Autor Thema: [MtG] WotCs neues PR-Desaster? Sie schicken dir Schläger nach Hause  (Gelesen 8970 mal)

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Offline Chaos

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Das hier:
https://games-island.eu/March-of-the-Machine-Collector-Booster-Display-Englisch

hat er angeblich bestellt

Das hier:
https://www.trader-online.de/Vorbestellbar/Marsch-der-Maschine-Der-Nachhall-March-of-the-Machine-The-Aftermath/March-of-the-Machine-The-Aftermath-Collector-Booster-Display-12-Collector-Booster-englisch.html

hat er im Stream geöffnet.

Die Ähnlichkeit der Verpackung möge jeder für sich selbst beurteilen.


/edit:
Im Lager sind die Dinger in braunen Palettenkartons mit der Produktaufschrift, da gibt es keine optischen Unterscheidungen, es steht halt in Blockschrift und via Barcode drauf was drin ist.
Aber noch mal, der Kram hätte zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal bei den Händlern im Lager sein dürfen, die Spekulation diesbezüglich ist also unsinnig.

Und, noch mal, solange er das Ding legal bestellt/gekauft hat und keinen Grund hatte, anzunehmen, dass da irgendwas Illegales gelaufen ist (anstatt nur irgendeine dämliche Verwechslung bei WotC), ist es NICHT SEIN PROBLEM, was da nicht hätte sein dürfen.

Die Beweislast, dass erstens etwas Illegales gelaufen ist und er zweitens wusste, dass da etwas Illegales gelaufen ist, die trägt WotC.

Ich wiederhole meine frühere Aussage: Dass WotC weder Polizei noch Anwälte eingeschaltet hat, spricht meiner Meinung nach dafür, dass sie wissen, dass sie legal keine Handhabe gegen ihn haben, weil entweder nichts Illegales passiert ist oder er nicht hat wissen können, dass da etwas Illegales passiert ist.
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Offline Darius der Duellant

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Und, noch mal, solange er das Ding legal bestellt/gekauft hat und keinen Grund hatte, anzunehmen, dass da irgendwas Illegales gelaufen ist (anstatt nur irgendeine dämliche Verwechslung bei WotC), ist es NICHT SEIN PROBLEM, was da nicht hätte sein dürfen.


Fett hervorgehobenes von mir.
1. Umstände sind relevant,vor jedem Gericht. Wer bist du, was machst du, ist das glaubwürdig was du da gerade von dir gibtst
2. Der Typ ist kein unbedarfter Teenager sondern betreibt seit mehreren Jahren einen Kanal mit hunderten Videos die sich quasi ausschließlich ums öffnen von TCG Produkten drehen. Ein Minimum an Millieuwissen darf man ihm also unterstellen. In diesem Fall also zumindest, dass Sets bei Wizards in einigen Monaten Abstand veröffentlicht werden
3. Hier wurde vor laufender Kamera ein Produkt geöffnet, dessen VORGÄNGERporodukt noch nicht im regulären Handel war

Niemand, absolut niemand der auch nur ein hauch einer Ahnung von MTG hat kann in der Situation dann noch gutgläubig behaupten, dass ihm nicht bewusst ist dass hier irgendwas gewaltig schief gelaufen sein muss. Das "Händler hat einfach was falsches verschickt" Argument zählt auch nicht, da das Produkt um das es sich hier dreht am Veröffentlichungszeitpunkt des Videos noch nicht einmal bei irgendwelchen (Groß-)Händlern im Lager hätte sein dürfen.
[/quote]


Zitat
Die Beweislast, dass erstens etwas Illegales gelaufen ist und er zweitens wusste, dass da etwas Illegales gelaufen ist, die trägt WotC.

