Autor Thema: Archiv zu OGL, ORC, SRD und anderen Lizenzfragen rund um die OGL  (Gelesen 49408 mal)

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Offline Sphinx

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Ein Punkt in dem Zusammenhang, der bislang wenig diskutiert wurde AFAIK: Viele Ideen aus D&D kommen aus anderen Spielen und Medien. Gary, Dave et al. haben munter Regeln und Konzepte aus anderen Spielen übernommen und adaptiert.

Genau deshalb sollte man auch keine Spiel Mechaniken Schützten können. Weil Spiele eben darauf basieren das jemand ein Konzept verfeinert, erweitert und abwandelt.
Ähnliches Beispiel sind Softwarepatente, das es denk bescheuerten Anwälten/Lobbyisten vor einigen Jahren möglich geworden sind. Es hat IMO richtig schaden angerichtet das man in diesem Falle das Pendant zu Spielmechaniken Patentieren kann.
Egal ob Musik, Kunst, Technik,... Nahezu alles Basiert auf vorheriger Arbeit eines anderen. Das zu erschweren heißt die Entwicklung in dem Bereich künstlich zu bremsen.

Deshalb bin ich da auch der Meinung das sowas wie Namen und beschreibende Dinge nicht austauschen nicht nötig sein sollte, es erschwert die Kommunikation nur und hat faktisch keinen Nutzen. Aber gut was ist und was sollte (vor allem was ich meine was sollte) sind natürlich ganz verschiedene Dinge. Aber ich denke es sollte schon Spezieller sein als "Magic Missile / Magisches Geschoss" damit man es schützen kann. Wie beim Beispiel mit <Mordenkainens Irgendwas>

Offline aikar

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Darf denn in 3p-Werken auf WotC-Werke verwiesen werden? Also z.B. auf "Deep dragons"?
Meinst du Begriffe oder Werke, also Bücher?

Begriffe hängt eben primär davon ab, ob sie geschützt sind. Was darunter fällt ist aber eben offenbar nicht ganz klar. Die meisten gehen eben davon aus, dass man nur Begriffe vermeiden sollte, die eindeutige Setting-spezifische Namen nutzen.

Auf Werke ein klares Nein, das ist explizit untersagt.  Ich hatte in meinen ersten Versionen Seitenverweise drin, hab ich dann entfernt.
Ich vermute auch, dass es durchaus auch aus diesen Gründen heraus so ist, dass jeder neuere D&D5-Regelband einen geschützten Begriff im Namen hat ("Mordenkainens Monster of the Multiverse", "Tasha's Cauldron of Everything",...).

Genau genommen, darf man schon nach OGL1.0a nicht mal klar rein schreiben, dass man mit einem WotC-Band kompatibel ist:
Zitat
7. Use of Product Identity: You agree not to Use any Product Identity, including as an indication as to compatibility, except as expressly licensed in another, independent Agreement with the owner of each element of that Product Identity. You agree not to indicate compatibility or co-adaptability with any Trademark or Registered Trademark in conjunction with a work containing Open Game Content except as expressly licensed in another, independent Agreement with the owner of such Trademark or Registered Trademark.
was ich schon lächerlich finde, weil der ganze Sinn der OGL ja ursprünglich war, Content für D&D zu erstellen.

Ich lehn mich etwas aus dem Fenster indem ich auf "Den Monsterband", "Den Ratgeberband" u.Ä. verweise (ohne Seitenangaben), so wie ja oft auch auf "Das bekannteste Rollenspiel der Welt" verwiesen wird.
« Letzte Änderung: 15.01.2023 | 10:28 von aikar »
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Offline Skaeg

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Genau genommen, darf man schon nach OGL1.0a nicht mal klar rein schreiben, dass man mit einem WotC-Band kompatibel ist:was ich schon lächerlich finde, weil der ganze Sinn der OGL ja ursprünglich war, Content für D&D zu erstellen.
Das war AFAIK eben nicht der Sinn. Dafür gab es die separate, lange zurückgezogene (und auch nie als "perpetual" gekennzeichnete) D20 System License, welche dir erlaubt hat, das "D20 System"-Logo auf deine Sachen zu drucken.

Die OGL 1.0(a) war auch bei Erstellung keine Wohltätigkeitsveranstaltung. WotC wollte damit das D&D-Grundsystem zum Industriestandard machen, den alle benutzen - mMn mit dem klaren Gedanken, dass damit dann irgendwann auch alle Rollenspieler zu potenziellen D&D-Spielern werden. System und Spielweise von D&D sollten das Hobby beherrschen.

