Autor Thema: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?  (Gelesen 27344 mal)

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Offline Medizinmann

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #150 am: 17.08.2009 | 10:26 »
Anderes Beispiel:
"Die Person strahlt eine Aura der Macht aus, die deutlich zu fühlen ist."

Sollten da die Spieler mit Ihren Charakteren nicht passend reagieren? Ist es nicht das was Ihr Euch als SL wünscht?
Ich will nicht nur sehen, wie Charaktere reagieren, sondern auch sehen, daß sie bei dem Spiel mitmachen und hin und wieder daran denken, was der sich der SL dabei gedacht hat.

Aber natürlich doch  ;)  :)
Für mich ist das ein Nehmen und Geben
Du als SL gibst mir die Stimmung vor und Ich geb dir die Reaktion meines Chars.
Aber da viele meiner CHars anders reagieren (und auch derselbe Char nicht immer gleich)
Hab Ich es eben am liebsten ,wenn Ich das entscheide.

Und je mehr Du als SL reinsteckst und je besser das Abenteuer ist ,umsomehr mach Ich mit
(naJa, Ok ,wenn Der SL gar nichts reinsteckt muss man als Spieler umso mehr reinstecken, damits noch ein schönes Abenteuer wird)

JahtaHey
Medizinmann

Offline bobibob bobsen

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #151 am: 17.08.2009 | 10:39 »
Ich als Spieler könnte mit der Info "Aura der Macht" wenig bis gar nichts anfangen. Ich würde weitere Informationen einfordern; fragen wie sich diese manifestiert, Ist er besonders selbstsicher, handelt es sich um eine übernatürliche Aura, vielleicht sogar eine magische. Welche Macht ist gemeint willenstärke, Magische Macht, Kampfkraft, Regierungs-/Herrschaftsmacht. Dann könnte mein Sc entsprechend darauf reagieren.
Vergiss alles was ich geschrieben habe wenn deine Spieler häufiger solchen Auren begegnen und genau wissen was es mit diesen auf sich hat. Dann kann man natürlich eine entsprechende Reaktion erwarten.

Offline Tudor the Traveller

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #152 am: 17.08.2009 | 10:52 »
Ich glaube, dass hier viele vergessen, dass die Kommunikation zwischen SL und Spielern stattfindet und nicht zwischen Spielwelt und SC. Diese Oog-Kommunikation muss funktionieren, aber sie hat gar nichts mit den Charakteren und der Spielwelt zu tun. Der SL will den Spielern eine Information geben; wie er das macht, ist egal, solange sie bei den Spielern ankommt.

Ganz platt: Die Szene soll gruselig sein - der SL sagt: jetzt wirds gruselig. Die Spieler wissen nun, dass es gruselig ist und nehmen eine entsprechende Haltung ein. Wie sich dieses "gruselig" in der Welt für die SC darstellt, ist damit nicht festgelgt.

In Filmen macht man genau das mit Musik...
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Offline Merlin Emrys

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #153 am: 17.08.2009 | 11:11 »
Was aber im ersten Falle auch gegeben ist.
Nein - eben nicht. Es gibt Dinge, die kann man nicht alleine. Und das dogmatische Festhalten daran, es aber trotzdem alleine machen zu wollen, kann im besten Fall nerven. Im schlimmsten Fall sehen die Konsequenzen noch ganz anders aus. 

Wenn er dann schlecht würfelt oder eben eine Dumpfbratze als Charakter hat, darf er weiter stecken bleiben?
Wenn der Spielleiter über ein Minimum von Intelligenz verfügt... aber sich das vorzustellen, ist vielleicht schon zu viel verlangt?

Und das wird dann unter "Sozialverhalten" verbucht? Muß ich das verstehen?
Die Frage wäre vielleicht eher, ob Du es verstehen kannst.... oder ob wir nicht wieder genau an der Stelle an Punkt 1 angekommen sind.

Der SL will den Spielern eine Information geben; wie er das macht, ist egal, solange sie bei den Spielern ankommt.
Soweit es mich betrifft, nicht ganz. Ich bvorzuge bestimmte Vermitllungsmethoden innerhalb des Rollenspiels vor anderen. Aber ich bevorzuge jede gelingene Vermittlungsversion vor jeder beliebigen mißlingenden. Insofern ist die "ganz platte" Version in meinen Augen schon nicht so gut wie etwas geschicktere - aber in jeden Falle ist es besser, platt und klar zu kommunizieren, als kunstvoll, aber mißlingend.