Ersteres ist trivial und innerhalb von Minuten von Wizards erledigt: "Produkt befindet sich noch nicht im Verkauf".
Zweiteres ist (mit hoher Wahrscheinlichkeit) inkorrekt. In Deutschland ist KEIN gutgläubiger Erwerb an Hehlerware möglich. Soll heißen, ich habe was, B klaut es von mir und verkauft es an dich (und du denkst es ist ein legales Geschäft), wirst du dadurch trotzdem nicht zum Eigentümer und ich kann das von dir einziehen.
Ja, USA vs Dtl. sind unterschiedliche Rechtssysteme aber es würde mich schon ganz massiv überraschen wenn dort kein ähnlicher Mechanismus existieren würde, insbesondere da die Produzentenseite dort noch mal massiv mehr Rechte hat.


Zitat
Ich wiederhole meine frühere Aussage: Dass WotC weder Polizei noch Anwälte eingeschaltet hat, spricht meiner Meinung nach dafür, dass sie wissen, dass sie legal keine Handhabe gegen ihn haben, weil entweder nichts Illegales passiert ist oder er nicht hat wissen können, dass da etwas Illegales passiert ist.

Es spricht eher dafür dass die keine Lust auf langwieriges hickhack haben sondern möglichst schnell die Quelle für den Leak ausfindig machen wollten, wofür sie auch das Verpackungsmaterial benötigen. Letzteres ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit schon weg wenn man 5 Tage später mit nem Brief von der Justiz aufwartet
Dem Youtuber haben sie ja sogar das ursprünglich bestellte Produkt als Ersatz gegeben.

Die Idee dass nichts illegales passiert ist, wenn komplette Lieferkettenteile übersprungen werden, ist mMn naiv.

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wie kommt man eigentlich von "hat WOTC noch nicht für Verkauf freigegeben" zu "Ist Hehlerware"?

Also, da sind doch zig Stellen möglich, wo Leute das legal besessen haben könnten, und das dann entgegen einer Vertragsvereinbarung mit WOTC an den Typen abgegeben haben.

Sprich: Die Leute, die das abgegeben haben, haben sich wahrscheinlich zivilrechtlich haftbar gemacht, aber der Empfänger hätte es damit legal bekommen.
Fürs Protokoll: Ich bitte hiermit ausdrücklich darum, mich in der Zukunft auf schlechte oder gar aggressive Rhetorik meinerseits hinzuweisen. Sollte ich das dann wider Erwarten als persönlichen Angriff werten, bitte auf diesen Beitrag hier verweisen und mir meine eigenen Worte um die Ohren hauen! :)

Offline Darius der Duellant

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Mag ja sein, dass es Hehlerware ist. Das ist soweit ich weiß nicht bekannt. Ich sehe dennoch nicht das Problem bei dem Typ, denn er hat keine Hehlerware im Darknet oder so bestellt.

Ob Darkweb ( ::) ) oder nicht ist für die Frage ob es Hehlerware ist oder nicht auch vollkommen irrelevant.
Interessant ist nur ob man ihm unterstellen kann dass ihm bewusst gewesen sein muss, dass der Kram den er da gerade vor laufender Kamera öffnet nicht auf sauberem Weg zu ihm gekommen sein muss.
Und das kann man mMn in diesem konkreten Fall nur mit "ja" beantworten. Releasezyklen von Wizards für die Jahresprodukte sind bekannt und der Typ öffnet seit Jahren TCG Produkte vor laufender Kameras.

Der Kerl hat sogar im Video gesagt dass das nicht das Produkt war, welches er geordert hatte. Ergo hat er diesen Kram auch nicht bezahlt und es ist nicht sein, selbst wenn er es gerade in der Hand hält.


Zitat
Und wie gesagt, die Fachpresse hätte auch veröffentlicht. Das ist dann gerade deswegen spannend, weil es noch keine Vorgängersets gab.

Zweifelhaft, beim Ixalan-Leak vor ein paar Jahren wurde auch nur sekundär berichtet.



Zitat
Dieses Mindset gruselt mich etwas. Vielleicht magst Du noch einmal darüber nachdenken. Bei der Sache hätte nämlich vieles katastrophal enden können. Das ist Amerika. Der Typ hätte sich denken können:

"Das sind Pinkertons. Die gelten als gewaltbereit und versuchen gerade aggressiv in meine Wohnung/mein Haus einzudringen. Ich muss meine Frau und mich schützen. I stand my ground."

