Wenn du etwas offizielleres haben willst, würde ich es wie "Aus dem Gleichgewicht bringen" handhaben und den "Liegt am Boden"-effekt einfach dazugeben(Als Ausgleich dafür darfst du dir nicht aussuchen in welche Richtung er fällt ).
Na damit lässt sich doch zumindest teilweise etwas anfangen
.
Ich hatte mir sowieso schon überlegt, diese beiden Kampfmanöver abzuändern, da imho ein Char der auf dem Boden liegt es schwerer hat als einer, der ein paar Meter durch die Gegend taumelt. Insofern ist es für mich unverständlich, dass der Char in beiden Situationen eine Aktion
opfern ausgeben muss, um wieder "normal" am (Kampf-)Geschehen teilnehmen zu können. Während es beim " Angriff zum Niederschlag" als Konsequenz noch plausibel und nachvollziehbar ist, finde ich es (als Konsequenz) für " Aus dem GG bringen" einfach unangemessen.
Ich habe mir überlegt es evtl. so abzuändern:
" Angriff zum Niederschlag" -bleibt unverändert.
" Aus dem GG bringen": Der Gegner, der aus dem GG gebracht wurde (und umher taumelt) erhält einen Malus von -4 auf seine noch ausstehenden Aktionen in der bestehenden( Kampf-)Runde. Er muss im Gegenzug dafür jedoch keine Aktion mehr ausgeben, um am (Kampf-)Geschehen wieder teilnehmen zu können (wie ursprüngl. lt.Regelung vorgesehen).
Schafft der Angreifer bei dem Versuch, den Gegner aus dem GG zu bringen ,
x Erfolge (wobei x größer sein muss als 4), dann taumelt der Charakter, und fällt am Ende (benommen) zu Boden.
Was haltet ihr davon?
Und dann noch kurz zu dem hier:
Er sollte besser einen Zweihänder für sowas nutzen ... 3w10 Schaden und so...
Und wenn er keinen Zweihänder bzw. keine zweihändig geführte Waffe hat?