Um das zu erreichen, hat man andere Publisher eben sanft ermutigt, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und die Regeln gleich wörtlich aus dem SRD zu übernehmen. Gleichzeitig hat man eifersüchtig auf die "Product Identity" von D&D geachtet.

Auf den Zug sind ja auch viele aufgesprungen: Cthulhu, Traveller, L5R und bei Lizenzgebern Star Wars, Conan, Warcraft - um einige zu nennen. Letzten Endes hat es sich aber nach einem kurzen Boom mMn nicht so durchgesetzt, wie Wizards es gerne gehabt hätten, und nachdem sie von ihrem eigenen System sowieso nichts mehr wissen wollten (als 4E 'rauskam), hatte sich das dann erledigt.
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Offline sma

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Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste was alles unter Trademark von WotC fällt? Ist "Magic Missile" da überhaupt drin?
Nein, so eine Liste gibt es nicht. Bzw. du könntest beim USPTO nach registrierten Handelsmarken von WotC recherchieren.

Allerdings muss man in den USA seine Handesmarken (trademarks) nicht registrieren, um Schutz zu bekommen, sondern das Nutzen reicht.

Wer will, kann seine selbsterklärten Handesmarken mit einem "TM" kennzeichnen. Ein "R" im Kreis ist dann beim USPTO registrieren Handesmarken vorbehalten. Solche Handelsmarken können Wörter, Grafiken oder Symbole sein. "Dungeons & Dragons" ist eine Wortmarke, das besondere "&" noch mal eine Bildmarke.

In Deutschland muss man Handelsmarken beim DPMA registrieren, sonst hat man kein Schutz. Kostet 290€ pro Wort- oder Bildmarke. "Dungeons & Dragons" ist z.B. seit dem 26.03.1980 als Marke im Besitz von WotC eingetragen (und muss in sieben Jahren verlängert werden).

In dem obigen Fall geht es aber überhaupt nicht um solche Trademarks, sondern in wie weit das unbestrittene Copyright von WotC für die SRD geht, d.h. wie weit man einen Abschnitt aus der SRD umformulieren muss, bis er nicht mehr als "derivative work" gilt.

Und das entscheidet im Zweifel ein Richter.

Eine andere Strategie wäre, das Copyright von WotC anzuzweifeln und zu behaupten, ihre Beschreibung einer Magic Missle ist gar nicht schützenswert, weil nicht ausreichend originär. Dann ist es total egal, ob man's direkt kopiert oder umformuliert, denn auch das eigene Werk hätte dann ja keinen Schutz.

Auch auch das entscheidet im Zweifel eine Richterin.

Offline sma

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Genau genommen, darf man schon nach OGL1.0a nicht mal klar rein schreiben, dass man mit einem WotC-Band kompatibel ist:was ich schon lächerlich finde, weil der ganze Sinn der OGL ja ursprünglich war, Content für D&D zu erstellen.
Jein, die Idee war, von der damaligen Opensource-Bewegung in der Software-Entwicklung zu lernen, und eine Lizenz zu schaffen, die Rechtssicherheit bei Werken gibt, die auf anderen Werken aufbaut. Das war lt. Erfinder der OGL schon weiter als D&D gedacht. Natürlich haben sie z.B. auf die Programmiesprache Java (1995) von Sun geschaut, die sich durch extrem viele Opensourcen-Erweiterungen, von denen dann viele durch das Apache-Projekt verwaltet wurden, zum defacto Standard für die Entwicklung von Business-Software entwickelt hat, von dem die Firma Sun natürlich profitiert hat.

Genauso wollte WotC natürlich D&D wieder groß machen, und ich glaube ihnen, durchaus aus Liebe zu diesem Spiel, denn Peter Atkinson hätte das marode TSR nicht kaufen und D&D retten müssen.

In erster Linie wollten sie aber die Wunden heilen, die TSR durch ihre Attitüde, jeden zu verklagen, der auch nur kurz auf D&D geschaut hat, in der Community gerissen hat.

Zitat
Ich lehn mich etwas aus dem Fenster indem ich auf "Den Monsterband", "Den Ratgeberband" u.Ä. verweise (ohne Seitenangaben), so wie ja oft auch auf "Das bekannteste Rollenspiel der Welt" verwiesen wird.
Das ist aber eigentlich nur ein Zeichen, dass die IP-Sachen ein Buch mit sieben Siegel für fast alle Autoren sind, denn eine Wortmarke verbietet nicht, sie beschreibend einzusetzen und daher kann man "Ein Monsterbuch kompatibel mit Dungeons & Dragons" auf sein Buch schreiben, wenn (für Richterpersonen) klar ist, dass man nicht von der Marke profitieren will und sich auch nicht den Begriff zu eigen macht. Ein "*" und die Erklärung "Dungeons & Dragons ist eine Wortmarke von WotC" wäre da ausreichend. Der Eiertanz an dieser Stelle ist unnötig.