Dann greift der zu einer Schusswaffe und fängt an zu schießen. Die Pinkertons sind wahrscheinlich auch bewaffnet, vielleicht sind sie sogar schneller als der Typ. Eine Kugel reicht ja schon um einen Menschen zu verletzen oder zu töten oder andere zu gefährden und/oder zu verletzen oder zu töten. Vielleicht wird ein Pinkerton verletzt oder gar tödlich getroffen. Oder der Typ oder seine Frau. Oder Unbeteiligte die in der Nähe sind, darunter vielleicht Kinder. Diese in den USA durchaus reale Gefährdungskette entsteht dann wegen Spielkarten. Und WotC wäre in so einem Fall durch Kausalität darin verwickelt.


Die RÄuberpistole ist mir dann doch etwas zu absurd.


Zitat
Man hätte doch einfach einen Anwalt schicken können, das Video mit einem Copyright Claim angehen können, usw., wenn man mit dem Typen nicht reden will oder nicht kann. Wenn der telefonisch nicht erreichbar sein sollte, könnte man auch eine E-Mail schreiben oder einen Brief einwerfen lassen. Man hätte auch zur Polizei gehen können weil "wir glauben dass der Typ Hehlerware hat und auf YouTube präsentiert, das sind unsere Gründe warum wir das glauben." Da ist zwar vieles schlechter als ein klärendes Gespräch, aber besser als so wie es gelaufen ist.

Der Abschreckungseffekt wird nicht die bösen Leute treffen. Der trifft die Kunden und Fans, die sich überlegen könnten lieber nicht über Magic auf YouTube und Co. zu sprechen. Die Pinkertons könnten ja vorbei kommen, wenn man irgendwas tut, was WotC nicht mag.

Hätte man alles machen können, dadurch massig Zeit verstreichen lassen und wenn man die Karten dann endlich eingesackt hätte wären die interessanten Infos (nämlich die Plastikfolie in der die Kartonverpackung eingeschweisst war, mit den Distributoreninfos) mit Sicherheit schon im Müll gelandet.
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Der Kerl hat sogar im Video gesagt dass das nicht das Produkt war, welches er geordert hatte. Ergo hat er diesen Kram auch nicht bezahlt und es ist nicht sein, selbst wenn er es gerade in der Hand hält.

Zumindest hierzulande ist das überhaupt nicht so eindeutig https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/lieferung-einer-falschen-sache/
Fürs Protokoll: Ich bitte hiermit ausdrücklich darum, mich in der Zukunft auf schlechte oder gar aggressive Rhetorik meinerseits hinzuweisen. Sollte ich das dann wider Erwarten als persönlichen Angriff werten, bitte auf diesen Beitrag hier verweisen und mir meine eigenen Worte um die Ohren hauen! :)

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wie kommt man eigentlich von "hat WOTC noch nicht für Verkauf freigegeben" zu "Ist Hehlerware"?

Also, da sind doch zig Stellen möglich, wo Leute das legal besessen haben könnten, und das dann entgegen einer Vertragsvereinbarung mit WOTC an den Typen abgegeben haben.

Sprich: Die Leute, die das abgegeben haben, haben sich wahrscheinlich zivilrechtlich haftbar gemacht, aber der Empfänger hätte es damit legal bekommen.

Zig Stellen ist ziemlich hoch gegriffen.
Druckerei => Wizards eigene Lager => Großhändler => lokale Händler.
Bei den ersten drei steht das Produkt Palettenweise in Folie eingeschweißt, bei letzterem hätte es zum Veröffentlichungspunkt des Videos noch gar nicht sein dürfen.
Die Collector Booster  werden in Cases verpackt die auf Paletten stehen, ein Case enthält NORMALERWEISE 6 Displays, allerdings sind die MOA Booster deutlich dünner (das komplette Set hat nur ungefähr 50 Karten), eventuell haben die also ausreichend weniger Volumen dass vielleicht mehr in ein Case passen. Im Netz fliegt gegenwärtig rum dass ungefähr 10 Displays aufgetaucht sein sollen. Das wären mit hoher Wahrscheinlichkeit 2 Cases, also nur ein kleiner Teil einer Palette. Dürfte also mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Großhändler kommen, da Händler nicht Palettenweise bestellen müssen.

