Autor Thema: DSA Gesetzbuch Mittelreich  (Gelesen 10148 mal)

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ErikErikson

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DSA Gesetzbuch Mittelreich
« am: 23.05.2010 | 10:05 »
Fürs Mittelreich bastele ich hier mal an einem Gesetzbuch. Oriebntiert an deutschem recht, aber vermittelalterlicht. Damit das nicht ausartet, werden nur die typischen Heldenverbrechen aufgeführt, die da sind:

Diebstahl
Mord
Körperverletzung
Totschlag
Beleidigung
Verleumdung
üble Nachrede
Hausfriedensbruch
Erpressung
Nötigung
Sachbeschädigung
Erregung öffentlichen Ärgernis

(fällt euch noch was ein?)

Offline Merlin Emrys

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #1 am: 23.05.2010 | 12:39 »
Im Mittelreich könnte ein Äquivalent zu "Gotteslästerung" existieren. Außerdem vermutlich irgendwelche mehr oder minder ausführlichen Regeln, wer wann unter welchen Umständen nicht zaubern / Magie anwenden darf...
Außerdem: Ehebruch / Unzucht.

Offline Xiam

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #2 am: 23.05.2010 | 12:40 »
Im Mittelreich könnte ein Äquivalent zu "Gotteslästerung" existieren.
Das dürfte aber in die Zuständigkeit der jeweiligen Kirche fallen. Das Mittelreich ist kein säkularisierter Staat
Das ist philosophisch ungeklärt.

Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #3 am: 23.05.2010 | 12:55 »
Herrscht in Aventurien nicht Religionsfreiheit im Mittelreich? Punin hat ja z. B. ´ne Menge Novadis und die haben ein Gebetshaus in der Stadt... ...ist sicherlich "Götterlästerlich", aber halt nicht verboten.

Magische Verbrechen werden in Wege der Magie schon ganz gut behandelt.

Ich würde es allerdings recht kurz halten und vielleicht nur den Strafrahmen angeben, damit sich das "Aufwand-Nutzen"-mäßig lohnt.

Es fehlen noch Gesetze zum Adel (z. B. darf man ja nur mit Genehmigung jagen, Amtsanmaßung, Nötigung/Erpressung/Beleidigung von Adeligen wird härter bestraft).

Außerdem: WAFFENBESITZ!

Beleidigung von normalen Bürgern kümmert sich sicher niemand drum. Wird garantiert nicht in einem Gesetz festgehalten sein...

Allgemein gibt es sehr viel weniger ausformulierte Gesetze... ...sowas wie "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wird sicher bestraft, aber halt nach Ermessen des Richters/Praiosgeweihten und nicht, weil es dafür ein feststehendes Gesetz gibt.




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ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #4 am: 23.05.2010 | 13:23 »
Magierrecht gibt es schon mit diesem Codex Alybricus. Adelsrecht interessiert uns erstmal nicht, weil die meisten Helden nicht adelig sind.

Es gilt Magier- schlägt Adels- schlägt Bürger- schlägt allgemeines Recht. D.h. wenn bsp. Magierrecht was anderes sagt als Adelsrecht gilt Magierrecht.

Schwierig ist die Tatsache, das jeder Stand andere Privilegien haben sollte wie man sich das halt so vorstellt. Wie wäre es damit: Je Standesunterschied eine Strafkategorie runter. (Magier und Adelsstand gilt hierfür als ein Stand)

Strafkategorien sind:  Todesstrafe/Gefängnis (Sozialdienst u.ä.)/Geldstrafe

Bsp: Mord an nem Wanderarbeiter wird eigentlich mit Tod bestraft. Wenn aber der Täter ein Bürger war, gibts nur gut Gefängnis. Wenns ein Adeliger/Magier war, nur ne Geldstrafe.

Innerhalb der Kategorie richten sich die Strafmaße nach Deutschem Recht.


Offline Bad Horse

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #5 am: 23.05.2010 | 13:26 »
Kirchenrecht für Geweihte?
Zitat von: William Butler Yeats, The Second Coming
The best lack all conviction, while the worst are full of passionate intensity.

Korrekter Imperativ bei starken Verben: Lies! Nimm! Gib! Tritt! Stirb!

Ein Pao ist eine nachbarschaftsgroße Arztdose, die explodiert, wenn man darauf tanzt. Und: Hast du einen Kraftsnack rückwärts geraucht?

ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #6 am: 23.05.2010 | 13:53 »
Richtig, Kirchenrecht. Das steck ich jetzt einfach mal zum Magierrecht dazu.

