Und noch was: Wenn ich eine ganze Horde von Unteroffiziersanwärtern einen Witz auf Englisch erzähle, und keiner rallt ihn, dann liegt das auch nicht daran, daß meine Aussprache schlecht ist...
Falls es englische Unteroffiziersanwärter waren, wird es wohl doch an deiner Aussprache liegen.
Und falls es deutsche Offiziersanwärter liegen, wird es wohl daran liegen, dass du so dumm warst, die deutsche Sprache zu verwenden. (In Deutschland englisch zu sprechen und sich darüber zu echauffieren, dass dich niemand versteht, ist wie in Frankreich spanisch zu sprechen und sich darüber aufzuregen, dass dich niemand versteht.)
Heutzutage werden (fast) sämtliche Filme und Spiele von der FSK/USK geprüft... und weit mehr als 100 Bücher pro Jahr - von der BPJM.
Ja. Aber das ist doch wenn, dann doch eher ein Argument für mich.
DU hast behauptet, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, um so viel zu prüfen.
Und natürlich werden weit mehr als 100 Bücher pro Jahr geprüft. Aber was glaubst du wohl, warum ich das Wort
zusätzlich schreibe?
Ich erkläre dir mal das Wort zusätzlich:
- Wenn bisher 10 Bücher geprüft werden und es ein Verfahren gibt, mit dem 100 Bücher zusätzlich geprüft werden, dann werden insgesamt also 110 Bücher getestet.
- Wenn bisher 100 Bücher geprüft werden und es ein Verfahren gibt, mit dem 100 Bücher zusätzlich geprüft werden, dann werden insgesamt also 200 Bücher getestet.
- Wenn bisher 1000 Bücher geprüft werden und es ein Verfahren gibt, mit dem 100 Bücher zusätzlich geprüft werden, dann werden insgesamt also 1100 Bücher getestet.
Ich hoffe, du hast jetzt das Wort zusätzlich verstanden.
Völlig unbrauchbar ist es natürlich trotzdem. Wenn weiterhin nur auf Antrag geprüft wird und das nur bestenfalls ein paar hundert Buchtitel betreffen soll, kann man sich absolut sicher sein, daß auf der Mehrzahl der Titel, die erst ab 16 geeignet sind, nicht "ab 16" draufsteht, somit die Kennzeichnung ein reines Lotteriespiel ist. Es sei denn, Du bist allen Ernstes der Ansicht, daß in jedem Jahr nur ein paar hundert Druckwerke erscheinen, die "ab 16" verdienen würden und daß diese auf geheimnisvolle Weise auch alle zur Prüfung kommen.
Nein, aber bei den meisten Büchern haben die Autoren schon eine vernünftige Altersempfehlung draufgeschrieben.
Man muss also nur die Bücher überprüfen, bei denen der Verdacht besteht, dass diese Altersempfehlung nicht stimmt.
Und da denke ich, kommt man mit vielleicht 100 Büchern zusätzlich pro Jahr durchaus hin.
Von "ab 12" und "ab 6" wollen wir mal schweigen. Wenn diese Labels irgendeine Aussagekraft haben sollen, gibt es nur eine Möglichkeit: Alles prüfen.
Herausgeber (bzw. Autoren) schreiben selbstverantwortlich eine Zahl drauf.
Diese wird dann stichprobenartig überprüft.
Klappt in anderen Bereichen auch recht gut.
Das ist nur völlig irrelevant, und nicht vom Gesetz berührt.
Den Bildträger darfst Du ihm nicht zugänglich machen. Das physische Medium.
Ja, der Bildträger darf nicht zugänglich gemacht werden. Aber wenn ich die DVD ins DVD-Laufwerk stecke und den Jugendlichen vor den Computer setze, mache ich ihm effektiv die DVD zugänglich.
Und wenn ich die Videokassette in den Videorekorder stecke und dem Jugendlichen die Fernbedienung in die Hand drücke (oder wenn ich die Fernbedienung selber in der Hand halte und selber den Fernseher einschalte), dann mache ich dem Jungen auch effektiv die Videokassette zugänglich.
Und
falls du Recht hättest, wäre das ein weiteres Beispiel für Inkonsequenz: "Hey ich darf dir zwar nicht die DVD geben, aber du darfst sie dir gerne anschauen."
Habe ich auch schon geschrieben, hast Du wieder mal nicht gelesen oder nicht gerafft, man kennt das Spiel.