Was die Legalität angeht: Amis haben common law. Was hierzulande unter Zivilrecht fällt, ist dementsprechend schwierig zu übertragen.


Zumindest hierzulande ist das überhaupt nicht so eindeutig https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/lieferung-einer-falschen-sache/

Was ist daran nicht eindeutig?
Der Lieferant müsste seinem Buddy BEWUSST die falschen Boxen geliefert haben. Das ist aber wirklich vollkommen abstrus.
Und selbst (was ich wie gesagt für vollkommen abseitig und konstruiert halte)  wären damit wären ja andere Ansprüche nicht ausgeschlossen.
Wenn du hierzulande gefälschte Waren orderst, kann die der Markeninhaber durch den Zoll auch einziehen oder vernichten lassen, auch wenn du und der Verkäufer einen sauberen Vertrag geschlossen haben. Das sind zwei unterschiedliche Baustellen.

Also auch wenn der reine Akt des Kaufes der Collecor Displays theoretisch legal gewesen sein könnte (was ich stark bezweifle), bedeutet das nicht dass Wizards nicht trotzdem Ansprüche darauf haben kann, den Kram einzuziehen.

Und unabhängig von jedweder formaljuristischen Legalitätsfrage ist es sowohl dumm als auch naiv mit etwas öffentlich herumzuwedeln dass man noch gar nicht haben dürfte (der Punkt ist absolut unstrittig, das Zeug hätte zu dem Zeitpuntk nicht in Privathänden sein dürfen, da nicht im Verkauf) und dann zu erwarten dass ein Konzern dessen Wert letztes Jahr noch bei über 10 Milliarden Dollar lag, da einfach so zuschaut und mit den Schultern zuckt.
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Und, noch mal, solange er das Ding legal bestellt/gekauft hat

Hat er ja nicht. Er hatte etwas anderes gekauft (hat im Video selbst gesagt).
Insofern kann er das Pack hier nicht legal gekauft habe.
Es kann sich natürlich um eine Falschlieferung handeln, welche jedoch mit Sicherheit nicht bewusst erfolgt ist.
Und zumindest nach deutschem Recht hätte der Verkäufer damit einen Herausgabeanspruch (siehe Quelle von JollyOrc).
Den kann er natürlich abtreten (vermutlich an WotC). Insofern haben die durchaus das Recht, das Produkt zurück zu verlangen.

Und das ihm das bewusst war, ergibt sich m.E. schon aus dem Kommentar im Video.
Dabei ist es noch nicht mal relevant, ob ein Diebstahl vorlag oder ob es einfach eine Falschlieferung war.
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Ich stoße mich an dem Begriff "Hehlerware" und dass es so dargestellt wird, dass der Mann da offensichtlich kriminelles getan hat. Und das sehe ich bei weitem nicht so eindeutig insbesondere wenn es glaubhaft ist, dass er ein Ding bestellt und dann ein ähnliches aber anderes Ding bekommen hat.

Dabei bestreite ich ja gar nicht, dass WOTC da höchstwahrscheinlich ein Anspruch zusteht, das Ding zurückzufordern, und ggfs. sogar Schadensersatz fordern kann, wenn er die Verpackung kaputt gemacht hat. (also, in Höhe von einer Handvoll Dollar für das wieder Einschweißen)

Aber der Mann hat meines Wissens keinerlei Vertrag mit WOTC oder gar eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben, und wenn er etwas geliefert bekommen hat, dann sehe ich da zunächst erstmal keinerlei Grund, warum er das nicht in einem Video verwenden können solle.

Nochmal: Da hat sicher jemand rechtswidrig und womöglich, je nach Umständen, sogar strafbar gehandelt, nämlich die Person, die ihm das Ding geschickt hat. Möglicherweise sogar wissentlich.

