Autor Thema: Urheberrecht bei Screenshots von Computerspielen  (Gelesen 1253 mal)

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Offline Skyrock

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Weiß einer, wie es mit dem Urheberrecht bei Screenshots von Computerspielen aussieht?

Hintergrund ist, dass ich im RPG-Info-Wiki einige Einträge in Kategorie:Computer-Rollenspiele  gerne illustrieren würde, um die Identfikation von Spielen zu erleichtern und Informationen im Text zu verdeutlichen. Natürlich würde ich die Screenshots dazu nicht von anderen stehlen (was ohnehin gegen das Urheberrecht verstoßen würde), sondern so weit ich Zugriff auf die Spiele habe selbst anfertigen.

Mir ist klar dass die Wahrscheinlichkeit belangt zu werden sogar dann lächerlich gering ist falls es ein Gesetzesverstoß ist (wen jucken schon Screenshots?), und rein als Privatmann würde ich das Risiko wohl auch auf mich nehmen, ehe ich aber einem Projekt an dem auch andere beteiligt sind Schaden zufüge wüsste ich gerne wie die rechtliche Lage ist.
« Letzte Änderung: 21.12.2006 | 21:36 von Skyrock »
Aus der Höhle des Schwarzwaldschrates - Mein Rollenspielblog

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Offline critikus

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Re: Urheberrecht bei Screenshots von Computerspielen
« Antwort #1 am: 27.12.2006 | 17:21 »
Sei lieber vorsichtig. Es gibt eine Reihe von Anwaltskanzleien, die screenen Homepages nur um dir, auch bei winzigsten oder vermeintlichen, Urheberrechtsverstößen, eine fette Abmahnung von >1000 EUR zu schicken. Damit hättest du auf jeden Fall gewaltigen Streß.
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Offline Sir Mythos

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Re: Urheberrecht bei Screenshots von Computerspielen
« Antwort #2 am: 27.12.2006 | 17:26 »
Frag doch einfach mal beim Hersteller an, was der dazu sagt. Wenn der sagt, du darfst das, dann die Info (E-Mail) gut aufheben und Problem gelöst.
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Offline Yerho

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Re: Urheberrecht bei Screenshots von Computerspielen
« Antwort #3 am: 27.12.2006 | 19:12 »
Im Falle von Screenshots ist die Sache recht vertrackt. Der Screenshot an sich stellt weder als Ganzes (da dort die Urheberschaft bei demjenigen liegt, der den Screenshot anfertigte) noch in der Summe seiner Teile (da die Schöpfungshöhe der einzelnen Elemente nicht hoch genug ist) eine Urheberrechtsverletzung dar, ABER im Spiel vorkommende, ständig sichtbare (ggf. statische) Grafikelemente können unter Umständen eine solche Schöpfungshöhe erreichen.

Beispiel:
Wenn man in einem 3D-Shooter einen Screenshot anlegt, besteht dieser üblicherweise aus unzähligen, per Berechnung zusammengefügten Elementen (Texturen etc.), die jeweils keine schutzfähige Schöpfungshöhe erreichen. Überdies erfolgte die Berechnung mittels Ressourcen desjenigen, der den Screenshot anfertigte. Das somit "abfotografierte" Bild wurde somit von keiner Person erstellt, welche die Urheberschaft beanspruchen könnte.
Nimmt man aber ein Spiel wie "Myst", welches umfassende fertige Grafiken enthält, fertigt man sehr wohl eine digitale Replik von etwas an, für das es ein Original, nämlich das gemalte oder erstmalig gerenderte Bild gibt.
Das Problem dabei ist, dass selbst bei generierten Darstellungen bereits ein etwas aufwendiger gestaltetes HUD eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht, selbst wenn die sonstige Spielgrafik es nicht hat. Hier fängt es an, vertrackt zu werden.

Glücklicherweise gibt es aber - ungeachtet obiger Unwägbarkeiten - noch die Möglichkeit des Zitats. Ein solches liegt hier vor, wenn der Screenshot ...

1.) Nicht das zentrale Motiv der Präsentation ist, also zum Beispiel eine/n ausführliche Spielebeschreibung/-test näher erläutert bzw. untermalt.
2.) Die Existenz des Screenshots im Bezug zur Gesamtpräsentation begründbar oder besser noch klar ersichtlich ist.
3.) Der Screenshot keine Auflösung aufweist, die der Unterstellung Nahrung gäbe, in der Abbildung enthaltene Elemente würden zur weiteren Verwendung angeboten.

Kurz: Ein näher erläuterndes Bild zu einer vorhanden Gesamtpräsentation, welches sich nicht für über diese Präsentation hinaus gehende Zwecke verwerten lässt, ist ohne Wenn und Aber ein Zitat und als solches grundsätzlich zulässig - auch ohne besondere Genehmigung.

Was nicht heißen soll, das eine Genehmigung schadet. Die kann man nämlich irgendwelchen obskuren Gestalten (für gewöhnlich der böse Dritte) um die Ohren hauen, die einen wegen der Screenshots ans Bein p***eln wollen. ;)
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Offline Sir Mythos

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Re: Urheberrecht bei Screenshots von Computerspielen
« Antwort #4 am: 27.12.2006 | 19:16 »
Kurz: Ein näher erläuterndes Bild zu einer vorhanden Gesamtpräsentation, welches sich nicht für über diese Präsentation hinaus gehende Zwecke verwerten lässt, ist ohne Wenn und Aber ein Zitat und als solches grundsätzlich zulässig - auch ohne besondere Genehmigung.

Wichtig ist hierbei, die Quelle des Zitats anzugeben (also Spieltitel, Hersteller, Aufnahmezeitpunkt). Das macht das ganze als Zitat kenntlich.

Du kannst dich disbezüglich wahrscheinlich auch mal bei einer Computerspielezeitung erkundigen. Die werden dir da evtl. Informationen geben können. Alternativ auch nen entsprechender Anwalt, wobei der wahrscheinlich Geld will.  ;D
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