Wesentlich bedenklicher ist es, den "trade dress", das die Aufmachung der D&D-Bücher von WotC zu kopieren. im Rahmen der DMG erlauben sie das ja ausdrücklich, aber es ist z.B. grenzwertig, so eine roten Fahne unten links auf dem Buch anzubringen oder die selbe Schrift mit dem selben Layout zu benutzen. In in diesem Fall legt man es ja darauf an, mit den offiziellen Büchern verwechselt zu werden und nutzt so den Wert der Marke aus.

Offline aikar

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Das ist aber eigentlich nur ein Zeichen, dass die IP-Sachen ein Buch mit sieben Siegel für fast alle Autoren sind
Das ist sicher richtig. Ich habe einige Zeit damit verbracht, mich mit dem Thema zu beschäftigen, aber die Unsicherheit bleibt.

denn eine Wortmarke verbietet nicht, sie beschreibend einzusetzen und daher kann man "Ein Monsterbuch kompatibel mit Dungeons & Dragons" auf sein Buch schreiben, wenn (für Richterpersonen) klar ist, dass man nicht von der Marke profitieren will und sich auch nicht den Begriff zu eigen macht.
Das sieht WotC sicher anders und die meisten werden es da nicht auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen. Du wirst kein 5e-Buch finden, in dem "Dungeons & Dragons" vorkommt.
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Offline takti der blonde?

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Das ist sicher richtig. Ich habe einige Zeit damit verbracht, mich mit dem Thema zu beschäftigen, aber die Unsicherheit bleibt.
Das sieht WotC sicher anders und die meisten werden es da nicht auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen. Du wirst kein 5e-Buch finden, in dem "Dungeons & Dragons" vorkommt.

Es dürfen ja auch Druckerpatronen als kompatibel mit Marke XY beworben werden.

Offline aikar

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Es dürfen ja auch Druckerpatronen als kompatibel mit Marke XY beworben werden.
Ich kann nur sagen, dass die meisten die folgenden Abästze so intepretieren, dass man es im Fall von D&D nicht darf.

Zitat von: OGL1.0a
1. Definitions: (a)"Contributors" means the copyright and/or trademark owners who have contributed Open Game Content; (b)"Derivative Material" means copyrighted material including derivative works and translations (including into other computer languages), potation, modification, correction, addition, extension, upgrade, improvement, compilation, abridgment or other form in which an existing work may be recast, transformed or adapted; (c) "Distribute" means to reproduce, License, rent, lease, sell, broadcast, publicly display, transmit or otherwise distribute; (d)"Open Game Content" means the game mechanic and includes the methods, procedures, processes and routines to the extent such content does not embody the Product Identity and is an enhancement over the prior art and any additional content clearly identified as Open Game Content by the Contributor, and means any work covered by this License, including translations and derivative works under copyright law, but specifically excludes Product Identity. (e) "Product Identity" means product and product line names, logos and identifying marks including trade dress; artifacts; creatures characters; stories, storylines, plots, thematic elements, dialogue, incidents, language, artwork, symbols, designs, depictions, likenesses, formats, poses, concepts, themes and graphic, photographic and other visual or audio representations; names and descriptions of characters, Spells, enchantments, personalities, teams, personas, likenesses and Special abilities; places, locations, environments, creatures, Equipment, magical or supernatural Abilities or Effects, logos, symbols, or graphic designs; and any other trademark or registered trademark clearly identified as Product identity by the owner of the Product Identity, and which specifically excludes the OPEN Game Content; (f) "Trademark" means the logos, names, mark, sign, motto, designs that are used by a Contributor to Identify itself or its products or the associated products contributed to the Open Game License by the Contributor (g) "Use", "Used" or "Using" means to use, Distribute, copy, edit, format, modify, translate and otherwise create Derivative Material of Open Game Content. (h) "You" or "Your" means the licensee in terms of this agreement.

7. Use of Product Identity: You agree not to Use any Product Identity, including as an indication as to compatibility, except as expressly licensed in another, independent Agreement with the owner of each element of that Product Identity. You agree not to indicate compatibility or co-adaptability with any Trademark or Registered Trademark in conjunction with a work containing Open Game Content except as expressly licensed in another, independent Agreement with the owner of such Trademark or Registered Trademark. The use of any Product Identity in Open Game Content does not constitute a Challenge to the ownership of that Product Identity. The owner of any Product Identity used in Open Game Content shall retain all rights, title and interest in and to that Product Identity.

