Nw. sind mit einem Fluch recht feste Vorgaben versehen, auf was der Fluch gilt und wie er aufzuheben ist. Bei permanenten Flüchen müsste ich nochmal nachlesen, ob man da eine Vorgabe machen müsste.
Jedenfalls ist die Vorgabe "deine Waffen seien verflucht" nicht deutlich genug, ob der Fluch jetzt a) an der Waffe, b) am SC bei Waffenführung hängt und c) der Fluch von Waffe oder Person fällt, wenn die Waffe jemand anders in die Hand gedrückt wird. Es könnte also gut sein, dass die Waffen für JEDEN verflucht sind, der sie in der Hand hält - was ich auch als zutreffend angesehen hätte, solange nicht der Zusatz "verflucht seinen deine Waffen, bis du sie niederlegst" o.ä. erfolgt wäre.
Wie man auf die Idee kommt, der Fluch ist gebrochen, weil man die Waffen verschenkt und sich zurückleiht... da bräuchte ich den genauen Wortlaut des Fluchs.
[Edit]Nochmal extra nachgelesen:
Fluchen ist nur den Hexen vorbehalten, man braucht die Ritualkenntnis (Hexe), es ist Hexen unter Todesstrafe verboten das Wissen weiterzugeben - könnte allerdings im Zuge Orons passiert sein, da wurde den Hexen auch der Hexenblick "geklaut" (Zauber mit dem sich Hexen gegenseitig erkennen).
=> Könnte der Paktierer mit viel Gutwillen also Kenntnis der Ritualkenntnis (Hexe) gehabt haben? Ja, aber SEHR unwahrscheinlich, außerdem braucht er dazu Magie/Astralenergie, es sei denn, er war Borbardianer.
Würde ich mir als SL nur SEHR bedingt zugestehen, einem Belhalharpaktierer so etwas zu geben.
Fluchvorgang (jetzt wird's interessant!):
Ob der Fluch gelingt, hängt von der jeweiligen Ritualprobe ab, dem Opfer steht IMMER eine Gegenprobe zu.
=> nw. hätte sich der Spieler mit einem Gegenwürf gegen den Fluch wehren dürfen.
Permanente Flüche:
Müssen mit einer erfüllbaren Bedingung verknüpft sein ("Deine Augen sollen erblinden, bis du die Wahrheit zugibst!"), dem Opfer muss die Bedingung bekannt gemacht werden (kann auch durch einen Wahrtraum oder vom Vertrautentier überbracht werden), das Opfer muss die Bedingung selbständig erfüllen können.
=> Gab es eine Bedingung und wurde die dem Waffenträger bekannt gemacht?
Verfluchen von Objekten:
Führe ich jetzt hier nicht aus, da dieser Fluch nicht vorliegen kann, dazu hätte der Belhalharpaktierer eine ruhige Stunde zum Verfluchen der Waffen gebraucht.
=> Folgerung für mich: Der Fluch KANN nach DSA-Regeln zu Hexenflüchen garnicht an die Waffen gebunden sein, vielmehr muss ein "Pech an den Hals wünschen" am Charakter geklebt haben (der dann aber immer und nicht nur im Kampf gegolten hätte).
Außerdem: DSA ist kompliziert.
Ob Paktierer so etwas wie Flüche wirken können, muss ich noch nachforschen.