Antwort:
Nein, Willkür bezeichnet die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren. Es ist also eine Frage des Willens und nicht der Notwendigkeit, wenn Willkürlich gehandelt wird.
Was bedeutet das für unsere SL-Willkür?
Für unsere Runden bedeutet SL-Willkür also das Fehlen eines sachlichen Grundes für eine SL-Entscheidung. Dieses Fehlen bedeutet also, dass eine Entscheidung welche getroffen wird weil sie der dem sachlichen Grund: „Sonst funktioniert die Story nicht“ folgt, nicht willkürlich ist.
Der SL ist zwar eine Hupe, weil er den Plot schlecht gebaut hat und zum Funktionieren des Selbigen die Handlung vornehmen muss, aber er folgt einer Notwendigkeit. Ergo: Keine Willkür!
Im Gegenteil gibt es die SL-Willkür, wenn der SL etwas ohne Notwendigkeit macht (zum Beispiel, weil er es schlicht und einfach will oder nicht will).
Dieser Punkt deiner Thesen ist also in meinen Augen widerlegt, Frank. Es gibt spezielle SL-Willkür!
Ich finde Deine Definition von Spielleiterwillkür sehr interessant, weil sie von den Definitionen der anderen vollkommen abweicht.
"Willkür bezeichnet die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren."
Das bedeutet, dass ein Spielleiter, der aus der Notwendigkeit gemäß der Spielweltlogik entscheidet, nicht Willkür betreibt.
Das bedeutet aber auch, dass ein Spielleiter, der gemäß dramturgischen Notendigkeiten entscheidet, auch keine Willkür betreibt.
Daraus folgert: Railroading ist keine Spielleiterwillkür, denn der Spielleiter entscheidet ja, diese Maßnahme aus der Notwendigkeit heraus, die Spielercharaktere wieder auf den richtigen Pfad der Plotentwicklung zu treiben.
Damit wird Spielleiterwillkür völlig wertfrei in Bezug darauf, ob sie gut oder schlecht ist.
Eine willkürliche Entscheidung wäre zum Beispiel der Entschluss, einen Räuberüberfall auf der Straße stattfinden zu lassen.
Ob dieses Ereignis in die Spielweltlogik passt ist dabei unrelevant. Die Entscheidung darf eben nur nicht durch die Notwendigkeit bestimmt sein, dass dieser Überfall wichtig für eine vorbestimmte Plotentwicklung ist (denn dann bestünde Notwendigkeit, wodurch es keine Willkür mehr wäre [dass es ggf. eine Willkürliche Entscheidung war, die Plotentwicklung abhängig vom Üerfall vorzudefinieren lassen wir mal beiseite. Es geht ja um die Willkür am Spieltisch und nicht im Vorfeld einer möglichen Abenteuergestaltung]). Selbst wenn das Ereignis ein Ergebnis aus der Zufallstabelle "Begegnungen" wäre, dann wäre es ein willkürliches Resultat, denn der Spielleiter hat ja ohne Notwendigkeit auf die Tabelle gewürfelt [Ausnahme: Es gibt eine Regelung im Regelwerk, die besagt, dass eben die Tabelle genutzt werden MUSS.].
Willkür ist damit total Wertfrei. Auf den Vorwurf: "Das ist ja Spielleiterwillkür!" kann man dann nur noch sagen: "Na und?"
Und dann verstehe ich Deine Frage im anderen Thread nicht ob bestimmte Entscheidungen schon zur Spielleiterwillkür gewertet werden - denn das wäre doch egal, wenn dem so ist.
2 These: Es macht bei der Frage nach Ergebnisoffenheit keinen Unterschied, ob Spielleiter-Entscheidungen durch Simulation inspiriert sind, oder andere Quellen zur Hilfe genommen wurden.
Da gebe ich dir in einer Laborsituation Recht. Allerdings wage ich es die Ergebnisoffenheit des SL in der Praxis immer etwas in Zweifel zu ziehen. Er wird immer mehr oder weniger persönliche Vorlieben oder Sichtweisen in die Entscheidung mit einfließen lassen. Das Unterbewusstsein lässt sich nur schwer austricksen
Mag sein, aber das gilt ebenso für Situationen oder Ereignisse, die durch Zufallstabellen inspiriert wurden, bzw. die entstanden in denen solche Tabellen angewendet und deren Resultate interpretiert wurden.
Denn auch da bildet sich beim Spielleiter automatisch die Vorstellung, wie sich die Situation entwickeln könnte. Und auch da lässt sich das Unterbewusstsein schwer austricksen.
Und damit stimmt diese These.
@ Boba:
In meinem Post ging es nicht um eine Begriffsdiskussion, sondern ich wollte Dich nur drauf aufmerksam machen, dass Deine These Mist ist, weil Du in Deiner ersten These eine ganz andere Definition von Willkür verwendest, als dem üblichen Gebrauch des Terminus Spielleiterwillkür zu Grunde liegt.
Jup, aber das haben wir in diesem Thread schon geklärt. Siehe
hier!