Entweder du hast meinen Text nicht gerafft, was mich bei dir nicht wundert oder du kennst deinen eigenen Text nicht, was so einiges hier erklären würde.
Aber du hast nichts darüber geschrieben, warum es in Ordnung ist, dass einem 15jährigen der Zugang zu einem ab 16 Film verwehrt wird, obwohl der Vater dabei ist.
(Es sei denn, du spielst auf deinen Satz "Das liegt am Kino." aus #307 an. Der ist in diesem Zusammenhang aber falsch: Es liegt nicht am Kino, sondern am Gesetzesgeber, der es den Kinobetreibern verbietet.)Ich habe bei Videospielen und Filmen nichts gegen Altersfreigaben. Daß die gehandhabt werden müssen, wie das die USK macht, sehe ich nicht (PEGI wäre besser.) Ich habe was gegen Indizierungen und sonstige Schikanen, ebenso gegen offene Zensur nach §131 etc.
Textverständnis: 6.
Niemand hat davon gesprochen, es wie die USK zu machen!
Es wurde EXPLIZIT erwähnt, dass man eine Kontrollbehörde haben sollte, die Alterfsreiaben vergibt. Und in Ermangelung eines besseren Wortes wurde
von dir dieser Kontrollbehörde hier im Thread der Arbeitstitel USK gegeben. (Ich hatte auch schon vorgeschlagen, diese Kontrollbehörde JFK zu nennen, um sie von der real existierenden USK abzugrenzen. Aber irgendwie hat sich der Arbeitstitel USK eingeschlichen. Damit ist aber explizit NICHT die existierende USK gemeint.)
Bei Büchern das gleiche System anzuwenden, halte ich für hanebüchenden Schwachsinn, der die Eigenschaften des Buchmarktes völlig verkennt.
Warum? Was sind denn die Eigenschaften des Buchmarktes?
Und ganz generell habe ich was dagegen, Volkserziehung zu betreiben und Menschen (auch Jugendlichen) allgemein die Fähigkeit abzusprechen, selber zu entscheiden, was gut für sie ist.
Also Pornographie für 5 Jährige?
Oder meinst du nicht, dass man hier dem 5jährigen die Fähigkeit absprechen sollte, selber zu entscheiden, ob er sich Pornos anschaut oder nicht?
Meine vermutlich nicht gesetzestaugliche Definition: Wenn es sich die Leute hauptsächlich anschauen, um sich aufzugeilen - Porno!
Und meine vermutlich nicht gesetzestaugliche Definition für einen Buch-Porno wäre: Wenn es sich die Leute hauptsächlich durchlesen, um sich aufzugeilen - Porno!
Bei angeblich gewaltverherrlichenden Medien ist mir noch keines untergekommen, bei dem ich die Erfahrung gemacht habe, daß sich die Konsumenten das ausleihen, um sich selbst zu Gewalt anzustacheln - daher halte ich das für Mumpitz.
Das geht auch viel subtiler. Natürlich schaut sich niemand ein gewaltverherrlichendes Video an und fängt darauf hin an, Leute zu verprügeln.
Genausowenig schaut sich jemand einen Porno an und wird daraufhin zur Nymphomanin oder sofort sexistisch.
Es funktioniert halt etwas subtiler:
Man schaut sich den Porno an und bekommt LANGSAM eine abwertende Meinung über das andere Geschlecht.
Man schaut sich einen gewaltverherrlichenden Film an und fängt halt an, bei Problemen die gewaltsame Methode auszuprobieren.
Desweiteren muss man beachten, dass Gewalt bei Jugendlichen nicht monokausal ist.
Pornos sollen den Konsumenten sexuell erregen und sind offen auf diesen Zweck ausgerichtet.
Das wäre grundsätzlich kein Porno, sondern erstmal ein Erotikfilm. Und Erotikfilme können von mir aus auch bereits ab 14 Jahren angeboten werden.
Da bin ich nicht so prüde und sage, dass Sex nur etwas für Erwachsene ist. Verwerflich wird so etwas nur, wenn ein Geschlecht nur zum Mittel zum Zweck (zum Sex) degradiert wird.
Du willst einen Experten, der Dir sagt, daß etwas, das nicht strafbar ist, keine Straftat ist und sprichst dann im nächsten Satz "Dem deutschen Gesetz" gesunden Menschenverstand ab?
Ist doch logisch:
Wenn das Gesetz mit gesunden Menschenverstand lesbar wäre, bräuchte man keine Experten. Die beiden Sätze sind also kein Widerspruch.