Soweit ich gelesen habe:
Gegenüber Dritten (z.B. Finanzamt) kann der Vorstand mit seinem Privatvermögen haften, falls ein Organisationsmangel zu einem Schaden führt.
Wenn z.B. der verantwortliche Vorstand nicht dafür sorgt, dass Steuererklärungen rechtzeitig abgegeben werden bzw. nicht genügend Vermögen zurückgelegt wird, um Steuerschulden zu begleichen, kann er persönlich in die Haftung genommen werden.
Ich kenne die Gründe nicht, warum das verbockt wurde, aber ich kann mir eine Situation vorstellen in denen eine Person mit ihrer Aufgabe überfordert war.
Ob man nun den Personen im Vorstand mit einer Spende helfen möchte, sei jedem selbst überverlassen.
Es sind auf jeden Fall alles Ehrenamtler mit einem Herz für die deutsche Rollenspielszene die - zumindest zum Teil - unverschuldet in diese Situation gekommen sind.