Autor Thema: Eigenentwicklungen: Vermeidung rechtlicher Fallstricke - Diskussion  (Gelesen 6013 mal)

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Offline Skyrock

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Bei diesem Thread handelt es sich um den Diskussionsbereich zu Eigenentwicklungen: Vermeidung rechtlicher Fallstricke (siehe auch Beitrag #29. schneeland


1. Artwork: Hier ist die Lizenz zu beachten, unter der ein Bild veröffentlicht wurde. Häufig sind Creative Commons Lizenzen (https://creativecommons.org/about/cclicenses/). Aber Vorsicht: Die angegebene Lizenz kann falsch sein (habe ich bei DeviantArt mehrfach erlebt), daher muss, wer wirklich sicher gehen will, den Künstler kontaktieren und die gewünschte Nutzung absegnen lassen.
Häufig werden Bilder von anderer Stelle geklaut und anderswo unter einer Lizenz veröffentlicht, ohne dass derjenige die Rechte daran hat. Als weitere Absicherung bietet sich TinEye an, um nachzuschauen wo das Bild noch liegt und wo es erstmals im Internet aufgetaucht ist.
« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:49 von schneeland »
Aus der Höhle des Schwarzwaldschrates - Mein Rollenspielblog

Ein freier Mensch muss es ertragen können, dass seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muss es sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Supersöldner

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Was ist mit Zitaten ? /Wir Kämpfen Für Liebe und Gerechtigkeit./ Stammt ja aus ein Paar alten Animes aber . Aber das  gehört denen ja nicht ?

Offline flaschengeist

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@Skyrock Geniales Tool :d

Was ist mit Zitaten ? /Wir Kämpfen Für Liebe und Gerechtigkeit./ Stammt ja aus ein Paar alten Animes aber . Aber das  gehört denen ja nicht ?

Hier nähern wir uns der Unterscheidung Urheberrecht vs. Markenrecht: Eine Marke kann auch ein kurzer Werbeslogan sein (https://www.ra-plutte.de/rechtlicher-schutz-von-slogans/). Der Slogan ist jedoch nur für einen bestimmten Produktbereich geschützt und der Schutz verbietet, soweit ich es verstanden habe, nicht den Gebrauch des Satzes in Texten, die keine Werbung sind. Audi hat beispielsweise den Slogan "Vorsprung durch Technik" als Marke schützen lassen. Ich darf den hier verwenden und dürfte auch mein Rollenspiel damit bewerben - sofern Audi den Slogan nicht für diesen Produktbereich hat schützen lassen, was ich bezweifle. Eine Markenrechtsverletzung wäre hingegen, wenn Tesla den Slogan verwendet.

Um dem Urheberrecht zu unterliegen, benötigt ein Werk eine sog. "Schöpfungshöhe". Einzelne Regelmechanismen (Verwendung bestimmter Würfel, Bennies, Lebenspunkte etc.) erreichen die Schöpfungshöhe nicht. Es ist insofern erlaubt, sich von Mechaniken unterschiedlicher RPGs inspirieren zu lassen, und diese neu zu kombinieren.

Insgesamt wird jedoch, egal wie gut man sich informiert, am Ende eine gewisse Rechtsunsicherheit bleiben (auch, wenn man sich von einem Anwalt beraten lässt!). Rechtsschutzversicherungen für den Privatmann decken Urheber- und Markenrecht ebensowenig ab, wie gängige Tarife für Selbstständige. Eine kurze Recherche hat mir jedoch verraten, dass spezielle Tarife hierfür existieren.
Perfektion ist nicht dann erreicht, wenn es nichts mehr hinzuzufügen gibt, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann (frei nach Antoine de Saint-Exupéry). Ein Satz, der auch für Rollenspielentwickler hilfreich ist :).
Hier findet ihr mein mittelgewichtiges Rollenspiel-Baby, das nach dieser Philosophie entstanden ist, zum kostenfreien Download: https://duodecem.de/

Offline Arkam

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Hallo zusammen,

um Probleme mit Abbildungen zu vermeiden möchtze ich Szenarien mit Miniaturen aufbauen, fotografieren und zur Illustration verwenden. Selbstverständlich werde ich den Herstellere der Miniaturen nennen. Muss ich noch etwas beachten?