Jetzt brauchen wir noch ein paar Sachen, mit denen sich die Helden aus der Schlinge ziehen können, wenn sie Ahnung haben.
Das da wören:

Notwehr
Schuldunfähigkeit
Billigkeit
Antragsdelikte

Fällt noch jemand was ein?

Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #7 am: 23.05.2010 | 13:59 »
Wie wäre es damit: Je Standesunterschied eine Strafkategorie runter. (Magier und Adelsstand gilt hierfür als ein Stand)

Das ist falsch...
...der Unterschied ist nicht das Strafmaß, sondern wo und bei welchem Richter verhandelt wird.

Ein Magier, der einen Mord begeht, muss keine Geldstrafe bezahlen, sondern hat das Recht, dass dieses vor dem Gildengericht verhandelt wird. Das Gildengericht wird dann wahrscheinlich entscheiden, dass er aus der Gilde ausgeschlossen wird, womit er Bürger wäre und dann im Anschluss von einem weltlichen Gericht zum Tode verurteilt würde...

Auch Adelige haben das Recht, dass sie von anderen hohen Adeligen oder hohen Kirchengeweihten verurteilt werden... ...aber auch wenn das Strafmaß in einigen Fällen geringer ist, können sie ebenfalls zum Tode verurteilt werden (z. B. nach Attentaten auf andere Adelige).

Zudem sind Gefängnisstrafen eher eine Sache der Neuzeit... ...die Fressen nur und sind nicht nützlich. Du vergisst Sachen wie Verstümmelungen, den Pranger, Züchtigungen (Peitschenhiebe).

Außerdem merke ich grade: DAS GIBT ES SCHON!!!
Im Enzyklopaedia Aventurica (DSA 2), stehen 7 Seiten zum Rechtssystem drin...
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ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #8 am: 23.05.2010 | 14:04 »
Verstümmelung, Pranger und Züchtigung machen dem SL viel Spass, den Spielern meistens nicht so sehr. Daher lass ich sie mal raus. Gefängnis=kostenlose Arbeiter und damit so schlecht nicht.

Da es also nur in manchen Fällen Stand bedeutsam ist, schmeisse ich das Standessystem raus und jeder wird gleich verurteilt.
Da sieht man mal, wie falsch die Vorurteile übers MA sind. Macht die Sache auch deutlich einfacher.

DSA 2 hast du noch?

Wobie ich merke, dass ich dann auch gleich nach modernem Recht urteilen kann. Ich sehe schon, ohne Mittelalterrechtexperten wird das nix.
« Letzte Änderung: 23.05.2010 | 14:06 von ErikErikson »

Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #9 am: 23.05.2010 | 14:37 »
Ja, ein paar Sachen habe ich noch... ...lese grade ein paar Sachen durch:


------------------------------------
Einbrecher darf der Hausherr erschlagen, tut er es nicht, wird der Einbrecher auf beiden Händen gebranntmarkt und erhält 25 Stockhiebe. Wiederholungstätern (die schon gebranntmarkt sind) wird die gute Hand abgeschlagen.
------------------------------------
Diebe zahlen sollen beim ersten Diebstahl das dreifache des Diebesguts zahlen.
Wenn es das erste mal war und das Diebesgut mehr als 5 Dukaten wert war, erhält er 10 Stockhiebe zusätzlich.
Beim zweiten mal (kleinere Diebstähle) soll er zusätzlich 2 Stockhiebe für jeden Silbertaler Wert, beim dritten oder weiteren malen 3 Stockhiebe je Silbertaler erhalten.
Wer einen großen Diebstahl verübt, der kriegt 25 Stockhiebe und soviele Tage Gefängnis, wie das Diebesgut Silbertaler wert war.
Bei unverbesserlichen Dieben wird zunächst der Daumen der guten Hand abgeschlagen, wer dann nochmal stiehlt, dem wird die Hand abgeschlagen.
-------------------------------------

Bei einer Schlägerei/Rauferei soll man dem geschädigten 5 Heller und der Obrigkeit einen Silbertaler zahlen.
Wird der Gegner schwer verletzt (schwere Körperverletzung) muss der Täter dem Geschädigten seinen den doppelten Lohn zahlen für die Zeit, in der er nicht arbeiten kann.
--------------------------------------

Ein "unzüchtiger Griff" wird mit 1-3 Silbertalern an das Opfer und 10 Rutenhieben gebüßt.

--------------------------------------

Nach einem "ritterlichen Duell" muss der Überlebende den Hinterbliebenden 50 Dukaten zahlen (bis zu dem dreifachen, wenn er besonders reich oder vom Stand war).
--------------------------------------

Auch bei "Totschlag aus Notwehr" haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf 30 Dukaten "Schadensersatz"...

