Autor Thema: Geweihtenschaft und Rechtsprechung  (Gelesen 7732 mal)

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Offline Alrik aus Beilunk

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #25 am: 7.02.2005 | 18:04 »
oder einen Meuchler anheuert...
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Offline Edler Baldur

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #26 am: 7.02.2005 | 18:57 »
Nja, der Punkt scheint ja durchaus umstritten zu sein, den ich da angesprochen habe.

Also, meine eigene Meinung dazu ist, dass Geweihte durchaus die Möglichkeit haben, indem sie mit dem Richter etc. sprechen, ein Urteil milder oder auch härter ausfallen lassen können, als es der Richter im Sinn hatte. Zum einen sind Geweihte nunmal angesehene Personen, von deren Einfluss etc. man vielleicht profitieren kann, zum anderen gibt es auch, denke ich, genügend Geweihte die deutlich bessere Rechtskenntnisse besitzen als irgendwelche Richter in kleinen Dörfern und das sich in einem solchen Falle durchaus der Richter sich auch von einen Geweihten beraten lässt.

MfG Edler Baldur

PS: Ihr könnt das Beispiel jetzt in Ruhe lassen ;) ...

Offline Roland

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #27 am: 7.02.2005 | 19:24 »
PS: Ihr könnt das Beispiel jetzt in Ruhe lassen ;) ...

Dieses Unrecht im Nebel des Vergessens verschwinden lassen? Niemals!  d:)

 
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Offline Edler Baldur

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #28 am: 7.02.2005 | 19:28 »
Das war kein Unrecht ;) das war ein kleines Missverständnis, ehrlich, ein UNfall, die sind mir nunmal mehrmals in die Axt gelaufen, ups jetzt hab ich ja verraten das ich der Fjarninger war, lölölö... schnell wegrenn vor der Inquisition und Stadtwachen.............

MfG Edler Baldur

Teclador

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #29 am: 8.02.2005 | 11:06 »
@Schwertänzer: Du hast da ja interessante Vorstellungen. Der Rondrageweihte hat zwar von seiner Kirche das Gebot bekommen die Gläubigen zu schützen. Aber wenn er mit dem Schwert im Herrschaftsgebiet AlAnfas anfängt Veruteilteilte zu verteidigen ist er sehr schnell sehr tot.

Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen:
1. Hat das Recht offiziel Einfluss auf die Rechtsfindung aus zu üben
2. Das Gebot von seiner Kirche hat Gläubige zu verteidigen.

Außerdem möchte ich mal den Rondrageweihten sehen, der es beführwortet mit dem Schwert auf Richter und Rechtshelfer loszugehen.

Ach und: Ja sie dürfen Notrichter sein. Aber einen Notrichter braucht man nur dann wenn kein richtiger Richter vorhanden ist. Und da der Verwalter die Rechtshoheit hat, frag ich mich waas du willst...



@Baldur: So wie du es asudrückst stimmt das ganze schon. Nur sollte sich ein Geweihter darauf gefasst machen diese Einfluss Möglichkeit sehr schnell zu verlieren, wenn er sich in großen Städten oder vor höheren Adelsgerichten befindet.


Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #30 am: 8.02.2005 | 13:21 »
@Schwertänzer: Du hast da ja interessante Vorstellungen.
Ich ??? Wie kommst du darauf?

Das Gebot ist wohl eher göttlichenUrsprungs, und wenn einem Gläubigen Unrecht widerfährt so ist es seine Pflicht ihn davor zu schützen.
EOT

Es ist auch nun wirklich nicht gerade die Kirche mit der grössten Rentenkasse, und wenn der Richter Recht bricht, dann ist es die Pflicht des RG(Göttliches Gebot) dieses zu wahren und er kann Recht sprechen(Ius Rohal) dann ist eine Gemeinschaft nämlich in der entsprechenden Notlage, auf die sich dieses Gesetz bezieht.

Und hinter demRG steht seine Kirche, das wird oft vergessen, besonders seit Ayla die Kirche führt.
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
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Teclador

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #31 am: 8.02.2005 | 15:34 »
@Schwerttänzer: Es interessiert mich wirklich, auf welche Aussage in welchem Buch du dich beziehst. Wäre nett wenn du etwas Licht ins Dunkel meiner Unkenntnis bringen könntest.

