Es ist trotzdem nicht verboten.
Und tatsächlich gäbe es Möglichkeiten, das möglich zu machen... gewollt wird es von den deutschen Verlagen halt zum Großteil nicht. Wäre es verboten, dürfte es bei Midgard nicht gemacht werden. Und in Artikel 2.4 steht sogar deutlich drin, dass "kombinierte Produkte" nicht verboten sind. Von daher... ja, die Aussage "Das ist in Deutschland verboten" stimmt nicht.
Aber man könnte es möglich machen, dass man Buch und PDF oder nur das PDF verkaufen kann... ganz problemlos. Man muss es halt wollen. Da liegt aber das Problem. Denn die Buchpreisbindung gilt nur für eine bestimmte Ausgabe des Buches. Also die "normale Druckausgabe" hat einen Preis und die "Deluxe-Ausgabe" hat einen Preis. Die PDF-Ausgabe hat auch einen Preis... man kann aber eine andere PDF-Ausgabe machen, dann funktioniert das. Z.B. eine Ausgabe mit "Verlinkungen" oder wie das heißt zum Verkaufen, eine ohne als Beigabe.
Alternativ einen günstigeren Buchpreis festlegen, womit dann das Bundle einen höheren Preis als das PDF hat. Dem Gesetz nach ist es dann keine kostenlose Dreingabe mehr. Als Beispiel (und ja, die Preise sind komplett ausgedacht): Buch bekommt einen Preis von 20 Euro, das PDF von 15 Euro. Das Bundle Buch und PDF kostet dann 35 Euro, das PDF allein 15. Völlig legal, verstößt gegen kein Gesetz. Da aber die deutschen PDFs meist nicht viel günstiger als die gedruckten Bücher verkauft werden, wird das nicht gehen.
Aber VERBOTEN durch das Preisbindungsgesetz ist es halt nicht, nein. Es wäre machbar, wenn es denn gewollt wäre.