Kleiner 4. Mann

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #154 am: 17.08.2009 | 12:08 »
Nein - eben nicht.
Offensichtlich doch, denn wenn er keine Hilfe will, würde er wohl nicht fragen.

Das restliche "Bah, Du bist doof"-Gebrabbel ignoriere ich mal, nur eins noch...
Die Frage danach, ob der Spieler weiter steckenbleibt, wenn der Intelligenzwurf fehlschlägt, war ernstgemeint, und ich warte noch auf eine sinnvolle Antwort. Kleiner Hinweis: "Ja" oder "Nein" wäre angebracht. Und wenn "Nein", wozu der Wurf?

Offline Merlin Emrys

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #155 am: 17.08.2009 | 12:30 »
Offensichtlich doch, denn wenn er keine Hilfe will, würde er wohl nicht fragen.
Also, nochmal:
1.) Zitat von SeelenJägerTee
Es geht nicht um das: "Ich komm nicht weiter hilf mir bitte!"
sondern um das: "Ich bin zu faul - mach du mal!"
2.) Zitat von Kleiner 4. Mann
Diese Sätze sind nicht sinnvoll unterscheidbar. Der erste ist nur netter formuliert.
3.) Zitat von mir selbst:
Nein.
4.) Zitat von Kleiner 4. Mann (bezogen auf den ersten Satz)
... der ohne Hilfe nicht weiterkommen will.
5.) Zitat von mir selbst:
Es gibt Dinge, die kann man nicht alleine.
6.) Zitat von Kleiner 4. Mann
Offensichtlich doch

Das heißt, Du bestreitest kategorisch, daß es Dinge gibt, die man alleine nicht kann?
Ich stelle das Gegenteil fest. Es gibt in meinem Besitz zwei Möbelstücke, die ich alleine nicht tragen kann. Und ob ich will oder nicht, hat darauf keinen Einfluß. Anderes Beispiel: Ich suche Kontakt zu Person X, der ich fremd bin und die dermaßen verbittert ist, daß sie keinerleit Kontakt zu Fremden pflegt. Ohne Hilfe einer X vertrauten Person ist also nichts zu machen. In beiden Fällen läßt sich dein "Offenbar doch" einfach nicht erfüllen. Es gibt Dinge, die kann man nicht alleine, auch wenn man noch so sehr will.

Die Frage danach, ob der Spieler weiter steckenbleibt, wenn der Intelligenzwurf fehlschlägt, war ernstgemeint
Aber wenn Du jenseits von "ja" und "nein" keine Antwortmöglichkeiten wahrnehmen kannst, gibt es für Dich keine mögliche Antwort, weil diese beiden der Problemstellung nicht angemessen sind (und daher Deine Frage ins Leere geht, weil es soweit gar nicht erst kommt, daß man sie stellen könnte oder gar müsste). Darum mein Verweis auf intelligente Lösungsansätze, die nicht nur "entweder / oder" vorsehen, sondern eine adäquate Herangehensweise. Wenn die dann noch ein wenig kreativ ausfällt, kann das Geschehen rund um den Intelligenzwurf sogar durchaus vergnüglich für die ganze Gruppe sein. Wichtig ist an der Stelle eigentlich nur - alle Beteiligten müssen die Situation konstruktiv aufnehmen und mitgestalten. Ein stumpfes "ja" oder "nein" gehört allerdings in der Regel nicht in die Kategorie "konstruktiven Aufnehmens", und das Hinsteuern auf eine Situation, in der nicht mehr möglich ist, demzufolge auch nicht. Die Lösung liegt einfach schon in einem früheren Schritt.

Kleiner 4. Mann

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #156 am: 17.08.2009 | 12:54 »
Also, nochmal:
Nochmal kleine Teile der Posts so hingeschoben, daß Du auf irgendeine bizarre Art "recht" hast, weil das bekanntermaßen das einzig wichtige ist? Schön, wenn's Dir Spaß macht.

Und dann noch ein bißchen postmodernes "Naja, 2 und 2 kann auch mal 5 sein, je nach Blickwinkel" als Garnierung. Hübsch.