Zusatzfrage wie sieht es mit Umwiedmungen aus? In einem Abenteuer kommen Monster vor die von den Aliens https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aliens_%E2%80%93_Die_R%C3%BCckkehr aus den Filmen bzw. den Game Workshop Tyranniden https://www.games-workshop.com/en-GB/Start-Collecting-Tyranids-2017 deutlich inspiriert sind.
Auch hier werde ich natürlich auf die Filmreihen bzw. das Tabletop hinweisen.
Aber im Text verwende ich natürlich andere Begriffe. Aber jeder der die Filme kennt kann ableiten worum es geht.

Ab wann gelten für mich eigentlich Pflichtenwie die Impressumspflicht oder Belegexemplare an die Deutsche und Landesnationalbibliotheken zu schicken?
Muss ich das Projekt kommerziell nutzen oder reicht eine freie Downloadmöglichkeit schon aus?

Gruß Jochen
« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:52 von schneeland »
Paranoia Discord Runde sucht neue Mitspieler:

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Sidekick-Kai

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Ich lasse mal ein Lesezeichen hier. :)

Offline Dogio

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um Probleme mit Abbildungen zu vermeiden möchtze ich Szenarien mit Miniaturen aufbauen, fotografieren und zur Illustration verwenden.

Auf die Beantwortung bin ich ebenfalls gespannt.

  • Hat Firma (setze Namen von Klemmbausteinhersteller ein) bereits einen Hersteller/Verbreiter von Videos abgemahnt, wenn die mit den berühmten Figürchen Videos gedreht und veröffentlicht haben?
  • Sind Tabletop-Figuren "urheberrechtlich geschützte Kunstwerke" ?
  • Sind die photographierten Figuren eventuell unkritisch, aber macht man sich durch die Namensnennung angreifbar?


« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:52 von schneeland »
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Offline ArneBab

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4. Impressum
In jedes Druckwerk in D muss ein Impressum.
Mehr dazu hier ...
Oh, verdammt, Ladungsfähige Anschrift …

Und 4 Stunden 5 Stunden mit Scribus und Lulu später gibt es das EWS 2.6.1j (auch als PDF — gedruckter proof ist auf dem Weg zu mir). Jetzt mit Ladungsfähiger Anschrift. Und wo ich grade dabei war auch mit ISBN und hoffentlich dann überall verfügbar.

Soviel dazu, dass das Anfängerprobleme sind, und ab wann irgendwas professionell ist.
« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:52 von schneeland »
1w6 – Ein-Würfel-System — konkret und direkt, einfach saubere Regeln.
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Online ghoul

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@Dogio: Ich dachte, das Problem mit dem Klemmbausteinefilmer war, dass er einen Markennamen generisch für die Konkurrenzprodukte verwendet hat (der Trottel!). Das ist wie wenn man Dungeon World als D&D bezeichnen würde.
« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:53 von schneeland »
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von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität.

Offline Dogio

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« Letzte Änderung: 29.07.2021 | 21:43 von Dogio »
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« Letzte Änderung: 31.07.2021 | 22:20 von ghoul »
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Offline Flamebeard

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Zum Illustrieren von Szenen mit Miniaturen durch ein Diorama würde ich auf 3D-gedruckte Miniaturen unter einer CC-Lizenz, die zum Produkt passt, zurückgreifen. Alles Andere hat das Potenzial, richtig teuer zu werden. (Gerade bei GW oder den Nachlassverwaltern von Giger...)
« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:53 von schneeland »
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Mein Biete-Thread

