverweigerungsrecht etc. ausgeht.
Und wenn diese "Falle" vermieden wird, wird meist gleich in die nächste getappt, nämlich so wie man sich klischeehaft mittelalterliche Rechtsprechung vorstellt -- völlige Willkür, für jedes Vergehen gibt's sofort Rübe ab oder so.
Das Gebiet realhistorischer Rechtsgeschichte ist zwar durchaus sehr interessant, aber in einem nicht-realweltlichen Rollenspielsetting relativ überflüssig oder gar fehl am Platz. Die denkbaren Auswirkungen von Magie wurden ja schon angeschnitten.
Es kann schon durchaus spaßig sein, sich z.B. für die eigene Demesne eine Rechtssprechung auszudenken. ^^ Das haben wir z.B. in Kingmaker gemacht. Da wir z.B. keinen Bock hatten, Delinquenten einzukerkern, sind die Sanktionen der Wahl eher Wiedergutmachung/Geldbuße - Schuldknechtschaft - Verbannung/Ächtung - und in extremen Fällen Tod.
Die Einordnung von Gewalttaten richtet sich u.a. nach der zur Wiedergutmachung benötigten Magie - was bedeuten kann, dass Verstümmelung schwerer wiegt als Mord, weil
Regeneration einen höheren Grad erfordert als
Raise Dead. Magische Geistesbeeinflussung gilt als Kapitalverbrechen. Ureinwohner (Feenwesen und dergleichen) stehen unter besonderem Schutz. Einerseits haben wir versucht, die Lawful Good-Gesinnung der Domäne widerzuspiegeln, andererseits hat es auch einige Gummiparagraphen die der Krone viel Spielraum bieten. "Wohlwollende Diktatur" halt.