Offline Merlin Emrys

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #157 am: 17.08.2009 | 13:02 »
Nochmal kleine Teile der Posts so hingeschoben, daß Du auf irgendeine bizarre Art "recht" hast, weil das bekanntermaßen das einzig wichtige ist?
Wie würdest Du denn den Gesprächsverlauf rekonstruieren? (Jede Wette, daß darauf nichts kommt, weil es zwar zu längeren Zitaten, aber nicht zu einem anderen Verlauf kommen könnte. Da ist Schweigen vermutlich der einzige Weg, sich noch aus der Affäre zu ziehen?)

Und dann noch ein bißchen postmodernes
"Naja, 2 und 2 kann auch mal 5 sein, je nach Blickwinkel" als Garnierung.
Situationen unterscheiden sich nicht nur nach Blickwinkel. Aber wenn Du nicht in der Lage bist, die weiteren situationsbedingten Unterschiede zu verstehen... dann bleibt Dir vielleicht nur ein solches Benehmen, damit für Dich fertigzuwerden.

Offline Tudor the Traveller

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #158 am: 17.08.2009 | 13:04 »
Soweit es mich betrifft, nicht ganz. Ich bvorzuge bestimmte Vermitllungsmethoden innerhalb des Rollenspiels vor anderen. Aber ich bevorzuge jede gelingene Vermittlungsversion vor jeder beliebigen mißlingenden. Insofern ist die "ganz platte" Version in meinen Augen schon nicht so gut wie etwas geschicktere - aber in jeden Falle ist es besser, platt und klar zu kommunizieren, als kunstvoll, aber mißlingend.

Ja, das sehe ich auch so, war aber nicht Thema meiner Aussage. Deshalb habe ich "ganz platt" geschrieben, weil es auf den absoluten Kern reduziert ist.
Was ich zum Ausdruck bringen möchte ist: Es kommt nicht unbedingt darauf an, was der Charakter wahr nimmt. Wesentlich ist, dass der SL dem Spieler die Information vermittelt, die er beabsichtigt. Wenn da ein großer furchterregender Drache ist, dann muss der SL dem Spieler das klar machen. Ob der Charakter den Drachen als groß und furchterregend betrachtet, ist dabei für die Kommunikation gar nicht von Belang. Beim Spieler muss das korrekte Bild ankommen. Daher sind Beschreibungen wie "unheimlich" "einschüchternd" etc. durchaus zu benutzen, weil man schnell wesentliche Informationen übermittelen kann.
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Ludovico

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #159 am: 17.08.2009 | 13:06 »
Hey, kommt mal wieder runter.
Wenn das Thema auf dem Niveau abläuft und hier nur noch Rumgebölke kommt, dann mach ich den Thread dicht.

@K4M
Mich würde noch interessieren, wie Du mein letztes Post vom 15.08. siehst.
« Letzte Änderung: 17.08.2009 | 13:08 von Olli »

Kleiner 4. Mann

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #160 am: 17.08.2009 | 13:07 »
Wie würdest Du denn den Gesprächsverlauf rekonstruieren? (Jede Wette, daß darauf nichts kommt
Netter Versuch.

Offline Tudor the Traveller

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #161 am: 17.08.2009 | 13:10 »
Diese Sätze sind nicht sinnvoll unterscheidbar. Der erste ist nur netter formuliert.

Also ich muss hier Merlin E Recht geben. Der Unterschied ist wie Tag und Nacht und mir ist nicht klar, wie man da keinen Unterschied sehen kann - außer in der Konsequenz des Nicht-Weiter-Kommens.

Der SL hat eine Aufgabe gestellt, die Teil der Geschichte ist und die Spieler und deren Charaktere herausfordern soll. Spieler 1 nimmt die Herausforderung an, scheitert aber. Spieler zwei verweigert die Herausforderung schlichtweg.
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MarCazm

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #162 am: 17.08.2009 | 13:12 »
Der SL hat eine Aufgabe gestellt, die Teil der Geschichte ist und die Spieler und deren Charaktere herausfordern soll. Spieler 1 nimmt die Herausforderung an, scheitert aber. Spieler zwei verweigert die Herausforderung schlichtweg.

Ergo ist die Aufgabe nicht gelöst und dieser Teil der Geschichte is hin.

