@Dogio: Ich dachte, das Problem mit dem Klemmbausteinefilmer war, dass er einen Markennamen generisch für die Konkurrenzprodukte verwendet hat (der Trottel!). Das ist wie wenn man Dungeon World als D&D bezeichnen würde.
Nehmen wir mal an, die Fotos von Tabletop-Figuren werden zu einem maßgeblichen Teil der Publikation und bestimmte Figuren werden mehr als einmal verwendet
UND
es geht nicht um die Illustration von spielrelevanten Tabletop-Szenen, sondern die Figuren werden verwendet um Rollenspiel-Regeln zu illustrieren und den Textfluss aufzulockern.
Trifft das noch den Kern eines "Bildzitats" ? Macht man sich dann angreifbar?
Ich setze hier mal voraus, dass wir die künstlerische Leistung eines Miniaturen-Designers schon mit der Schaffenskraft, z.B. einer Künstlerin wie Caryad gleichsetzen dürfen. D.h. das Urheberrecht des Künstlers greift.
Sollte man das ohne schriftliche Erlaubnis des Künstlers/Rechteinhabers wagen?
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Ein Macher-Tipp an dieser Stelle: schaut mal in den einschlägigen Foren nach Nachwuchskünstlern die inhaltlich/stilistisch Eueren Vorstellungen entsprechen. Je nachdem wie professionell Euer Endprodukt später vermarktet werden soll (z.B. kostenlos als PDF) sind erstaunlich viele Künstler bereit Euch vorhandene Bilder kostenlos nutzen zu lassen. Wenn ihr eine Preisvorstellung habt, dann kann man ggf. über eine Gewinnbeteiligung sprechen. Ggf. findet sich auch ein Deckel zum Topf und der/die Angesprochene ist so begeistert von Eurerem Projekt, dass noch ein paar eigens für Euch produzierte Bilder dazukommen, die dann optimal zum Setting passen.