Aber der Videomensch ist da noch IMHO die unschuldigere Person.
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Offline Chaos

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Hat er ja nicht. Er hatte etwas anderes gekauft (hat im Video selbst gesagt).
Insofern kann er das Pack hier nicht legal gekauft habe.

Du sagst selbst, er hat etwas Anderes gekauft. Und dieses Andere war vollkommen legal zu kaufen.

Es ist hierzulande nicht illegal, etwas Anderes geliefert zu bekommen, als man bestellt hat - und in den USA meines Wissens auch nicht.
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Offline Prisma

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@Darius:

WotC hat laut Polygon (Link oben) bestätigt, dass es sich nicht um einen Diebstahl gehandelt hat, sondern um eine unautorisierte Versendung. Es kann sich demnach nicht um Hehlerware handeln. Diebstahl ist also vom Tisch, denn ich denke nicht dass dies corporate speech für theft ist.

Wieso soll der Youtuber eine Geheimhaltungspflicht gegenüber WotC haben?


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Hätte man alles machen können, dadurch massig Zeit verstreichen lassen und wenn man die Karten dann endlich eingesackt hätte wären die interessanten Infos (nämlich die Plastikfolie in der die Kartonverpackung eingeschweisst war, mit den Distributoreninfos) mit Sicherheit schon im Müll gelandet.
Es geht ja immer noch nur um Spielkarten und um einen Fehler der auf der Seite von WotC oder deren Partner liegt (unautorisierte Versendung). Glaubst du nicht, dass es etwas viel sehr unangemessen ist, dem Youtuber (wahrscheinlich bewaffnete) Detektive zu schicken?
Mit einem 7er-Set, stehen ganze Universen offen.

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Nochmal: Da hat sicher jemand rechtswidrig und womöglich, je nach Umständen, sogar strafbar gehandelt, nämlich die Person, die ihm das Ding geschickt hat. Möglicherweise sogar wissentlich.

Aber der Videomensch ist da noch IMHO die unschuldigere Person.

Unschuldigere ja - aber trotzdem hätte er die Packung nicht aufmachen dürfen (zumindest nach deutschem Recht), sondern den Verkäufer kontaktieren müssen.

Es ist hierzulande nicht illegal, etwas Anderes geliefert zu bekommen, als man bestellt hat - und in den USA meines Wissens auch nicht.

Das stimmt, die Frage ist nur, was zu tun ist, wenn man etwas anderes geliefert bekommen als man bestellt hat.
Und "Produkt benutzen/auspacken ohne mit dem Verkäufer darüber zu sprechen" ist definitiv der falsche Ansatz.

Nach deutschem Recht wäre es vermutlich zumindest Sachbeschädigung, da das Eigentum nicht übergegangen sein dürfte, sondern lediglich der Besitz (vgl. 929 BGB).


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Offline Arldwulf

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Es dürfte halt auch einen Unterschied machen ob man privat so etwas aufmacht und dies für sich behält oder dies für ein kommerzielles Gewerbe nutzt und Infos darüber publiziert.

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Unschuldigere ja - aber trotzdem hätte er die Packung nicht aufmachen dürfen (zumindest nach deutschem Recht), sondern den Verkäufer kontaktieren müssen.

Ich bin kein Anwalt, aber meine kurzen Internet Recherchen nutzen nur "sollte" auf Kundenseite wenn es darum geht, den Shop anzusprechen.

So oder so hätte WOTC in dem Szenario in Deutschland aber wohl keinerlei direkte Ansprüche gegenüber dem Kunden, so die Bestellung über einen Händler und nicht bei WOTC direkt ging.
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Offline Chaos

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Das stimmt, die Frage ist nur, was zu tun ist, wenn man etwas anderes geliefert bekommen als man bestellt hat.
Und "Produkt benutzen/auspacken ohne mit dem Verkäufer darüber zu sprechen" ist definitiv der falsche Ansatz.

