Nehmen wir an, ein Attentäter hat sich im Wüstensand eingegraben (siehe Kreaturenfähigkeit "Graben" von S.229 der GE) und bricht nun daraus hervor, um sein Opfer zu überraschen. Dieses verfügt allerdings über das Talent "Sechster Sinn" (siehe S.56 der GE).
Was wird nun gewürfelt?
Die Frage ist ja, WANN "Sechster Sinn" mit seiner Wahrnehmungsprobe mit -2 greift.
Das könnte ja schon beim Gehen durch die Sanddünen erfolgen, noch AUSSERHALB der Reichweite für unterirdisch grabende Bewegung des verborgenen Attentäters. - Der Charakter mit dem "Sechsten Sinn" hat einfach ein "ungutes Gefühl" bei dieser Düne da drüben und geht woanders lang.
Ein unterirdisch mittels "Graben" verbuddelter Charakter bekommt ja auch normalerweise NICHTS von dem, was oberirdisch abgeht, mit. - Monster mit Sinnen, die Erschütterungen spüren lassen, oder die "Leben" entdecken lassen, können hier natürlich anders agieren als ein (angenommen) menschlicher Attentäter, der halt solange er seinen Kopf unterm Sand hat, effektiv BLIND und TAUB ist.
Nochmals zur Szene: Ein SC mit "Sechster Sinn" läuft durch Sanddünen. Er darf eine Wahrnehmungsprobe mit -2 machen, ob er ein "ungutes Gefühl" bei der Sanddüne hat, unter der sich der Attentäter verborgen hält. - Schafft er seinen Wahrnehmungsprobe nicht, so hat der Attentäter, falls er irgendwie überhaupt davon mitbekommt, daß jetzt jemand innerhalb seiner Bewegungsweite mittels Graben vorbeimarschiert (und dies nicht ein Tumbleweed oder Wüstenfuchs ist), nun die Chance mittels seiner Heimlichkeit gegen die Wahrnehmung des SC diesen von unten überraschend anzugreifen (je nach Ausgang des vergleichenden Wurfs).
An sich ist es doch ganz einfach: Es sind ZWEI VERSCHIEDENE Sachen - das "Anspringen" des "Sechsten Sinns" auf den BEVORSTEHENDEN potentiellen Angriff und der vergleichende Wurf bei einem KONKRETEN, GEGENWÄRTIGEN Angriff.