--------------------------------------

Wer ohne Erlaubnis jagt, der wird für (Anzahl der getöteten Tiere, mindestens aber 5) Jahren der Landesgrenzen verwiesen.

--------------------------------------

Alle Piraten sind sofort zu töten.

--------------------------------------

Bürger werden erhängt, Adelige mit Schwert geköpft (das ist ihr Privileg)...

--------------------------------------

Brandstifter werden fast immer zum Tode verurteilt.

-------------------------------------

In dörflichen Gegenden herrscht größtenteils Selbstjustiz... ...ein Dieb, der Feldfrüchte stiehlt, wird meist nicht angeklagt, sondern von Bauern verprügelt und dann fort gejagt.

--------------------------------------

Mörder werden hingerichtet. Adlige werden in einigen Fällen verschont, wenn das Mordopfer Angehöriger des eigenen Volkes war. Schwangere und Kinder dürfen nicht hingerichtet werden.
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Offline YY

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #10 am: 23.05.2010 | 15:54 »
An den Beispielen sieht man schön:

Der Schadensersatzgedanke ist da von größerer Bedeutung als eine "abstrakte", d.h. von der Obrigkeit durchgeführte Strafe - siehe z.B. auch das wergild, das erst relativ spät von Kapitalstrafen abgelöst wurde.

Körperstrafen wie das Ohrschlitzen oder das Abhacken der Hand, aber auch das öffentliche Auspeitschen dienen gleichzeitig als Strafe und als Warnung für diejenigen, die in Zukunft mit dem Straftäter zu tun haben - Resozialisierung spielt da keine große Rolle.
 
Verbannung und Ausschluss aus der sozialen Gemeinschaft sind übliche Strafen für schwere Verbrechen, die noch nicht mit der Todesstrafe belegt sind.
Das trifft einen mehr oder weniger heimatlosen Helden natürlich nicht so hart wie einen Bauern oder einen Bürger, ebenso wie der Pranger, der für einige SC-Konzepte recht "harmlos" sein dürfte - solange der Spieler keine Rachegedanken entwickelt.
Das hatten wir auch schon, da gab eins das andere...


"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
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ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #11 am: 23.05.2010 | 16:03 »
Vielleicht eine Kombination aus modernem Recht und einer Sammlung von Spezialfällen wie oben. Dazu eine Vermehrte Verwendung von Geldstrafen. Damit hätten wir die spieluntaugliche Gefängnisstrafe weg. Verbannung ist natürlich toll, wenn man die SC ungeschoren davonkommen lassen will. Pranger weigere ich mich, ich will keine Helden, die dem Richter auflauern.

Offline Lichtschwerttänzer

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #12 am: 23.05.2010 | 19:17 »


Zitat
Auch bei "Totschlag aus Notwehr" haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf 30 Dukaten "Schadensersatz"...
das soll maljema nd der Rondrakirche erklären...
Die haben ein Trutzgebot für jeden Gläubigen.
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
“Crap.”

Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #13 am: 24.05.2010 | 00:59 »
"Modernes Gesetz" würde ich komplett aus Aventurien raushalten... ...da könnte man auch gleich die Demokratie einführen.

Pranger oder im Schandmantel jemanden durch die Stadt jagen sind typisch.

Worum geht es dir eigentlich? Willst du ein aventurisches Gesetzbuch? Oder willst du deine SCs bestrafen?
Denn wenn du argumentiert "Verstümmeln oder Pranger geht nicht, das wäre nicht gut für die Helden", dann brauchst du kein aventurisches Gesetzbuch, denn die sind sicher nicht für die Helden geschrieben.

Natürlich ist vieles spieluntauglich, aber in meinen Augen wäre es ein Fehler, eine einigermaßen plausible Welt für SCs zu verbiegen. ("Er ist wiederholt eingebrochen! Schlagt ihm die Hand ab!!" - "Neee, der ist SC, verlangen wir einfach 30 Dukaten").
Ich würde da nichts am Gesetzbuch ändern, sondern das eher im Spiel lösen (der Held besticht den Richter oder das Opfer, wird nicht angeklagt, kann entkommen, hat einen guten Ruf so dass der Richter Gnade walten lässt...)

Und so hart finde ich die Strafen jetzt auch nicht. Die Charaktere kennen die Risiken, breche ich ein, so können meine Hände gebranntmarkt werden....
Geldstrafen sind für Weicheier. Stockhiebe, Bürger die Dieb-SCs am Pranger ins Gesicht spucken, Lynchmobs und Auspeitschungen haben viel mehr Style...
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Offline YY

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #14 am: 24.05.2010 | 01:09 »
Geldstrafen und Richterbestechung finde ich aber sehr sympathisch, um das DSA-typische SC-Kleinhalten umzusetzen.