Nach deutschem Recht wäre es vermutlich zumindest Sachbeschädigung, da das Eigentum nicht übergegangen sein dürfte, sondern lediglich der Besitz (vgl. 929 BGB).

Okay, dann schuldet er also WotC ein paar Euro fürs Verpacken. Und sie hatten immer noch keinen Grund, ihm einen Schlägertrupp ins Haus zu schicken, die ihm mit Gottweißwas drohen.

Du musst immer noch erklären, mit welcher Begründung du von "Hehlerware" sprichst, wenn du kann gar keinen Beweis hast, dass hier ein Diebstahl stattgefunden hat, und warum du behauptest, er hätte das Zeug "nicht legal erworben", wenn beim Erwerb von seiner Seite her gar nichts falsch gelaufen ist (irgendwelche Fehler, die er gemacht hat, sind nach der Lieferung passiert).
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Das "stand your ground"-Prinzip entspricht nahezu 1:1 dem deutschen "das Recht muss dem Unrecht nicht weichen".
Wo es das nicht gibt, gilt i.d.R. immer noch die sog. "castle doctrine", d.h. speziell im eigenen Haus bzw. auf dem eigenen Grundstück gibt es dann trotzdem keine "duty to retreat".

Und im nächsten Schritt muss der Gewalteinsatz dann immer noch notwendig sein bzw. in der Situation aus der Perspektive eines vernünftigen Menschen notwendig erscheinen.
Also ja, es wurden Leute schon für weniger erschossen, nämlich wegen effektiv nichts. Dafür fährt der Schütze aber auch in schönster Regelmäßigkeit ein.

Wenn man sich die Sachverhalte und die Urteile anschaut, ist der Unterschied zwischen den USA und Europa in den allermeisten Fällen gar nicht mal so groß.

Glaubst du nicht, dass es etwas viel sehr unangemessen ist, dem Youtuber (wahrscheinlich bewaffnete) Detektive zu schicken?

Dass die bewaffnet waren, ist Spekulation - im konkreten Ablauf kam es jedenfalls nicht zum Tragen.

Und wie schon gesagt: wenn als Alternative die Polizei genannt wird, verkennt man, a) dass die je nach Sachlage nicht einfach wieder aufhören können mit der Strafverfolgung und sich das Ganze dann zum Ärger aller Beteiligten lange und teuer hinzieht sowie b) dass es damit ggf. auch tatsächlich zu einer Durchsuchung gekommen wäre mit allem, was da dran hängt.

Die Pinkertons mögen sich vor Ort sehr undiplomatisch angestellt oder sogar bewusst gedroht haben, das kann ich nach den vorliegenden Informationen nicht sinnvoll bewerten (wohl aber gibt es ein paar Indizien, die mich an der Darstellung von Mr. Cannon zweifeln lassen).

Unstrittig ist aber, dass Mr. Cannon sich mit WotC geeinigt hat und dass es jetzt eben keinen langwierigen juristischen Nachgang aus nichtigem Anlass gibt.
"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
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Offline Sir Mythos

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Du musst immer noch erklären, mit welcher Begründung du von "Hehlerware" sprichst, wenn du kann gar keinen Beweis hast, dass hier ein Diebstahl stattgefunden hat, und warum du behauptest, er hätte das Zeug "nicht legal erworben", wenn beim Erwerb von seiner Seite her gar nichts falsch gelaufen ist (irgendwelche Fehler, die er gemacht hat, sind nach der Lieferung passiert).

Ich spreche doch gar nicht von Hehlerware. Das legst du mir jetzt in den Mund.

Ich sage nur, er hat es nicht erworben, da er was anderes gekauft hat. Der andere Kaufauftrag ist bisher nicht erfüllt. Das was er geliefert bekommen hat, hat er weder bestellt noch bezahlt.
Zumindest würde ich eine absichtlich Falschlieferung durch den Händler mal ausschließen.

Somit hat er Besitz an der Sache, aber kein Eigentum. Ergo, er hat es nicht erworben - weder legal noch illegal.