Es hat schon seinen Grund, warum eigentlich alle 5e-Produkte, selbst die von großen Firmen, nur von 5e oder "The world greatest roleplaying game" o.Ä. sprechen und niemals von Dungeons & Dragons oder D&D. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsabteilungen/Rechtsberatung haben, die sich mit dem Thema beschäftigen. Und im Zweifelsfall würde ich mich an diese best practices halten.
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Offline takti der blonde?

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@aikar

Das ist ja auch die OGL, der musst du nicht zu stimmen. Dann darfst du auch schreiben, dein Werk sei d&d kompatibel, vorausgesetzt es ist klar, es ist nicht dein trademark.
An dieser Stelle trittst du bestimmte Rechte ab, wenn du der ogl zustimmst.

Offline aikar

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Das ist ja auch die OGL, der musst du nicht zu stimmen. Dann darfst du auch schreiben, dein Werk sei d&d kompatibel, vorausgesetzt es ist klar, es ist nicht dein trademark.
Was man dann ohne OGL und SRD verwenden darf ist dann halt auch wieder fraglich.
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Offline sma

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Ich kann nur sagen, dass die meisten die folgenden Abästze so intepretieren, dass man es im Fall von D&D nicht darf. [...]
Ich glaube, du meinst das richtige, aber das hat erst mal nichts mit D&D zu tun, sondern wenn du der OGL zustimmst (indem du sie in deinem Buch abdruckst), verzichtest du darauf, eine Kompatibilität mit Hilfe von Trademarks anzuzeigen, unabhängig davon, von wem du etwas lizensierst. Da hast du einen wichtigen Punkt gemacht.

Im Falle der SRD von WotC, wo Dungeons & Dragons so ein Trademark wäre, hat du nun zugestimmt, dass du nicht "kompatibel mit Dungeons & Dragons" draufschreiben darfst.

Wenn du aber die OGL gar nicht annimmst, weil du sie für Schall und Rauch hältst, dann darfst du auch "kompatibel mit Dungeons & Dragons" drauf schreiben.

Leider ist das alles aber am Ende des Tages total egal, denn ein Rechtsstreit mit WotC will man möglichst vermeiden, egal, ob man am schlussendlich Recht bekommt oder nicht und daher muss man nach deren Regeln, d.h. deren Rechtsauffassung spielen.

Und die scheint ja zukünftig zu sein, "lass die Finger von unserem Zeug, insbesondere wenn es sich um Video, Filme und VTTs dreht". Denn dahin geht ja offensichtlich ihre Strategie, um regelmäßige Einnahmen mit allen Konsumenten (also Spielern und Zuschauern) zu generieren und nicht nur den paar Leuten, die Bücher kaufen.

Ich meine, die wollen ihre $150 Mio Investition in D&D Beyond plus die Investition in die VTT-Erweitung, die Gerüchten zufolge mit 100 oder mehr Entwicklern auch bestimmt noch mal $50 Mio kostet, natürlich zurück bekommen und das geht nicht mit Büchern, sondern nur, wenn sie z.B. von jedem ihrer dann vielleicht 20 Mio Spieler jeden Monat $1 bekommen. Aktuell würde ich vermuten, dass vielleicht 5% der 10 Mio Spieler jeden Monat $6 zahlen.

Offline postkarte

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Ich meine, die wollen ihre $150 Mio Investition in D&D Beyond plus die Investition in die VTT-Erweitung, die Gerüchten zufolge mit 100 oder mehr Entwicklern auch bestimmt noch mal $50 Mio kostet, natürlich zurück bekommen und das geht nicht mit Büchern, sondern nur, wenn sie z.B. von jedem ihrer dann vielleicht 20 Mio Spieler jeden Monat $1 bekommen. Aktuell würde ich vermuten, dass vielleicht 5% der 10 Mio Spieler jeden Monat $6 zahlen.
Hätten die vorher nicht die Milliarden für Entertainment One in den Sand gesetzt, wäre der Druck auf D&D nicht so groß. Das war ja angeblich auch schon zu 4e Zeiten so. D&D sollte einfach mehr Gewinn erbringen, da nur profitabel eben zu wenig ist und war.

