ok, kann sein, dass ich hier etwas mit der 4. edition verwechsel. Da ist es auf jeden Fall so, dass der Betäubungsball zwar betäubungsschaden macht, der aber physisch ist, will heißen auf der Astralebene nicht anwendbar. Ich meine aber, dass das bei SR3 auch schon so war, da sonst jeder Magier nichts als den Betäubungsblitz nutzen wird, wenn er gegen Lebewesen agiert, da er im Astralraum ja dann auch mit einem günstigen Betäubungsblitz körperlichen Schaden verursachen könnte. Deshalb muss im Astralraum der Manablitz als Kampfzauber genutzt werden, da er als einer der wenigen nicht an die physische Ebene gebunden ist (er kann ja auch nur gegen Lebewesen eingesetzt werden, macht dafür direkt körperlichen Schaden). Und gegen Geister gibt es eben extra noch den Geisterblitz.