Aber: Selbst wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass der Rondrageweihte eine Rechtfertigung hätte. Das würde immer noch nichts an seinem baldigen Ableben durch Meuchler oder ähnliches Gesindel ändern. (Ich beziehe mich hier klar auf den AlAnfaschen Herrschaftsbereich)

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #32 am: 8.02.2005 | 22:13 »
LdSA, KKO.

Oder zum Ableben der Meuchler, bzw zu sehr unerfreulichen Reaktionen von Orden und Kirche führen könnte.
“Uh, hey Bob?”
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Offline Edler Baldur

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #33 am: 8.02.2005 | 23:16 »
KKO kenne ich als Abkürzung aber was ist LdSA, könnte das Legenden des Schwarzen Auges heißen ?? Oder so ähnlich?

MfG Edler Baldur

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #34 am: 8.02.2005 | 23:18 »
Nein Land des schwarzen Auges.
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #35 am: 9.02.2005 | 09:53 »
@Schwerttänzer: Ähm... tote Meuchler vielleicht. Aber Probleme mit Orden und Kirche? Wir sprechen hier vom Herrschaftsgebiet AlAnfas.

Also nur, dass ich das richtig verstehe: Wenn bei dir ein Rondragweihter im Einzugsbereich von AlAnfa einem Richter die Leviten liest, dann denkt sich der Richter nicht "Warum denk der Kerl er hätte hier was zu sagen?" sondern geht wegen dessen Status auf seine Forderungen ein?

Und wenn sich ein Rondrageweihter gewaltsam einem Richtspruch widersetzt, dann lassen das die Granden einfach so durchgehen, ohne ihn mit großen und kleinen Unannämlichkeiten zu plagen?
Dann sind deine Granden wohl andere Granden als die, die Hesindegeweihte von Schlägertrupps vermöbeln lassen wenn diese Schulen für Sklaven errichten. Oder die die Praioskriche dazu zwingen Abgaben an die Boronkirche zu zahlen.


Ich meine ich will mich nicht mit dir streiten, aber ich denke du unterschätzt die besondere Situation im Herrschaftsbereich der schwarzen Allianz.
Was in LdsA und KKO steht ist schön und gut und es wird auch sicher auf die meisten gebiete von Mittel-reich, Horasreich und Bornland zutreffen, aber in Alanfa sollte man nicht zu sehr auf seinem Geweihtenstatus rumreiten. Es sei den man gehört dem Alanfaner Boronkult an.


Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #36 am: 9.02.2005 | 13:41 »
@Schwerttänzer: Ähm... tote Meuchler vielleicht. Aber Probleme mit Orden und Kirche? Wir sprechen hier vom Herrschaftsgebiet AlAnfas.

Ja und ist es den Grandenchefs den Ärger mit den Ardariten(Nepolemo oder gar Dapifer) oder dem SdS(Naja ausser Ayla( Lieb & Nett)  wert, als z.b denjenigen alsSündenboock fallenzulassen, der den Ärger gemacht hat.

Zitat
Also nur, dass ich das richtig verstehe: Wenn bei dir ein Rondragweihter im Einzugsbereich von AlAnfa einem Richter die Leviten liest, dann denkt sich der Richter nicht
Wenn der Richter Anlassgeben hat, sich die Leviten lesen zu lassen, dann warer dämlich, und Das ist in AA eine Sünde die nicht vergeben wird.


Zitat
Und wenn sich ein Rondrageweihter gewaltsam einem Richtspruch widersetzt, dann lassen das die Granden einfach so durchgehen, ohne ihn mit großen und kleinen Unannämlichkeiten zu plagen?