Offline Dogio

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Bei "Opening Arguments" - gibt es mal einen Blick auf die OGL Erneuerung aus einer ganz anderen Richtung.

https://openargs.com/oa675-gizmodos-critical-hit-piece-on-wizards-of-the-coast/

Kurz von mir als juristischen Laien zusammengefasst:

- niemand braucht die OGL, sofern man in seinen Publikationen nicht weite Passagen aus der SRD (Source Reference Document) wortwörtlich übernimmt. Regeln (aka Methoden oder Geschäftsprozesse)  können in den USA (und IMHO auch hierzulande) nicht rechtlich geschützt (Copyright) werden. Wer also nur Quellenbände und Abenteuer verfasst und den Regeln anpasst OHNE geschützte Namen (Trademarks), und schöpferische/geistige Eigenleistungen (z.B. alle Monster mit allen D&D-Eigenschaften) von WotC zu verwenden, brauchte die OGL nie.
(Da IMHO TSR im Jahr 2000 jedoch den Ruf hatte alles und jeden zu verklagen, war das verwenden der OGL eine Art "Schutzschirm vor Klagen" für viele Kreative. Man muss dazu wissen, dass man in den USA Copyrights AKTIV verteidigen MUSS (sprich Klagen oder vertraglich bearbeiten), sonst kann ein Copyright verlieren - das ist in Deutschland anders.)

- grundsätzlich ist laut "OA" die OGL 1.1 nicht "böse", sondern für USA-Verhältnisse eher normal und korrigiert vor allem ein paar juristische Fehler der Vergangenheit. Diese sind vor allem dadurch entstanden, dass die ursprüngliche OGL wohl von Justiz-Laien erstellt wurde. Man wundert sich eher, dass WotC jemals so ein eher uneigennütziges Dokument erstellt hat - vermutlich von Linux Lizenzen inspiriert - aber für die USA wäre das eher unüblich.

- eine alte OGL Version beim in Verkehr bringen für "ungültig" zu erklären ist ganz normale Vertrags-Praxis. Wer gestern ein Auto für 10 Euro angeboten hat, und den Preis heute auf 20 Euro steigern möchte, wird seinen Kunden auch nicht die Wahl lassen dass Auto weiterhin für 10 Euro zu kaufen. Bereits verkaufte Autos (gültige Verträge für veröffentlichte Printprodukte oder statische Dateien wie PDF) sind davon natürlich nicht betroffen.

- der gesteigerte Umfang (900 -> 9000 Worte) ist vor allem durch die hinzugefügten Rechtstexte (juristische Klarstellungen von offenen Sachverhalten) aber auch durch Passagen mit "Erklärungen für den juristischen Laien" entstanden.

- Der am meisten Betroffene der OGL 1.1 bzw. 2.0 ist wohl ganz klar Paizo, die sich mit ihrem Pathfinder (parallel zu DND4 und auch jetzt noch) eine goldene Nase verdient haben (wir reden hier wohl von dreistelligen Millionenbeträgen und 150+ Angestellten - und damit der Hauptkonkurrent von WotC), und denen mit der neuen OGL die Erlaubnis entzogen werden soll, dass ab 2024 auch weiterhin zu tun - ohne dafür Geld an WotC zu überweisen. Paizo hat wohl die komplette SRD (Source Reference Document) als Basis von Pathfinder 1.0 übernommen und stellenweise verbessert (ich selbst habe PF nie gelesen). Wie nah 2.0 noch an der SRD dran ist, weiss ich nicht. Ob man einfach mit 2.0 weiter machen kann oder ob eine 3.0 mit weitreichenden Änderungen für den finalen Absprung notwendig ist, werden wohl Anwälte klären müssen.

- Es gibt ein "großzügiges Schlupfloch", weiterhin beliebig viel Geld mit OGL-Content zu machen, ohne die Nachteile der OGL zu spüren. Wenn man seinen Content frei zugänglich macht, aber sich durch Spenden unterstützen läßt (Paypal, Patreon, ...). Solange man seinen OGL-Kram nicht hinter eine Paywall packt, gelten die "Gewinne" nicht als "Umsatz/Revenue" im Sinne der OGL.

- Laut "Opening Arguments" steht in der OGL nichts Unfaires drin - mit EINER Ausnahme. Während OGL-Verwender ein uneingeschränktes Recht an WotC für alle OGL-Inhalte abgeben, räumt WotC sich das Recht ein, jemandem jederzeit die Lizenz zu entziehen. Rechtlich ist das notwendig, z.B. wenn jemand etwas illegales publiziert - in den USA könnte WotC dann nämlich mit vor Gericht landen, weil es unter deren Lizenz passiert ist. Hier sagen "OA", dass WotC diesen Sachverhalt besser angeleichen sollte, d.h. sobald WotC die Lizenz entzieht, erlischt auch deren Recht die Inhalte dieses Lizenznehmers zu verwenden. Gerichte würden sonst - je nach Staat - ggf. zugunsten des OGL-Verwenders entscheiden.