Eulenspiegel

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #163 am: 17.08.2009 | 13:13 »
Wesentlich ist, dass der SL dem Spieler die Information vermittelt, die er beabsichtigt. Wenn da ein großer furchterregender Drache ist, dann muss der SL dem Spieler das klar machen. Ob der Charakter den Drachen als groß und furchterregend betrachtet, ist dabei für die Kommunikation gar nicht von Belang.
Jain, kommt darauf an, wie sehr man auf Immersion steht.

Wenn ich als Spieler Wissen besitze, dass mein Charakter nicht besitzt, bin ich gezwungen, Spieler- und Charakterwissen zu trennen, was die Immersion erschwert.
Wenn mir der SL jedoch nur das erzählt, was auch mein Char weiß, muss ich hier keine Trennung vornehmen. - Wenn mein Char also einen harmlosen, niedlichen, freundlichen Drachen wahrnimmt, ist es der Immersion förderlich, wenn ich auch als Spieler glaube, dass ein harmloser, niedlicher und freundlicher Drache mir gegenübersteht. (Wenn ich als Spieler jedoch weiß, dass der Drache riesengroß und aggressiv ist, dann habe ich Probleme, mir vorzustellen, mein Char glaubt, er hätte es mit einem harmlosen Drachen zu tun.)

Klar, wenn einem Immersion nicht so wichtig ist, dann ist es sehr effektiv, wenn man dem Spieler direkt eine Beschreibung gibt, wie sie auch ein außenstehender Beobachter wahrnehmen würde.

Offline Merlin Emrys

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #164 am: 17.08.2009 | 13:18 »
Eulenspiegel war schneller, und inhaltlich hat er den Punkt getroffen, an dem mein Verständnisproblem gehangen hat.

Es kommt nicht unbedingt darauf an, was der Charakter wahr nimmt. Wesentlich ist, dass der SL dem Spieler die Information vermittelt, die er beabsichtigt.  
Okay, ich verstehe den Punkt jetzt.
Ich war von einem "immersiven" Zustand ausgegangen, in dem die Kommunikation nach Möglichkeit auch nur auf der Ebene der fiktiven Spielwelt stattfindet, und in dem Fall kommunizieren (zumindest bevorzugt) sozusagen der Spielleiter als "Sprecher für die Umgebung" und der Charakter, letzterer vermittelt durch den Spieler. In der Immersion "kommt aber nur an", was beim Charakter angekommen ist. Wenn der Spieler in Immersion mit dem Charakter ist, wird in dem Moment, wo der Spieler den Drachen als groß und furchteinflößend akzeptiert hat, der Drache das für den Charakter sein; daß der Charakter sich davon nicht beherrschen läßt (und der Furcht mit Mut begegnet), ist dann eine zweite Sache. Der Charakter wird wohl dann zumindest finden, daß "man" den Drachen als "für andere sehr groß und furchterregend" einstufen würde :-) oder so etwas.

Aber wiederum: Lieber aus der Immersion 'raus und Klartext, als den Immersionszustand jetzt schonen und dafür hinterher Ärger ausbaden müssen! Und wenn ohnehin keine starke Immersion da ist, hast Du völlig recht.
« Letzte Änderung: 17.08.2009 | 13:21 von Merlin Emrys »

Offline Sashael

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #165 am: 17.08.2009 | 13:19 »
Also ich hab jetzt grad die letzten 3 Seiten am Stück gelesen. Kann sein, dass sich das in der Langfassung (man wartet auf die Antworten der Anderen) anders anfühlt, aber:
K4.M, das geht langsam in eine Nein-Doch-Nein-Doch Diskussion. Könntest du bitte die Streiterei noch einmal komplett lesen und versuchen zu verstehen, was die anderen gemeint haben?

Ansonsten eine echt interessante Variante des Threadjackings.  ;D
Es geht immer noch um das Threadthema, aber während am Anfang diskutiert wurde, ob der SL Dinge, Personen oder Szenen als beängstigend, unheimlich oder sympathisch beschreiben darf, oder ob das beschreiben von grundlegenden Emotionen ein Eingriff die Kontrolle des Spielers über seinen Char darstellt, wird mittlerweile darüber diskutiert, ober der SL in logische Gedankengänge des Spielers bei einer Problemlösung intervenieren darf.
Und das wäre dann wohl genau DER Fall der Intervention, der im ersten Teil dieses Threads kategorisch abgelehnt wurde. Nämlich das Eingreifen des SL in konkrete Handlungen des SC. Nur dass es diesmal um positive Handlungen geht, was als Argument benutzt wird um zu sagen "Hey, dagegen habt ihr doch auch nichts!"

