Danke für das Link, Fredi. Hier mein Ergebnis dazu
Ich glaube, ich habe mich nämlich etwas missverständlich ausgedrückt bzw. nicht genau erläutert. Denn indirekt fällt mir da ein – von mir aus auch kleinkarrierter – Kritikpunkt auf.
Das Lumpley-Prinzip geht davon aus, dass die Spielwelt durch direkte oder indirekte Verhandlungen zu Stande kommt. Direkt bedeutet, dass die Spieler deutlich ihre Bewertung zum Vorschlag des Spielleiters abgeben. Indirekt bedeutet, dass die Spieler den Vorschlag stillschweigend akzeptieren. Ähnlich gilt es andersherum für die Spieler – angestrebte Aktionen sind Vorschläge, die entweder direkt oder indirekt abgelehnt oder angenommen werden.
Wie weiter oben schon richtige geschrieben wurde, handelt es sich dabei um einen Prozess, der ständig stattfindet. Mit anderen Worten: Das Lumpleyprinzip gilt immer.
Immer? Das ist nämlich die Frage! Denn stillschweigend wird davon ausgegangen, dass dies
im Rollenspielprozess stattfindet. Wenn es aber nicht zu einer Übereinkunft kommt, dann ist der Prozess abgebrochen. Was nun?
Mein Ansatz war daher, dass diese Entscheidungsgewalt, welche die Beteiligten haben, polarisiert wird – hin zur Spieler- oder zur Spielleiterseite. Einfach, um im Fall der Fälle Entscheidungen überhaupt möglich zu machen.
1 Je nach Polarisierung müssen Spieler oder Spielleiter dann Entscheidungen akzeptieren. Das bedeutet, dass hier das Lumpley-Prinzip nur indirekt gilt, weil eine Vorabvereinbarung getroffen wurde, die Entscheidungen der „stärkeren“ Partei
2 im Spiel zu akzeptieren. Da dies auf freiwilliger Basis beschlossen wurde, kann man m.E. auch davon ausgehen, dass dies nicht zwangsläufig negativ empfunden wird.
Wie starkt die Entscheidungsgewalt polarisiert wird, das hängt wiederum von der vorab vereinbarten Regel ab. Und genau diese Polarisation ist wiederum charakterisiert vom
Player Empowerment.
Bezogen auf das Lumpley-Prinzip : Das LP in seiner reinen Form setzt m.E. voraus, dass beide Rollenspielparteien mit gleicher Kraft an den Entscheidungen wirken. Mit anderen Worten: Die eine Partei kann nicht die andere Partei zu etwas zwingen. So wie ich das beschrieben haben, ist das genau dann der Fall, wenn die Spieler und der Spielleiter allesamt gleich stark sind (
Kräftegleichgewicht). Das bedeutet, dass die Spieler ein gleichstarkes Mitspracherecht haben – mit anderen Worten:
Player Empowerment.
3 Dies wird am Anfang (Vorverhandlung) der Fall sein und
kann für das Rollenspiel vereinbart werden. Daher – so meine Schlussfolgerung – erfordert das Lumpley-Prinzip ein gewisses Maß an Mitentscheidung.
FAZIT: Kommt keine Entscheidung zu Stande, wird der Rollenspielprozess abgebrochen und damit existiert dann auch kein Lumpley-Prinzip mehr. Besitzen beide Rollenspielparteien gleich viel Entscheidungsgewalt (bei Spielern PE), dann gilt das reine Lumpley-Prinzip. In jedem Falle gilt das am Anfang, also mehr oder weniger im Anbahnungsprozess, in dem über Genre, System usw. entschieden wird. Das Lumpley-Prinzip gilt nur beschränkt, wenn die Entscheidungsgewalt einer Partei (Spielleiter oder Spieler) eingeschränkt ist.
Vollständiges
Player Empowerment reduziert
Master Empowerment und umgekehrt, beide Extreme gehen also mit einem eingeschränkten Lumpley-Prinzip einher.
Arbo
1 Nur als Hinweis möchte ich anmerken, dass man dies auch als Problem kollektiver Entscheidung bezeichnen kann. Im von mir beschrieben Fall einigen sich die Rollenspielparteien darauf, ihre Wahlfreiheit bzw. Entscheidungsrechte einzuschränken indem sie ein bestimmtes (größeres) Entschiedungspotenzial einer Partei übergeben. So gesehen ist damit der Rollenspielprozess in zwei Teile untergliedert ... (a) Vorverhandlung über die Entschiedungsgewalt und (b) Entscheidungen im direkten Rollenspiel.
2 Der Partei mit mehr Entscheidungsmacht
3 Auch hier wieder direkt oder indirekt, denn die Spieler können direkt etwas vorschlagen oder indirekt durch Stillschweigen einen Vorschlag akzeptieren.
Nachtrag I: Bevor noch jemand darauf hinweist ... Lord Verminaard schrieb in seinem Beitrag zum LP (siehe
http://tanelorn.net/index.php/topic,17547.0.html) auch etwas von Glaubwürdigkeit. Ich möchte diesen Aspekt nicht unter den Tisch kehren, aber m.E. ist der vom allgemeinen Verhandlungs-Prinzip zu trennen ... aber das wäre ein anderes Thema. Im obigen Sinne meiner Ausführungen kann Glaubwürdigkeit auch in den „Verhandlungsprozess“ über die Polarisierung der Entscheidungsgewalt einfließen.