Ich fand diese Sicht von "Opening Arguments" ganz interessant, um mal auf den Boden der Tatsachen zurück zu kommen.

Natürlich bleibt die neue OGL a) eine lästige Änderung die ordentlich Bewegung ins Hobby bringt und wird b) dazu führen, dass noch aktive OGL-Verwender auf eine Alternative umsteigen müssen - sei es die OGL 1.1/2.0 oder die neue ORC Lizenz oder gar keine Fremdlizenz.

Vielleicht beruft man sich als gewinnorientierter Kreativer einfach wieder darauf, dass man etwas für das "weltweit erfolgreichste Fantasy-Rollenspiel" geschrieben hat und belässt es dabei.
Der Deutsche Rollenspiel Index - https://www.drosi.de

[SUCHE] Stillgelegte Rollenspielprojekte (Webseiten)
https://www.tanelorn.net/index.php/topic,120019.0.html
Neu bei Facebook: https://www.facebook.com/drosi.de

Offline aikar

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Vielleicht beruft man sich als gewinnorientierter Kreativer einfach wieder darauf, dass man etwas für das "weltweit erfolgreichste Fantasy-Rollenspiel" geschrieben hat und belässt es dabei.
Da hätte ich dann halt gerne wirklich eine stichhaltige Auflistung, was ich mit bzw. ohne OGL jeweils darf und was nicht, die man auch ohne Rechtsabteilung versteht und nicht auf "Müsste vor Gericht geklärt werden" oder "Wird sich schon keiner aufregen" hinausläuft.

Momentan kann ich halt nur sagen "Ich habe nach bestem Wissen und Verständnis gehandelt". Aber wie man sieht, sind die Rechtsansichten sowohl bei den Laien als auch bei den Juristen alles andere als einheitlich.
« Letzte Änderung: 15.01.2023 | 13:19 von aikar »
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Offline Wisdom-of-Wombats

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- Laut "Opening Arguments" steht in der OGL nichts Unfaires drin - mit EINER Ausnahme. Während OGL-Verwender ein uneingeschränktes Recht an WotC für alle OGL-Inhalte abgeben, räumt WotC sich das Recht ein, jemandem jederzeit die Lizenz zu entziehen. Rechtlich ist das notwendig, z.B. wenn jemand etwas illegales publiziert - in den USA könnte WotC dann nämlich mit vor Gericht landen, weil es unter deren Lizenz passiert ist. Hier sagen "OA", dass WotC diesen Sachverhalt besser angeleichen sollte, d.h. sobald WotC die Lizenz entzieht, erlischt auch deren Recht die Inhalte dieses Lizenznehmers zu verwenden. Gerichte würden sonst - je nach Staat - ggf. zugunsten des OGL-Verwenders entscheiden.

Ich fand diese Sicht von "Opening Arguments" ganz interessant, um mal auf den Boden der Tatsachen zurück zu kommen.

Da steht noch etwas unfaires drin: 30 Tage Vorankündigung zu einer Lizenzänderung. Damit wird das Planen eines Kickstarters und noch viel mehr das Drucken eines Buches zum Geschäftsrisiko. Du kannst Dir nämlich nicht sicher sein, ob Du Dir kurzfristig was verboten wird , das im Buch steht das gerade gedruckt wird oder auf dem Transport zu Dir oder Deinem Versanddienstleister ist. Wenn das passiert, hattest Du praktisch alle Kosten, aber keinerlei Einnahmen. D.h. sicher wären nur noch reine PDF Veröffentlichungen und  damit erreichst Du die Ladentheke nicht mehr.  Dort gäbe es dann nur noch D&D Bücher von WotC. Ein "netter" Nebeneffekt.

Das ist auch böse. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die OA sich vielleicht einfach nicht mit Veröffentlichungszyklen von Print-Produkten auskennen.

Fazit: selbst wenn die ORC kommt, würde ich sie vielleicht eher nicht für D&D-kompatiblen Inhalt verwenden. Andere Verlage haben auch hübsche Rollenspiele.
« Letzte Änderung: 15.01.2023 | 13:30 von Wisdom-of-Wombats »
Spiele regelmäßig: Dungeons & Dragons 5e (Call of the Netherdeep und eine Homebrew-Kampagne)
Leite regelmäßig: Dungeons & Dragons 5e
Leite manchmal: Cypher System, Dragonbane, Liminal, Old Gods of Appalachia, Star Trek Adventures 2e
Bereite vor: nichts. Ich warte auf Daggerheart und Legend in the Mist

Offline postkarte

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Bei "Opening Arguments" - gibt es mal einen Blick auf die OGL Erneuerung aus einer ganz anderen Richtung.