"Ja natürlich ist das Realitätsflucht. Was soll daran schlecht sein? Haben Sie sich die Realität in letzter Zeit mal angesehen? Sie ist grauenhaft!"


Leitet Itras By mit Battlemap. ;D

Offline Tudor the Traveller

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #166 am: 17.08.2009 | 13:23 »
@Immersion: Also das ist ein Punkt, den ich noch nie nachvollziehen konnte. Immerhin sitzt man als Spieler ja auch behaglich in einem Zimmer am Tisch und versucht sich in einen Charakter zu versetzen, der gerade durch einen Schneesturm stapft... Man muss also ohnehin permanent Nicht-Charakter-Wahrnehmung ausblenden bzw. korrigieren.
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Kleiner 4. Mann

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #167 am: 17.08.2009 | 13:26 »
@K4M
Mich würde noch interessieren, wie Du mein letztes Post vom 15.08. siehst.
Kein Problem.

Also. Den "Plot" mögen manche SLs als Grund nehmen, aber das ist nicht so meins. Ich muß wohl nicht groß ausführen, für was ich es halte, wenn zugunsten des "Plots" vom SL in die Steuerung der SCs eingegriffen wird. Fängt mit Rail an und hört mit roading auf. ;)

Bleibt die Synchronisation. Das ist zunächst einmal ein sinnvolles Anliegen. Aber: Das kann auf Dinge beschränkt werden, die tatsächliche Entscheidungsgrundlage für die Spieler sind. Wenn da ein Drache ist, reicht es, wenn alle Spieler wissen, daß der unglaublich gefährlich ist. Ob einem einzelnen SC die Haare zu Berge stehen oder ob er, abgebrühter Kämpfer, der er ist, die große Gefahr rein geistig erfaßt, spielt da erstmal keine Rolle und kann getrost dem jeweiligen Spieler anvertraut werden.

Es hieße, seine Spieler geringzuschätzen, wenn man ihnen grundsätzlich die Fähigkeit abspräche, die Reaktionen ihrer Charaktere nicht auf interessante und unterhaltsame Weise auszuspielen.
Fall A:
- SL: "Eine gewaltige schwarze Masse aus behaarten Spinnenbeinen, Mäulern, Klauen und rotglühenden Augen drängt aus dem Brunnen hervor. Wilfried stehen die Haare zu Berge angesichts dieses Anblicks."
- Spieler: "Ich ziehe mein Schwert."
- SL: "Mit fahrigen Händen greift Wilfried nach seinem Schwert, während er einen halben Schritt zurücktaumelt."

Fall B:
- SL: "Eine gewaltige schwarze Masse aus behaarten Spinnenbeinen, Mäulern, Klauen und rotglühenden Augen drängt aus dem Brunnen hervor."
- Spieler: "Wilfried stehen die Haare zu Berge angesichts dieses Anblicks. Mit fahrigen Händen greift er nach seinem Schwert, während er einen halben Schritt zurücktaumelt."

Ich finde Fall B besser und interessanter. Wenn das Vertrauen zwischen SL und Spieler da ist, der Spieler also weiß, daß er sich durch solche Beschreibungen keine negativen Kampf-Mods einhandelt oder so etwas, natürlich.

@Sashael (OT)
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)
« Letzte Änderung: 17.08.2009 | 13:30 von Kleiner 4. Mann »

Ludovico

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #168 am: 17.08.2009 | 13:32 »
Ok, das ist alles verständlich. Ich selber finde den Mittelweg sehr gut:
Fall C
- SL: "Eine gewaltige schwarze Masse aus behaarten Spinnenbeinen, Mäulern, Klauen und rotglühenden Augen drängt aus dem Brunnen hervor. Wilfried stehen die Haare zu Berge angesichts dieses Anblicks."
- Spieler: " Mit fahrigen Händen greift er nach seinem Schwert, während er einen halben Schritt zurücktaumelt."

Da hätte ich dann auch kein Problem, wenn der Spieler einfach sagt:
"Wilfried unterdrückt seine Angst und zieht mit festen Händen sein Schwert."
oder auch nur
"Wilfried macht sich zum Kampf bereit und zieht sein Schwert."
(bei beiden Beschreibungen sagt der SL nichts mehr zum Charakter, sondern konzentriert sich auf die Situation)

Durch die Beschreibung der Reaktion, auf die der Charakter an sich keinen Einfluß hat (also das Aufstellen der Haare), wird die Situation bewußt. Wie der Spieler seinen SC mit dieser Situation umgehen läßt, ist mir erstmal egal.