Oasenseppel

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Hat hier shcon jemadn Erfahrungen mit der AI Midjourney? Das Teil spuckt geilste Illustrationen aus. Die Homepage ist aber so unübersichtlich und augenschädigend, dass ich noch nicht geschafft habe zu den Lizenzbestimmungen vorzudringen. ich finde ja nicht mal ne Abo-Möglichkeit... Hat sich jemadn schon einmal damit auseinandergesetzt? Kann mich jemand aufklären, doer mir eventuell die Links posten, die ich brauche um mich selbst durchzuwühlen? Lieben Dank!

https://midjourney.com/home/?callbackUrl=%2Fapp%2F
« Letzte Änderung: 2.01.2023 | 17:53 von schneeland »

Online ghoul

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@Oasenseppel:
Eine Maschine kann weder schöpferisch tätig sein noch erfinderisch.
Ein Bild, dass du mit einem Pinsel malst, gehört auch nicht dem Hersteller des Pinsels, mit dem du es gemalt hast.
Deine schöpferische Arbeit liegt im Prompt, mit dem du die Maschine gefüttert hast!
Die KI-Thematik ist noch recht jung und auf juristischer Ebene wird da noch viel geklärt, aber das sind so die Leitlinien, andere juristische Betrachtungsweisen wären nicht sinnvoll und voller Probleme.
« Letzte Änderung: 13.12.2022 | 13:40 von ghoul »
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Offline tartex

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Tiefgreifendere Diskussion zum Thema AI-Art gibt es hier.

Rechtliches wurde auch schon besprochen, aber es gibt noch viele berechtigte Fragen zu stellen.
Die Zwillingsseen: Der Tanelorn Hexcrawl
Im Youtube-Kanal: Meine PnP-Let's-Plays
Kumpel von Raven c.s. McCracken

Oasenseppel

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@Oasenseppel:
Eine Maschine kann weder schöpferisch tätig sein noch erfinderisch.
Ein Bild, dass du mit einem Pinsel malst, gehört auch nicht dem Hersteller des Pinsels, mit dem du es gemalt hast.
Deine schöpferische Arbeit liegt im Prompt, mit dem du die Maschine gefüttert hast!
Die KI-Thematik ist noch recht jung und auf juristischer Ebene wird da noch viel geklärt, aber das sind so die Leitlinien, andere juristische Betrachtungsweisen wären nicht sinnvoll und voller Probleme.

Also denkst du ich könnte das verwenden? Auch für kommerzielle Publikationen?

Offline unicum

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Habe leztens in einer Publikation Dinge gesehen die mittels "Artbreeder" erstellt wurden.

Online ghoul

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Also denkst du ich könnte das verwenden? Auch für kommerzielle Publikationen?

Im Prinzip schon.
Wenn du die KI über einen kostenlosen Zugriff nutzt, solltest du aber überprüfen, ob  die Nutzung für kommerzielle Zwecke explizit ausgeschlossen wurde.
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Offline ArneBab

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Ich vermeide KI-Kunst für meine Werke, aber das liegt daran, dass ich mir die Nutzungsbedingungen von stablediffusion durchgelesen habe, und die zwingt mich, die Bilder nur mit Nutzungsbedingungen wie "darf niemanden verletzen" weiterzugeben, und das kann ich bei frei lizensierten Werken nicht machen. Und nicht frei zu lizensieren kommt für mich nicht in Frage.

Deswegen ist meine Idee von einem Spiel in einem dystopischen Anti-Motivationslondon erst mal wieder auf Eis gelegt, bis die Auswirkungen dieser Nutzungsbedingungen rechtlich geklärt sind.

Für unfreie Werke dürfte das weit weniger Probleme machen: mach halt nichts Kontroverses damit.
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Online Isegrim

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Wenn du es kommerziell verwenden willst, würd ich es mit einem Profi = Anwalt besprechen.