Easy come, easy go  ;D


(Aber wer noch nie von einem Mob aus der Stadt gejagt worden ist, ist auch kein echter Abenteurer  :)).
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Offline Xemides

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #15 am: 24.05.2010 | 10:18 »
Soweit ich weiß, steht in Patrizier und Diebesbanden einiges zum Strafrecht drinnen.

Was ich grad im Kopf habe, ist, daß ein Angeklagtrer als schuldig gilt, bis er seine Unschuld beweißt (mittelalterliches Recht halt).

Die Unschuldvermutung ist ja eine moderne Erfindung.
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ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #16 am: 24.05.2010 | 10:26 »
Also mal das Ziel der ganzen Sache:

Was mich halt wundert, wenn so viel zu Strafrecht drinsteht, warum gibts dann keine klaren Antworten auf typische Fragen wie: Mein Magier hat den Geweihten geschlagen, daraufhin hat der versucht ihn in Feuer aufgehen zu lassen. Wer ist schuld, wo wird verhandelt, was sind die Strafen?

Auf solche Fragen kommen immer nur klägliche "joaah sprechs mit deiner Gruppe durch oder Vermutungen alla "Ich würde ja..."

Diese Fragen sollen eindeutig beantwortbar sein.

Offline Xemides

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #17 am: 24.05.2010 | 10:41 »
Erik, ich habe das Buch nicht, und ich vermute die anderen auch nicht. Ich kann dir deshalb weder sagen, wieviel noch was da drinnen steht. Nur die einie Aussage habe ich im Kopf, die aber natürlich dem mittelalterlichen Rechtsverständnis entspricht.
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ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #18 am: 24.05.2010 | 10:51 »
Ist ja auch egal. Im Grunde gehts ja  nur darum, ein bisschen mit dem Rechtssystem rumzuspielen. Also eher ne Funsache. :)

Ein

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #19 am: 24.05.2010 | 11:01 »
Zitat
Was mich halt wundert, wenn so viel zu Strafrecht drinsteht, warum gibts dann keine klaren Antworten auf typische Fragen wie: Mein Magier hat den Geweihten geschlagen, daraufhin hat der versucht ihn in Feuer aufgehen zu lassen. Wer ist schuld, wo wird verhandelt, was sind die Strafen?

Die einfachsten Maßregeln sind:

Der Richter muss für den Bereich verantwortlich sein und muss einen höheren Rang als der Angeklagte haben.

"Auge um Auge, Zahn um Zahn": Sprich gleiches darf nur mit gleichem vergolten werden. Der Magier hätte also zurückschlagen dürfen, aber er ist über die Strenge geschlagen.

Eine echte Verhandlung gibt es im Übrigen nicht. Der Richter hört sich nur den Sachverhalt an und entscheidet dann nach Bauchgefühl. Wer bestechen will, sollte das also möglichst vorher machen.

Strafen sind ansonsten drakonisch, aber das wichtigste ist der Ausgleich. Meist gemessen im finanziellen Verlust durch zeitweisen Verlust der Arbeitskraft und damit der Fähigkeit sich und seine Sippe zu ernähren.

Wer mit Lappalien einen Richter belästigt kann auch schonmal zu einem Strafgeld verurteilt werden. Wer also wegen einer kleinen Keilerei zum Richter geht, kann am Ende als Gestrafter da stehen.


Offline Elwin

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #20 am: 24.05.2010 | 11:29 »
Ein solches Vorhaben ist eine schwierige Sache. Niemandem ist geholfen, wenn ein aventurisches StGB und BGB dabei herauskommen (allein schon vom Arbeitsaufwand, solche juristischen Monster zu entwerfen bzw. zu aventurisiseren). Daher muss man vereinfachen, sowohl bei den Strafkatalogen wie auch bei den möglichen Kompetenzen des Gerichts. Ein stellt da einige Prinzipien vor.
Wichtig sind außerdem Standesprivilegien und -unterschiede sowie Leumunds-Befragungen.

Und dann hat man vielleicht einen groben Rechtskodex, der fürs Mittelreich zählt, oder vielleicht auch sogar nur für eine Provinz des Mittelreichs. Das müsste man dann auch im Horasreich machen, oder im Kalifat (da bietet die RSH jedoch ein paar Ansätze) und und und.