Offline Merlin Emrys

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #169 am: 17.08.2009 | 13:35 »
Ergo ist die Aufgabe nicht gelöst und dieser Teil der Geschichte is hin.
Die Aufgabe ist noch nicht gelöst - aber warum dabei stehenbleiben? Noch ist doch Zeit, zu sehen, wie es anders noch zu einer Lösung und efolgreichen Bewältigung der Herausforderung kommen kann! Oder warum sollte die Situation bei der Bitte um Hilfe enden?

Man muss also ohnehin permanent Nicht-Charakter-Wahrnehmung ausblenden bzw. korrigieren.
Das ist korrekt; ich denke, wichtig daran ist, daß man in einen bestimmten (Immersions-)Zustand kommt. Das Ausblenden und Korrigieren z.B. der konkreten Umgebungserfahrung ist für die Dauer des Zustands konstant, wenn es einmal erfolgt ist; es dauert darum (zumindest meiner Erfahrung nach) auch immer eine Weile, bis man einen entsprechenden Grad an Immersion erreicht hat. Aber jedes neu dazutretende auszublendende Element "rüttelt" an der Immersion. (Die bereits ausgeblendeten tun das nicht mehr immer wieder neu, sie sind quasi "weg" - das macht für mich dann den "Zustand" aus.). Solange sich alles, was an Neuem zur Situation hinzutritt, in sie einfügt, läßt sich die Immersion insgesamt leichter aufrechterhalten. Und für mich ist das positiv konnotiert :-) . Aber mir ist bewußt, daß das nun wirklich eine Geschmackssache ist.

Ludovico

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #170 am: 17.08.2009 | 13:51 »
Bleibt die Synchronisation. Das ist zunächst einmal ein sinnvolles Anliegen. Aber: Das kann auf Dinge beschränkt werden, die tatsächliche Entscheidungsgrundlage für die Spieler sind. Wenn da ein Drache ist, reicht es, wenn alle Spieler wissen, daß der unglaublich gefährlich ist. Ob einem einzelnen SC die Haare zu Berge stehen oder ob er, abgebrühter Kämpfer, der er ist, die große Gefahr rein geistig erfaßt, spielt da erstmal keine Rolle und kann getrost dem jeweiligen Spieler anvertraut werden.

Das finde ich, ist ein interessantes Argument, was ich eben leider überlesen habe. Inwiefern würdest Du die Gefährlichkeit des Drachen darstellen?

Offline Tudor the Traveller

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #171 am: 17.08.2009 | 14:04 »
Das finde ich, ist ein interessantes Argument, was ich eben leider überlesen habe. Inwiefern würdest Du die Gefährlichkeit des Drachen darstellen?

Aber genau das ist doch eben nicht die entscheidende Information. Ob der Drache gefährlich ist, kann der Spieler und erst recht der Charakter nicht wissen. Als gefährlich muss er sich erstmal erweisen. Es geht darum, ob er gefährlich wirkt bzw. wirken soll. Das ist die Information, die übermittelt werden muss:
Variante immersiv (so wie ich es verstehe): Man sieht eine echsenartige Kreatur in der Größe eines Hauses... (detaillierte Beschreibung). Spieler denkt: ok, ein Drache, aber mein Charakter weiß nicht, dass es ein Drache ist.
Da wäre doch schneller: Man sieht einen Drachen. Der Spieler hat die gleiche Information schneller erhalten, immersiver Einfluss ist derselbe.

Jetzt zum Attribut: "gefährlich" sollte meines Erachtens "gefährlich aussehend" lauten. Der Spieler weiß jetzt, der Drache wirkt auf einen unvoreingenommen gewöhnlichen Beobachter gefährlich (warum, ist offen; es liegt aber an Details, die o.g. Beobachter generell als gefährlich einstufen würde). Solange der Charakter nicht entscheidend ungewöhnliche Wahrnehmung hat, sollte das auch immersiv nichts ändern.
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Offline Zwart

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #172 am: 17.08.2009 | 14:08 »
Ich werfe mal eine unromantische Antwort ein.