Meine (unjuristische) Vermutung ist eigentlich, dass du die Miniaturen verwenden kannst, solange sie deine Welt und nicht die von GW oder sontwem darstellen. Da würd ich eher Probleme sehen, wenn auch nur einer der Namen fällt, auf den GW ein TM hat. Sonst würde sich mir die Frage stellen, wo das aufhört. Muss ein Filmproduzent für das Recht bezahlen, einen PKW einer bestimmten Marke zu verwenden? Theoretisch? In der Praxis kriegen die mWn Geld dafür...

Aber wie gesagt: Ich bin kein Profi. ;)

Interessante Frage dabei: Hat GW für die Verwendung der Tyraniden Giger oder die Produzenten von Alien(s) bezahlt?
« Letzte Änderung: 13.12.2022 | 20:07 von Isegrim »
"Klug hat der Mann gehandelt, der die Menschen lehrte, den Worten auch der Anderen Gehör zu schenken."  Euripides

Offline Bospa

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Lieblings RPG Systeme: MERP/S, D&D 5e., OSRs, MIDGARD, BRP & Co.
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Offline Zed

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Im Sommer hatte ich mich näher mit den Midjourney-Bedingungen beschäftigt, und ich meine, dass sie mir für die Bezahlvariante auch kommerzielle Nutzungsbedingungen eingeräumt haben, sie aber nicht garantieren, dass "meine" Werke nicht die Rechte Dritter verletzen.

Letzteres macht mir keine Sorge: 1. Ich habe keine Kunstwerke von realen Künstler:innen von Midjourney nacharbeiten lassen, und 2. ich denke, dass Ergebnisse zB von "im Stil von Hellnwein" nicht geschützt sind, solange sie den Originalen nicht zu ähnlich sind.

Irgendwo im Netz hatte ich noch die Diskussion gefunden, dass es sein kann, dass Midjourney-Werke evtl gar kein Urheberrecht genießen (werden, wenn eines Tages der Status dieser Werke geklärt sein wird), so dass sich Andere evtl. auch von "meinen" Midjourney-Werken bedienen können, weil diese aufgrund geringer Schöpfungshöhe nicht unters Urheberrecht fallen könnten.

Oasenseppel

  • Gast
Ich hatte eben einen erfreulich informativ verlässlichen Austausch mit dem Nutzer "aikar" (noch einmal Dank an dieser Stelle!), der mich über die genauen Konditionen aufklären konnte. Zumindest bezüglich "Midjourney". Im wesentlichen:

Für die 25 Probebilder gilt sie dürfen als nicht kommerzielles Gemeingut eingesetztw erden (open commons blabla)
Für 10$ im Monat gibts 200 Bilder, die auch kommerziell genutzt werden können
Für 30$ im beliebig viele

Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)

Offline Sphyxis

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Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)

Beruhigend. Damit idt zumindest Wizards of the Coast/Hasbro raus. Außer sie gründen einen eigenen angeblich unabgängigen Kleinverlag, der die Lizenz nutzt, oder?

Offline Edvard Elch

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Es kann natürlich immer passieren, dass das Bild, das der Machine-Laerning-Algorithmus ausspuckt, so nah an einem einzelnen Bild aus den Trainingsdaten ist, dass man urheberrechtliche Probleme bekommt.
Kants kategorischer Imperativ, leicht modernisierte Fassung: „Sei kein Arschloch.“

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Offline ArneBab

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Für die 25 Probebilder gilt sie dürfen als nicht kommerzielles Gemeingut eingesetztw erden (open commons blabla)
Wenn ihr "gemeingut" und "nichtkommerziell", gemeinsam hört ist höchste Vorsicht angebracht. Das geht nicht gleichzeitig, deswegen müsst ihr die AGBs und die Rechtslage sehr genau lesen.
Zitat
Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)
Noch so ein Punkt: Wenn ihr euer Werk an einen mittelgroßen Verlag lizensiert (30+ Leute bei 1 Million), dürft ihr die Bilder plötzlich nicht mehr nutzen.
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