Darüber hinaus würde ich mal empfehlen Paragraph 4 und 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu lesen. Nach meinem Verständnis würde er zumindest in Deuschland mit dem Verhalten dagegen verstoßen (was ich jetzt auch nicht erwartet hatte, habe ich auch erstmal recherchieren müssen).
« Letzte Änderung: 9.05.2023 | 06:48 von Sir Mythos »
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Offline Darius der Duellant

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@Darius:

WotC hat laut Polygon (Link oben) bestätigt, dass es sich nicht um einen Diebstahl gehandelt hat, sondern um eine unautorisierte Versendung. Es kann sich demnach nicht um Hehlerware handeln. Diebstahl ist also vom Tisch, denn ich denke nicht dass dies corporate speech für theft ist.

Wieso soll der Youtuber eine Geheimhaltungspflicht gegenüber WotC haben?

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Es geht ja immer noch nur um Spielkarten und um einen Fehler der auf der Seite von WotC oder deren Partner liegt (unautorisierte Versendung). Glaubst du nicht, dass es etwas viel sehr unangemessen ist, dem Youtuber (wahrscheinlich bewaffnete) Detektive zu schicken?

Nein, ich halte das überhaupt nicht für unangemessen, wenn man ein ernsthaftes Interesse daran hat herauszubekommen wo die Ware falsch abgebogen ist.
"Nur Spielkarten" ist eine brutale Falschdarstellung. Wizards macht hauptsächlich über ihre zwei Cashcows D&D einen Jahresumsatz von über 1 Milliarde US Dollar. Entsprechend ist ein Produkt das signifikant vor dem Release geleaked wurde keine Kleinigkeit, sondern ggf. massiv Umsatz schädigend.
Der Youtuber hat ggf eine Geheimhaltungspflicht gegenüber WotC da es sich bei den dort veröffentlichten Informationen zu diesem Zeitpunkt noch um Firmeninterna handelt.
Ob das ganze formaljuristisch nun Diebstahl ist oder nicht, ist zweitrangig. Die Karten waren zum Zeitpunkt des Videodrehs noch nicht für die öffentlichkeit bestimmt gewesen und diese konkreten Karten waren auch nicht für den spezifischen Herren gedacht gewesen (es was was komplett anderes bestellt worden). Entsprechend ist Wizards vollkommen im Recht wenn sie den Kram zurückfordern (insbesondere da er ja dann das bekommen hat, was ursprünglich bestellt worden war). Wenn man im Netz rumschaut, findet man auch Quellen die behaupten dass Wizards ihn VOR der Pinktertonaktion versucht hat direkt zu kontaktieren, ohne erfolg. Den Wahrheitsgehalt kann ich nicht beurteilen. Macht den Griff zur Detektei aber noch einmal sinnvoller.

Und was schlussendlich das trara um die Waffen angeht: Es ist Amiland, da tragen ggf. selbst Paketboten Waffen. Das aus deutscher Waffenangstperspektive zu betrachten, ignoriert die lokalen kulturellen Gegebenheiten.
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Fluffy

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Rechtlich sind die Karten wohl ein Geschäftsgeheimnis. Wenn man ein solches veröffentlicht, ist das strafbar, auch wenn man kein Mitarbeiter ist. problematisch ist hier vor allem, das die karten zum Zweck des Gelderwerbs öffentlich gemacht wurden. Weil dann ist man auf jeden Fall auch dann dran, wenn mans nur zufällig in die Finger bekommen hat. nach deutschem recht jedenfalls. 

https://www.dr-datenschutz.de/cybercrime-wenn-mitarbeiter-geschaeftsgeheimnisse-verraten/

Also ist der Mann sicher günstig davongekommen. In Deutschland hätte er zivil und strafrechtlich belangt werden können. Und wenn er Schadensersatz hätte leisten müssen, dann wäre das bestimmt teuer geworden.
« Letzte Änderung: 11.05.2023 | 19:42 von Fluffy »

Offline felixs

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Unstrittig ist aber, dass Mr. Cannon sich mit WotC geeinigt hat und dass es jetzt eben keinen langwierigen juristischen Nachgang aus nichtigem Anlass gibt.