Warum ist der Drache gefährlich?
Weil er so übelstkrassen Statblock hat.

Der Spieler schiebt deswegen Panik um seinen Charakter und keiner kann mir erzählen das das nicht in irgendeine Immersion hineinragt. :)

Ludovico

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #173 am: 17.08.2009 | 11:04 »
Aber genau das ist doch eben nicht die entscheidende Information. Ob der Drache gefährlich ist, kann der Spieler und erst recht der Charakter nicht wissen. Als gefährlich muss er sich erstmal erweisen. Es geht darum, ob er gefährlich wirkt bzw. wirken soll. Das ist die Information, die übermittelt werden muss:
Variante immersiv (so wie ich es verstehe): Man sieht eine echsenartige Kreatur in der Größe eines Hauses... (detaillierte Beschreibung). Spieler denkt: ok, ein Drache, aber mein Charakter weiß nicht, dass es ein Drache ist.
Da wäre doch schneller: Man sieht einen Drachen. Der Spieler hat die gleiche Information schneller erhalten, immersiver Einfluss ist derselbe.

Jetzt zum Attribut: "gefährlich" sollte meines Erachtens "gefährlich aussehend" lauten. Der Spieler weiß jetzt, der Drache wirkt auf einen unvoreingenommen gewöhnlichen Beobachter gefährlich (warum, ist offen; es liegt aber an Details, die o.g. Beobachter generell als gefährlich einstufen würde). Solange der Charakter nicht entscheidend ungewöhnliche Wahrnehmung hat, sollte das auch immersiv nichts ändern.

Gerade die Information "gefährlich" gehört hier imho derart gesetzt, dass es nicht bloß eine oberflächliche Beschreibung ist, sondern als wertendes Detail, was es der Gruppe ermöglicht, die Situation gleich einzuschätzen. Ok, grundsätzlich wirken Drachen gefährlich, wenn man sie groß wie ein 2 stöckiges Haus mit Zähnen groß wie Unterarme und Qualm aus den Nüstern beschreibt.
Diese Punkte würden zwar dafür sorgen, dass der Drache gefährlich aussieht, aber ob er es nun auch ist, ist eine andere Geschichte.

Wenn man das nun auf eine Gruppe bezieht, sehe ich hier die Gefahr folgender Reaktion:
3 Spieler machen sich bereit zum Kampf oder nehmen die Beine in die Hand.
1 Spieler versucht mit dem Drachen zu kommunizieren, denn der äußere Schein kann ja trügen.

Wenn der Drache nun nicht nur gefährlich aussieht, sondern es auch ist, dann ist ganz schnell ein SC weg vom Fenster.

Deshalb finde ich es ganz gut, wenn der SL das Wesen als das beschreibt, was es ist.

Offline Tudor the Traveller

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Re: Berechtigung des SL in den SC einzugreifen?
« Antwort #174 am: 17.08.2009 | 11:22 »
Bleiben wir beim Drachen. Ich gehe mal zu D&D, Goldener Drache. Der Drache ist von Natur aus gutartig. Er kann gefährlich werden, aber eine gutgesinnte Truppe SC, die dem Drachen nicht direkt auf die Füße latscht, hat nichts zu befüchten. Ergo ist der Drache nicht gefährlich. Er sieht gefährlich aus. Aber die SCs könnten ja vielleicht von der Gutartigkeit dieser Drachen aus einer zuverlässigen Quelle gehört haben und davon ausgehen, dass er so keine Gefahr darstellt.
Das lässt sich auf sehr viele andere Situationen übertragen.

Jetzt kann man anfangen Gefahren zu definieren. Aber so gesehen ist auch ein Pferd potentiell gefährlich.

In deiner Situation würde ich es so darstellen: Der Drache hat eine furchteinflößende, mächtige Erscheinung (Optik), wirkt aber nicht aggressiv (Verhalten).
« Letzte Änderung: 17.08.2009 | 11:25 von Tudor the Deadish »
NOT EVIL - JUST GENIUS

"Da ist es mit dem Klima und der Umweltzerstörung nämlich wie mit Corona: Wenn man zu lange wartet, ist es einfach zu spät. Dann ist die Katastrophe da."

This town isn’t big enough for two supervillains!
Oh, you’re a villain all right, just not a super one!
Yeah? What’s the difference?
PRESENTATION!