Ehrlich gesagt, ich würde hier lediglich empfehlen, eine grobe Basis für weitergehende spielleiterliche Entscheidungen zu legen, alles andere halte ich nicht für zweckdienlich.

(Nebenbei gesprochen existieren auch sehr merkwürdige Ansichten über die Privilegien der Magier, einer eigenen Gerichtsbarkeit überstellt zu werden, oder über die Privilegien der Elfen und Zwerge - ein kruder Mischmasch aus kurzsichtigen Festlegungen früherer DSA-Bücher und Spieler-Phantasien).

Gruß
Chris
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Offline Tequila

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #21 am: 24.05.2010 | 11:43 »
Das dürfte aber in die Zuständigkeit der jeweiligen Kirche fallen. Das Mittelreich ist kein säkularisierter Staat

Ähem, hab ich mein Lebtag was falsch verstanden, oder ist gerade die Trennung von Staat und Kirche ein Merkmal eines säkularisierten Staates? Demnach ist das Mittelreich doch Säkular?

ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #22 am: 24.05.2010 | 12:04 »
Ich habe mich entschieden, doch das moderne deutsche Recht als Grundlage zu nehmen, da es sonst arg in Kleinarbeit ausartet. Damit es trotzdem mittelalterlich bleibt, will ich typische Mittelalterliches Flair einbauen, bsp. Sonderregeln für bestimmte Gegenden, Strafen wie Pranger, aus der Stadt jagen, auspeitschen, Gewohnheitsrechte oder Standespriviliegien.
Da bin ich aber nicht so der Experte, vielleicht fällt euch was ein.  

Ich fange mal mit dem häufigsten an, der Körperverletzung.

Wiki sagt: (1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Denke ich kann man so übernehmen. Die Frage ist hier, was ist ein minder schwerer Fall?
Zur Bestrafung würde ich sagen, das Gefängnis nicht zielführend ist. Ich würde daher Monate mal 10 in Dukaten veranschlagen.

Gefährliche Körperverletzung:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe  bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Schwere Körperverletzung:

(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Kann man übernehmen.
Im Strafmaß ist ja noch sehr viel Ermessenspielraum für den Richter.
« Letzte Änderung: 24.05.2010 | 12:06 von ErikErikson »

Offline Yvo

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #23 am: 24.05.2010 | 12:13 »
@Tequila: richtig...

--------------------------------------

Bei kleineren Vergehen gibt es keinen Richter, dass erledigt die Stadtwache vor Ort (bei der Kneipenschlägerei wird nicht gefragt, wer angefangen hat... ...alle, die bluten waren offensichtlich beteiligt und müssen 5 Heller zahlen, basta... ...wer sich weigert wird mitgenommen und kriegt Stockschläge, bis er wieder Respekt vor der Stadtwache hat).

Gewaltenteilung wäre ja noch schöner...

Und: Elfen, Zwerge und Magier haben zwar ihre eigene Gerichtsbarkeit, doch die Strafen sind allerdings teilweise härter, zumindest bei den Zwergen und Magiern.

Das Rechtssystem ist hart und mitleidlos... ...Resozialisierung ist egal, Verbrecher werden wie Verbrecher behandelt: verjagt, verspottet, geschlagen, angespuckt, gebrandtmarkt, verstümmelt...

Das moderne, deutsche Recht als Grundlage nehmen, empfinde ich als absolut falsch...
Da überspringt man einfach mal Aufklärung, Demokratie, die Tatsache das fast niemand mehr durch Krankheit oder Missernte verhungert, das für jede Ohrfeige jetzt theoretisch ein Richter bereit steht, Gewaltenteilung...
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ErikErikson

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Re: DSA Gesetzbuch Mittelreich
« Antwort #24 am: 24.05.2010 | 12:20 »
Hmm, ich kann ja verstehen, das es wenig Flair hat. Aber wenn man kein modernes Rechtssystem zugrunde legt, wird es inpraktikabel aus mehreren Gründen.

1. Sind die Strafen zu hart, regieren die Helden mit Rachegedanken, jen nach Macht auch mit der Vernichtung von Rathäusern oder ganzen Dörfern. Das brauch ich in meiner Gruppe nicht.
2. Irgendwann sind alle Helden oder zumindest der Gruppendieb verstümmelt. Bestechung um dergleichen zu vermeiden wandelt das ganze nur wieder in ein Geldstrafensystem um.
3. Mittelalterrecht ist zu wischiwaschi und provoziert Streit zwischen SL und SC und zwischen SC untereinander.

Also wenn die allgemeine Meinung in Richtung zu modern geht, dann brauchen wir das hier natürlich nicht zu machen. Denn irgendjemand soll das ja uach benutzen.