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- grundsätzlich ist laut "OA" die OGL 1.1 nicht "böse", sondern für USA-Verhältnisse eher normal und korrigiert vor allem ein paar juristische Fehler der Vergangenheit. Diese sind vor allem dadurch entstanden, dass die ursprüngliche OGL wohl von Justiz-Laien erstellt wurde. Man wundert sich eher, dass WotC jemals so ein eher uneigennütziges Dokument erstellt hat - vermutlich von Linux Lizenzen inspiriert - aber für die USA wäre das eher unüblich.
Dieser Punkt lässt mich komplett an allem folgenden Zweifeln. Tatsächlich ist gerade aus der Open Source Szene bekannt, dass viele Juristen eine ziemlich falsche Interpretation von Dingen wie der GPL haben und hatten und deswegen auch für große Unternehmen viele Prozesse verloren gegangen sind. Warum sollten die Leute in diesem Podcast nun gerade keine Laien sein, aber alle anderen, die sich damit beschäftigt haben schon?

Offline Crimson King

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Dieser Punkt lässt mich komplett an allem folgenden Zweifeln. Tatsächlich ist gerade aus der Open Source Szene bekannt, dass viele Juristen eine ziemlich falsche Interpretation von Dingen wie der GPL haben und hatten und deswegen auch für große Unternehmen viele Prozesse verloren gegangen sind. Warum sollten die Leute in diesem Podcast nun gerade keine Laien sein, aber alle anderen, die sich damit beschäftigt haben schon?

Ich glaube, darum geht es nicht. Der Knackpunkt ist, dass die OGL 1.1 mit kommerziellen Lizenzen verglichen wird. Möglicherweise ist sie da nicht schlimmer, wobei 25% Umsatzgebühren nach meiner Wahrnehmung abstrus sind, weil schon 25% Umsatzrendite kaum erreicht werden. Die OGL war aber von vorneherein nicht als kommerzielle Lizenz gedacht. Der Sinn und Zweck war ja gerade nicht, durch die Lizenz selbst Geld zu verdienen, sondern durch die Offenheit Drittparteien zur Schaffung von DnD-kompatiblem Material zu motivieren, um DnD zu stärken. Das hat auch gut funktioniert. Da gewinnt man eher den Eindruck, dass bei Opening Arguments nicht verstanden wurde, warum die OGL so frei ist und aus diesem Unverständnis heraus so eine "Was ham se denn eigentlich alle? Ist doch völlig normal"-Haltung entsteht.
Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,
Wenn hinten, weit, in der Türkei,
Die Völker aufeinander schlagen.
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus
Und sieht den Fluß hinab die bunten Schiffe gleiten;
Dann kehrt man abends froh nach Haus,
Und segnet Fried und Friedenszeiten.

J.W. von Goethe

Offline Amromosch

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Ich denke, dass diese 25% vom Umsatz dazu dienen sollen, dass die Drittanbieter ihre Produkte nicht zum gleichen Preis verkaufen können wie WotC, um ihnen damit direkt Umsätze abzujagen.

Sollte Critical Role bspw. einen Settingband herausbringen, der jetzt nicht mehr 50$ sondern 70 $ kostet, um die 25%ige Abgabe zu kompensieren, dann müsste so ein Band schon deutlich besser sein als die WotC-Sachen, damit sich das entsprechend gut verkauft. Zudem partizipiert WotC dann natürlich sehr stark, so dass ihre Marktstellung nicht mehr durch das Freigeben ihres eigenen Produktes gefährdet wäre.

Das einzige, was DnD jemals überholt hat war schließlich DnD (Pathfinder). Und das kann WotC logischerweise nicht freiwillig ermöglichen/fördern.

Zur Änderung der OGL nach Belieben: Das ist wirklich Wahnsinn. WotC sollte sich mMn höchstens das Recht sichern, bestimmte Elemente der OGL ändern zu können, wie z.B. die Summe ab der gezahlt wird oder so. Nicht aber alles andere gleich mit.