Das kommt darauf an, ob und wer das ist, RG undRichter.
[Ich meine ich will mich nicht mit dir streiten, aber ich denke du unterschätzt die besondere Situation im Herrschaftsbereich der schwarzen Allianz.
Zitat
Was in LdsA und KKO steht ist schön und gut und es wird auch sicher auf die meisten gebiete von Mittel-reich, Horasreich und Bornland zutreffen
Der Chefrichter von AA ist PrG
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Offline Michael

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #37 am: 10.02.2005 | 12:51 »
Hm vielleicht hört man aber doch eher auf einen Rondrageweihten, denn wenn ich mich nicht irre ist die Rondra-Kirche die zweitstärkste Kirche in Al'Anfa, meine mich da an einen Artikel aus dem alten Regionalband zu erinnern, wie das jetzt beim "Im Süden Meridians" aussieht weiß ich nicht genau, werde ich aber mal nachschlagen.
Ich denke, ob ein Geweihter Recht sprechen kann oder Urteile beeinflussen hängt sehr stark von der Region und den Leuten ab, mit denen diese Region bevölkert ist, ich würde von Fall zu Fall immer unterschiedlich entscheiden.

MfG Thief of Souls
Zitat von: Ahasverus am Heute um 09:42
Im Grunde spielen wir die meiste Zeit also eine Art Wargame und erzählen uns dazwischen Stundenlang Geschichten wie es zum nächsten Kampf kommt. *leichte ironie*

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Teclador

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #38 am: 11.02.2005 | 17:54 »
@Schwerttänzer:

Ich werde deinen Post jetzt nicht Stück für Stück außeinander, da ich das für eine Unsitte halte.

Aber ich möchte einige Sachen klarstellen:

1. Also ein Rondrageweihter mischt sich in die Rechtsprechung in AlAnfas Herrschaftsgebiet ein. Dadurch untergräbt er den Einflussbreeich eines oder mehrer Granden, unter deren Knuten eben jener Richter steht. Daraufhin unternehmen die Granden etwas gegen den Störenfried (ich formuliere dass jetzt mal so frei).

Und du bist jetzt der Meinung, dass hohe Tiere der Rondrakirche gegen dieses Vorgehen der Granden etwas unternehmen? Wie kommst du zu diesem Schluss und was für eine Art von Ärger erwartet den deiner Meinung nach den Granden?

2.  Und zu der Sache mit dem Chefrichter:

a) Entweder ist der Geweihter ein offizieler Richter (wie es sich tatsächlich mit vielen Praiosgeweihten verhält) oder er hat mit der Sache der Rechtsprechung nicht viel am Hut.

b) Hm...ja der oberste Richter ist tatsächlich ein Praiosgeweihter. Aber leider ist er genau so abhängig von den Granden und dem Patriachen wie sein Tempelvorsteher in AlAnfa. Der muss nehmlich Abgaben an die Boronkirche leisten. Sobiel also zu normalen Verhältnissen.


Und: Entweder wir diskutieren hier richtig über dieses Thema, dann drück dich bitte etwas ausführlicher udn ordentlicher aus, oder wir lassen die Sache einfach ruhen.

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #39 am: 12.02.2005 | 06:46 »
Es besteht die Möglichkeit das Sie etwas unternehmen, dies kann uU sehr Wahrscheinlich sein.

Und dieanderen Grandenfamilien werden darauf wie Haiereagieren die Blut riechen.
Amir Honaks Reaktoin  wäre in der Hinsicht auch sehr interessant,

1 Tiijak ist der Chef des AA Praiostempels und der Höchste Richter AA, under wurde vor kurzem "geläutert"
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“Crap.”

Online Maarzan

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #40 am: 12.02.2005 | 08:51 »
Ich bin erstaunt, daß so viele Aspekte von moderner (wahrscheinlich noch idealisierter) Rechtssprechung auf Fantasywelten übertragen.
Storytellertraumatisiert und auf der Suche nach einer kuscheligen Selbsthilferunde ...

Offline Roland

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Re: Geweihtenschaft und Rechtsprechung
« Antwort #41 am: 12.02.2005 | 09:06 »
 ??? Amir Honak? Die Granden? Hochgeweihte? Warum sollten die sich für die Rechtsprechung in einer Provinzstadt interessieren?

Dass Prozesse von allen Seiten beeinflusst werden, ist wohl in Aventurien gang und gäbe. Das wird nur die direkt Beteiligten kümmern und allenfalls höheren Würdenträgern zu Ohren kommen, wenn irgend ein einflussreicher Mensch sich bei der Sache grob benachteiligt fühlt.
« Letzte Änderung: 12.02.2005 | 09:08 von Roland »
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