Was zwar beweist, dass Drohung durch einen überlegenen Gegner funktioniert (Überraschung), aber keineswegs etwas über die ethische Bewertung des Problems aussagt.

Man kann das natürlich trennen (juristische vs. ethische Beurteilung), ergreift dann aber direkt die Partei des Stärkeren. Andernfalls müsste man tatsächlich daran glauben, dass die Justik gerechte Resultate erzeugt (was mir durch die Praxis hinreichend widerlegt scheint).

Vielmehr kommt es ja darauf, an, wie die "Einigung" zustande kam.

Richtig ist natürlich, dass wir über Details der Sache nichts wissen. Wenn man das anführt, sollte man sich aber der Spekulation gänzlich enthalten.
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Offline Darius der Duellant

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Ja, Wizards hat hier die Muskeln spielen lassen. Ich sehe das tendenziell aber eher wie YY:
Gemessen an dem Spektrum an potenziell das gegenüber ruinierenden Optionen die sie zur Verfügung gehabt hätten, sind sie (Wizards) ziemlich handzahm vorgegangen.
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Offline felixs

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Mir fehlt die Bewertung. Ist das dann OK, weil "ziemlich handzahm"?
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Fluffy

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Sie hätten ihn verklagen können, was wahrscheinlich dazu geführt hätte, das er in die Privatinsolvenz muss. Stattdessen haben sie ihm nur die Karten abgenommen, die ihm eh nicht gehört haben.
Ziemlich generös dafür, das er die Firma vermutlich Millionen gekostet hat.   

Offline Darius der Duellant

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Was fluffy sagt.
Man möge sich mal anschauen wie Nintendo mit Leuten umgeht die ihnen vor die Flinte laufen, damit man mal ein gefühl dafür bekommt was Firmen in den Staaten machen KÖNNEN (keine Wertung ob das jetzt okay ist). Da werden auch mal buchstäblich kleine Lichter finanziell so ruiniert dass die ihr Leben lang nicht mehr auf die Füße kommen werden.
https://www.pcgamer.com/bowser-released-from-federal-prison-but-has-to-pay-nintendo-for-the-rest-of-his-working-life/
("kleines Licht" bezieht sich hier darauf dass Bowser wohl keiner der Techies war).

Obs okay ist oder nicht, möchte ich nicht bewerten solange ich keine halbwegs glaubwürdige Bestätigung bezüglich den angeblichen vorhergehenden Kontaktanrufe habe.
Falls Wizards wirklich vorher angerufen hat und darauf keine Reaktion kam, war die ganze Aktion in meinen Augen absolut nachvollziehbar. Hätte man evtl. etwas diskreter durchführen können/sollen, aber grundsätzlich sinnvoll. Das Drama jetzt hat in ein paar Monaten die breite Bevölkerung eh wieder vergessen. Würde Wilds of Eldraine aber in ein paar Monaten ebenso wochen im voraus geleaked, weil das Leck nicht gefunden und gestopft wurde, wäre das deutlich schlimmer.
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Offline Haukrinn

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Fluffy das stimmt nicht. In Deutschland bist du als Dritter nicht belangbar, wenn entsprechende Informationen in deinen Besitz kommen. Im Geschäftsbereich sieht das anders aus, auch und insbesondere für Mitarbeiter und Geschäftspartner, aber da der Typ null mit wotc assoziiert ist, geht der Weg nicht. Weder hier, noch in den USA.

Ich würde in einem solchen Fall aufs Urheberrecht setzen. Damit bekommt man das Video weg und kann dann den Weg eines brauchbaren Vergleichs gehen - und in diesem Fall dann auch gleich eine Verschwiegenheitserklärung abschließen. Mit der wird dann der von dir beschrittene Weg auch zivilrechtlich gangbar - inklusive (im Übrigen auch in den Deutschland durchaus happiger) Vertragsstrafen.
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Offline Darius der Duellant

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Wenn sie in deinen Besitz gelangen vielleicht nicht, aber wenn du sie veröffentlichst schon.
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