Offline Skaeg

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- Laut "Opening Arguments" steht in der OGL nichts Unfaires drin - mit EINER Ausnahme. Während OGL-Verwender ein uneingeschränktes Recht an WotC für alle OGL-Inhalte abgeben, räumt WotC sich das Recht ein, jemandem jederzeit die Lizenz zu entziehen. Rechtlich ist das notwendig, z.B. wenn jemand etwas illegales publiziert - in den USA könnte WotC dann nämlich mit vor Gericht landen, weil es unter deren Lizenz passiert ist. Hier sagen "OA", dass WotC diesen Sachverhalt besser angeleichen sollte, d.h. sobald WotC die Lizenz entzieht, erlischt auch deren Recht die Inhalte dieses Lizenznehmers zu verwenden. Gerichte würden sonst - je nach Staat - ggf. zugunsten des OGL-Verwenders entscheiden.
Wenn "unfair" für diese Leute erst da anfängt, wo Vertragklauseln aufgrund von Verstoß gegen elementare Rechtsregeln nichtig werden können, dann wundert mich an deren sonstiger Bewertung gar nichts.

Und der Vergleich mit dem Autokauf hinkt ja wohl völlig. Hier ist es eher so, dass ein Vermieter in neue Verträge reinschreibt "Die Altverträge sind alle ungültig, einschließlich die von Leuten, welche die neuen Verträge gar nicht unterschreiben."
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Offline YY

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Das einzige, was DnD jemals überholt hat war schließlich DnD (Pathfinder). Und das kann WotC logischerweise nicht freiwillig ermöglichen/fördern.

Spätestens gegen OGL-freie Klone lässt sich aber nichts machen.

Von daher sollte sich WotC vielleicht darauf verlegen, nicht durch das eigene Agieren erneut eine Situation herzustellen, in der andere überhaupt überholen könnten (ist ja nicht so, als hätte WotC nicht ein paar massive strukturelle Vorteile abseits von "Lawfare"). Aber mit dem Tipp kommt man jetzt ein paar Tage zu spät :P

WotC sollte sich mMn höchstens das Recht sichern, bestimmte Elemente der OGL ändern zu können, wie z.B. die Summe ab der gezahlt wird oder so.

Allein das ist doch für einen 3PP schon ein K.O.-Kriterium. Davon abgesehen, dass die aktuelle Regelung bereits inakzeptabel ist.
"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
- Pyromancer

Offline takti der blonde?

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Da hätte ich dann halt gerne wirklich eine stichhaltige Auflistung, was ich mit bzw. ohne OGL jeweils darf und was nicht, die man auch ohne Rechtsabteilung versteht und nicht auf "Müsste vor Gericht geklärt werden" oder "Wird sich schon keiner aufregen" hinausläuft.

Momentan kann ich halt nur sagen "Ich habe nach bestem Wissen und Verständnis gehandelt". Aber wie man sieht, sind die Rechtsansichten sowohl bei den Laien als auch bei den Juristen alles andere als einheitlich.

Findet sicherlich eine Kanzlei, welche dir gerne ein Gutachten erstellt. Deshalb war die OGL ja so beliebt, weil es eine Art selbstverpflichtung von WotC war, die ich im Rahmen der OGL nicht zu belangen.

Offline Skaeg

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Fazit: selbst wenn die ORC kommt, würde ich sie vielleicht eher nicht für D&D-kompatiblen Inhalt verwenden. Andere Verlage haben auch hübsche Rollenspiele.
Das ist jetzt ein Nebenthema, aber ich weiß sowieso nicht, was daran zumal heutzutage noch so wichtig ist.
Zusatzmaterial, das ich gebrauchen kann, sind in erster Linie Abenteuer, Hintergrundbände etc. - alles Sachen, die a.) leicht auf verschiedene Systeme zu adaptieren und b.) leicht urheberrechlich zu schützen sind. Einfacher denn je mit PDF.
Sowas kann man wie gesagt problemlos auch ohne OGL machen. Auf Monster, Zauber etc. kann man einfach fair use-konform verweisen.

Leider scheint aber, das, was die Leute am Liebsten publizieren, zu sein: Regeln, Regeln, Regeln.
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Offline Megavolt

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Ich habe jetzt mehrfach gehört, dass WotC vor allem auf die Kündigungen von DnD-Beyond Abos reagiert hat. Hat da jemand ein Gefühl für die Größenordnungen oder vielleicht sogar Zahlen? Wie viele sollen denn da gekündigt haben, dass das Management das bemerkt? Und wieviele Abonnenten haben die denn insgesamt, wenn das so relevant ist?

Offline schneeland

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Es war die Rede von einer fünfstelligen Zahl von Tickets, die dazu offen waren. Wobei nicht ganz klar war, ob es dabei um Abokündigungen oder Accountlöschungen ging.
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Offline postkarte

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Es geistert eine Zahl von 20000 Kündigungen in drei Tagen durch Netz, die man irgendwie aus den gefilterten Twittermeldungen zu #DnDbegone berechnet zu haben glaubt. Niemand außer WotC weiß die realen Zahlen.